Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Mo, 13.03.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:15
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung des Protokolls vom 30.01.2006      
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 6  
Bebauungsplan "Brunnenbau" OT Wandlitz Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0394  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brunnenbau“ im Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
  4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Umweltbericht wird bei Bedarf im Rahmen der Sitzungen vorgelegt.

 

   
    28.02.2006 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brunnenbau“ im Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
  4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Umweltbericht wird bei Bedarf im Rahmen der Sitzungen vorgelegt.

 

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    07.03.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brunnenbau“ im Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
  4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Umweltbericht wird bei Bedarf im Rahmen der Sitzungen vorgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            5

Ablehnung:      

Enthaltung:            1

   
    13.03.2006 - A1 Hauptausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brunnenbau“ im Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
  4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Umweltbericht wird bei Bedarf im Rahmen der Sitzungen vorgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            .9

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    23.03.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brunnenbau“ im Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.
  2. Der o.g. Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
  3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
  4. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
  5. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Der Umweltbericht wird bei Bedarf im Rahmen der Sitzungen vorgelegt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            20

Ablehnung:            1

Enthaltung:            -

Ö 7  
Bebauungsplan "Lehmannstraße" OT Wandlitz -Durchführung des Abwägungsverfahrens-  
BV-GV/2005-0401  
Ö 8  
OT Schönwalde - Straßenausbau einschließlich Beleuchtung Kiefernweg
Enthält Anlagen
BV-GV/2006-0423  
Ö 9  
Straßenbenennung "Dianaweg" im Bebauungsplan "Lehmannstraße" im Ortsteil Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2006-0427  
Ö 10  
Straßenausbau "Lange Straße / Triftstraße", OT KLosterfelde
Enthält Anlagen
BV-GV/2006-0428  
Ö 11  
OT Basdorf - Kombinierter Geh- und Radweg Zühlsdorfer Straße  
Enthält Anlagen
BV-GV/2006-0429  
Ö 12  
Bebauungsplan "Wohnungsbau Gartenstraße", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde hier: Durchführung des Abwägungsverfahrens  
BV-GV/2006-0430  
Ö 13  
Straßenausbau der "Oder- und Weichselstraße" OT Stolzenhagen  
BV-GV/2006-0431  
Ö 14  
Straßenumbenennung OT Basdorf, Bernauer Weg  
BV-GV/2006-0432  
Ö 15  
Bebauungsplan "Dimitroff-/ Akazienstraße" in der Gemarkung Basdorf - Satzungsbeschluss -  
BV-GV/2006-0433  
Ö 16  
Bebauungsplan "vom Bahnübergang B 109 bis Dorfmitte" in der Gemarkung Basdorf - Satzungsbeschluss -  
BV-GV/2006-0434  
Ö 17  
Befreiungsantrag zum B-Plan "Wandlitzsee Nord III" im OT Wandlitz Rüdesheimer Straße 2a; Flur 4 Flurstück 1640  
BV-HA/2006-0155  
Ö 18  
Befreiungsantrag zum B-Plan"Platanen-/Ulmenstraße" im OT Wandlitz Ulmenstraße, Flur 5, Flurstück 372  
BV-HA/2006-0157  
Ö 19  
Gemarkung Schönwalde, Flur 4, Flurstücke 27/17, 27/27, 27/28, Hauptstraße 63 hier: Bauvoranfrage- Errichtung eines Verbrauchermarktes  
BV-HA/2006-0159  
Ö 20  
Bebauungsplan "An der Birkenstraße", Gemarkung Schönwalde, Flur 11, Flurstück 301 Errichtung einer Terrassenüberdachung hier: Befreiung von den Planfestsetzungen  
BV-HA/2006-0160  
Ö 21  
Jahresrechung 2005  
MV-GV/2006-0045  
Ö 22  
Zuschüsse an überörtliche Vereine  
BV-HA/2006-0161  
Ö 22.1  
Sonstiges      
N 23     Nachnutzung des Areals der Landespolizeischule - Vertragsentwurf des Ministeriums für Finanzen -   BV-GV/2006-0436  
N 24     Grundsatzbeschluss Personalangelegenheiten   BV-GV/2006-0437  
N 25     Beauftragung von Planungsleistungen   BV-HA/2005-0146  
N 26     Vergabe einer Teilfläche des Grundstückes in Stolzenhagen, Gartenstraße 10, Flur 3, Flurstück 978 im Erbbaurecht   BV-HA/2006-0153  
N 27     Ergebnisse der WIKOM Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG im Zusammenhang mit einer langfristigen Konzeption für die Gemeinde Wandlitz und ihre wirtschaftlichen Betätigungen   MV-GV/2006-0046