Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Durch die WATIPLAN Ingenieurgesellschaft mbH wurde eine Genehmigungsplanung erarbeitet, welche die Errichtung eines kombinierten Geh- und Radweges sowie einer Beleuchtung entlang der Zühlsdorfer Straße berücksichtigt. Der geplante kombinierte Geh- und Radweg verläuft zwischen der Gemarkungsgrenze Basdorf und dem Bahnübergang Zühlsdorfer Straße nördlich der Fahrbahn. Anschließend erfolgt eine Verschwenkung auf die südliche Fahrbahnseite bis zur Bundesstraße B109. Die vorgesehene Verschwenkung ist in der Kreuzungssituation Zühlsdorfer Straße / Liebenwalder Weg / Bahn begründet. Des Weiteren ist westlich der B109, zwischen Zühlsdorfer Straße und Bahnübergang, die Errichtung eines Gehweges mit Radbenutzung geplant.
Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 95 ist für den kombinierten Geh- und Radweg im unbebauten Bereich eine Regelbreite von 2,0 m und im bebauten Bereich von 2,50 m vorgesehen. Diese Ausbaubreite gewährleistet den Begegnungsfall Radfahrer/Radfahrer bzw. Radfahrer/Fußgänger. Für den Gehweg entlang der B109 ist eine Ausbaubreite von 2,0 m vorgesehen. Die Entwässerung des kombinierten Geh- und Radweges sowie des Gehweges erfolgt über eine offene Muldenversickerung. Im bebauten Bereich der Zühlsdorfer Straße müssen aus Platzgründen geschlossene Rigolensysteme errichtet werden.
Die Unterlagen der Genehmigungsplanung werden zur Sitzung vorgelegt.
Aufgrund der Lage der Zühlsdorfer Straße und dem unterschiedlich geplanten Ausbaustandard des kombinierten Geh- und Radweges und des Gehweges ist gemäß § 8 der Straßenausbaubeitragssatzung für die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen die Möglichkeit der Abschnittsbildung gegeben. Am „1. Abschnitt“, von der Gemarkungsgrenze Basdorf bis zum Ortseingang Basdorf, sind ausschließlich Waldflächen anliegend. Nach Prüfung der örtlichen Verhältnisse handelt es sich bei der betroffenen Strecke um eine so genannte freie Strecke als Gemeindeverbindungsstraße, die in erster Linie die Gemeinde Wandlitz, OT Basdorf und die Gemeinde Mühlenbecker Land, OT Zühlsdorf verkehrstechnisch verbindet. Paragraph 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen besagt, dass Kosten für den Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen nicht beitragsfähig und somit durch die Gemeinde Wandlitz zu tragen sind. Für den „2. Abschnitt“, vom Ortseingang Basdorf bis zur B109 sowie für den „3. Abschnitt“, entlang der B109 sind die anliegenden Grundstücke die vorrangigen Nutzer. Diese Grundstücke haben den hauptsächlich wirtschaftlichen Vorteil von der Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges und des Gehweges. Somit ist für diese Abschnitte eine Beitragserhebung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung gegeben.
Gemäß §12 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme und die zu erwartende Beitragshöhe auf einer Einwohnerversammlung am 14.02.06 informiert. Die, auf Grundlage der Kostenberechnung zur Genehmigungsplanung, ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich Beleuchtung (2. Abschnitt) entlang der Hauptverkehrsstraße Zühlsdorfer Straße beträgt ca. 2,30 € pro Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche. Des Weiteren fand am 21.02.06 gemäß §12 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz eine Einwohnerversammlung mit den Anliegern der B109 statt. Dabei wurden die Anwesenden über die, auf Grundlage der Kostenberechnung zur Genehmigungsplanung, ermittelte Höhe der Anliegerbeiträge für die Errichtung des Gehweges (3. Abschnitt) entlang der Hauptverkehrsstraße B109 informiert. Der mitgeteilte Anliegerbeitrag beträgt ca. 0,88 € pro Quadratmeter anrechenbare Grundstücksfläche.
Gesetzliche Grundlagen Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 95) Gemeindeordnung (GO) Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Wandlitz Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Finanzielle Auswirkungen: ja nein
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
Ausbaubreite im unbebauten Bereich 2,0 m und im bebauten Bereich 2,50 m Asphaltbauweise im unbebauten Bereich (außerhalb der Ortschaft) und Pflasterbauweise im bebauten Bereich Entwässerung über Versickerungsmulden im unbebauten Bereich (außerhalb der Ortschaft) und Rigolenversickerung im bebauten Bereich Errichtung der Beleuchtung unter Verwendung des Leuchtentyps LISA 1402 der Firma SLF, RAL 5002 (ultramarinblau) mit einer Lichtpunkthöhe von 4,30 m 1.2. Gehweg B109 Ausbaubreite 2,0 m in Pflasterbauweise Entwässerung über Versickerungsmulden
Für die Berechnung der Anliegerbeiträge sind drei Abrechnungsgebiete gemäß Anlage zu bilden. 1. Abrechnungsgebiet, von der Gemarkungsgrenze Basdorf bis zum Ortseingang Basdorf: Gemäß § 2 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen sind die Kosten für die Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich Beleuchtung entlang von Gemeindeverbindungsstraßen nicht beitragsfähig und somit durch die Gemeinde Wandlitz zu tragen.. 2. Abrechnungsgebiet, vom Ortseingang Basdorf bis zur B109 Die anliegenden Grundstücke haben den hauptsächlichen wirtschaftlichen Vorteil von der Errichtung des kombinierten Geh- und Radweges einschließlich Beleuchtung. Somit ist für diesen Abschnitt eine Beitragserhebung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung vorzunehmen. 3. Abrechnungsgebiet, entlang der B109 Die anliegenden Grundstücke haben den hauptsächlichen wirtschaftlichen Vorteil von der Errichtung des kombinierten Gehweges. Somit ist für diesen Abschnitt eine Beitragserhebung gemäß Straßenausbaubeitragssatzung vorzunehmen.
Anlagen: Protokoll zur Einwohnerversammlung vom 14.02.2006 Protokoll zur Einwohnerversammlung vom 21.02.2006 Lageplanskizzen der Abrechnungsgebiete
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