Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brunnenbau“ im Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.
Der o.g. Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Umweltbericht wird bei Bedarf im Rahmen der Sitzungen vorgelegt.
28.02.2006 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brunnenbau“ im
Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form
einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.
Der o.g. Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit
zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu
setzen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Umweltbericht wird bei Bedarf im Rahmen der
Sitzungen vorgelegt.
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
07.03.2006 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brunnenbau“ im
Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form
einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.
Der o.g. Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit
zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu
setzen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Umweltbericht wird bei Bedarf im Rahmen der
Sitzungen vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:5
Ablehnung:
Enthaltung:1
13.03.2006 - A1 Hauptausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brunnenbau“ im
Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form
einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.
Der o.g. Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit
zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu
setzen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Umweltbericht wird bei Bedarf im Rahmen der
Sitzungen vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.9
Ablehnung:.
Enthaltung:.
23.03.2006 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Brunnenbau“ im
Ortsteil Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form
einschließlich Begründung und Umweltbericht gebilligt.
Der o.g. Entwurf ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit
zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die
öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Umweltbericht wird bei Bedarf im Rahmen der
Sitzungen vorgelegt.
Ergebnisse der WIKOM Wirtschaftsprüfungsgesellschaft AG im Zusammenhang mit einer langfristigen Konzeption für die Gemeinde Wandlitz und ihre wirtschaftlichen
Betätigungen