Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Mo, 24.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 13.10.2014  
A1-03/2014  
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Zentralisierung und Virtualisierung der IT-Infrastruktur  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0053  
Ö 8  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2015
BV-GV/2014-0063  
Ö 9  
Widmung der Fuchsienstraße und Am Markt  
BV-GV/2014-0064  
Ö 10  
Neubesetzung der Arbeitsgruppen der Gemeinde Wandlitz  
BV-GV/2014-0071  
Ö 11  
1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz" -Auslegungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0048  
Ö 12  
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens am "Mühlenbecker Damm" im OT Basdorf  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0065  
Ö 13  
Bebauungsplan "Berliner Straße/ Schorfheidestraße", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse -Satzungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0066  
Ö 14  
Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel", 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse -ergänzender Abwägungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0067  
Ö 15  
Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel", 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse -Satzungsbeschluss-  
BV-GV/2014-0069  
Ö 16  
Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Schorfheide OT Groß Schönebeck  
Enthält Anlagen
MV-HA/2014-0005  
Ö 17  
Wegebau einschließlich Beleuchtung "Prendener Straße", OT Klosterfelde  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0035  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
  • Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
  • Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder  Mulden-Rigolen System beidseitig vom  Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).

 

  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.

 

3.   Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

      Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die  Berech-

      nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.

 

   
    03.11.2014 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
  • Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
  • Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder  Mulden-Rigolen System beidseitig vom  Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).

 

  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.

 

3.   Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

      Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die  Berech-

      nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .5

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    18.11.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
  • Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
  • Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder  Mulden-Rigolen System beidseitig vom  Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).

 

  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.

 

3.   Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

      Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die  Berech-

      nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Herr Fahrendholz erklärt sich für befangen

 

Zustimmung:              6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    24.11.2014 - A1 Hauptausschuss
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
  • Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
  • Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder  Mulden-Rigolen System beidseitig vom  Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).

 

  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.

 

3.   Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

      Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die  Berech-

      nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    04.12.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
  • Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
  • Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder  Mulden-Rigolen System beidseitig vom  Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).

 

  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.

 

3.   Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

      Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die  Berech-

      nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

(Frau Brandt verlässt den Sitzungsraum, 25 Abstimmungsberechtigte anwesend)

 

Zustimmung:              .24

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .1 (Herr Hintze)

Ö 18  
Gehwegbau einschließlich Beleuchtung "Oranienburger Straße" am Jünemannplatz, OT Wandlitz Bestätigung der Vorplanung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0041  
Ö 19  
Erneuerung der Beleuchtungsanlage an der Schönerlinder Chaussee  
Enthält Anlagen
BV-HA/2014-0022  
Ö 20  
Sportstätte Wandlitz Umsetzungsbeschluss für das Funktionsgebäude am Kunstrasenplatz in Wandlitz mit den Funktionen Sport und Hort  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0068  
Ö 21  
Einleitung eines Einziehungsverfahrens Stolzenhagener Straße und Klosterfelder Straße (Stege)  
BV-GV/2014-0070  
N 22     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 13.10.2014    
N 23     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 24     Grundstücksvergabe im Erbbaurecht Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstück 1404   BV-HA/2014-0024  
N 25     Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechts für das Grundstück in Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 1501   BV-HA/2014-0027  
N 26     Verkauf des Erbbaurechts, Grundschuldbestellung und Löschung der Rückauflassungsvormerkung Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstück 257/42 und 2/72 Anteil am Flurstück 257/9   BV-HA/2014-0028  
N 27     Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht, Flur 12 Flurstücke 958, 957 und 955 im Ortsteil Schönwalde   BV-HA/2014-0029  
N 28     Vergabe der Grundstücke in der Gemarkung Schönwalde, Am Elsluch 2, Flur 12 Flurstücke 983, 984 und 985 im Erbbaurecht   BV-HA/2014-0030  
N 29     Vergabe des Grundstückes in Wandlitz, Karl-Liebknecht-Straße 49, Flur 6, Flurstück 269 im Erbbaurecht   BV-HA/2014-0033  
N 30     Flächenerwerb Ortsteil Wandlitz, Flur 2, Flurstücke 551-555   BV-HA/2014-0032  
N 31     während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Sonstiges