TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 13.10.2014 |
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A1-03/2014 |
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Ö 5 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Zentralisierung und Virtualisierung der IT-Infrastruktur |
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BV-GV/2014-0053 |
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Ö 8 |
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2015 |
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BV-GV/2014-0063 |
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Ö 9 |
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Widmung der Fuchsienstraße und Am Markt |
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BV-GV/2014-0064 |
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Ö 10 |
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Neubesetzung der Arbeitsgruppen der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2014-0071 |
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Ö 11 |
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1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz"
-Auslegungsbeschluss- |
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BV-GV/2014-0048 |
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Ö 12 |
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Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens am "Mühlenbecker Damm" im OT Basdorf |
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BV-GV/2014-0065 |
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Ö 13 |
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Bebauungsplan "Berliner Straße/ Schorfheidestraße", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse
-Satzungsbeschluss- |
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BV-GV/2014-0066 |
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Ö 14 |
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Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel", 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse
-ergänzender Abwägungsbeschluss- |
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BV-GV/2014-0067 |
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Ö 15 |
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Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel", 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse
-Satzungsbeschluss- |
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BV-GV/2014-0069 |
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Ö 16 |
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Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Schorfheide OT Groß Schönebeck |
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MV-HA/2014-0005 |
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Ö 17 |
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Wegebau einschließlich Beleuchtung "Prendener Straße", OT Klosterfelde |
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BV-GV/2014-0035 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
- Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
- Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
- Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder Mulden-Rigolen System beidseitig vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
- Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).
- Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
3. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berech- nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen. |
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03.11.2014 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
- Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
- Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
- Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder Mulden-Rigolen System beidseitig vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
- Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).
- Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
3. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berech- nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .5 Ablehnung: . Enthaltung: .
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18.11.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
- Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
- Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
- Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder Mulden-Rigolen System beidseitig vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
- Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).
- Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
3. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berech- nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Herr Fahrendholz erklärt sich für befangen Zustimmung: 6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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24.11.2014 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 17 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
- Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
- Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
- Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder Mulden-Rigolen System beidseitig vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
- Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).
- Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
3. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berech- nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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04.12.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 17 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
- Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten
- Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
- Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
- Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder Mulden-Rigolen System beidseitig vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
- Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).
- Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.
3. Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berech- nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.
Abstimmungsergebnis: (Frau Brandt verlässt den Sitzungsraum, 25 Abstimmungsberechtigte anwesend) Zustimmung: .24 Ablehnung: . Enthaltung: .1 (Herr Hintze)
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Ö 18 |
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Gehwegbau einschließlich Beleuchtung "Oranienburger Straße" am Jünemannplatz, OT Wandlitz
Bestätigung der Vorplanung |
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BV-GV/2014-0041 |
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Ö 19 |
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Erneuerung der Beleuchtungsanlage an der Schönerlinder Chaussee |
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BV-HA/2014-0022 |
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Ö 20 |
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Sportstätte Wandlitz
Umsetzungsbeschluss für das Funktionsgebäude am Kunstrasenplatz in Wandlitz mit den Funktionen Sport und Hort |
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BV-GV/2014-0068 |
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Ö 21 |
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Einleitung eines Einziehungsverfahrens Stolzenhagener Straße und Klosterfelder Straße (Stege) |
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BV-GV/2014-0070 |
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N 22 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 13.10.2014 |
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N 23 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 24 |
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Grundstücksvergabe im Erbbaurecht Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstück 1404 |
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BV-HA/2014-0024 |
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N 25 |
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Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechts für das Grundstück in Stolzenhagen, Flur 4, Flurstück 1501 |
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BV-HA/2014-0027 |
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N 26 |
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Verkauf des Erbbaurechts, Grundschuldbestellung und Löschung der Rückauflassungsvormerkung Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstück 257/42 und 2/72 Anteil am Flurstück 257/9 |
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BV-HA/2014-0028 |
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N 27 |
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Vergabe der Grundstücke im Erbbaurecht, Flur 12 Flurstücke 958, 957 und 955 im Ortsteil Schönwalde |
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BV-HA/2014-0029 |
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N 28 |
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Vergabe der Grundstücke in der Gemarkung Schönwalde, Am Elsluch 2, Flur 12 Flurstücke 983, 984 und 985 im Erbbaurecht |
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BV-HA/2014-0030 |
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N 29 |
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Vergabe des Grundstückes in Wandlitz, Karl-Liebknecht-Straße 49, Flur 6, Flurstück 269 im Erbbaurecht |
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BV-HA/2014-0033 |
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N 30 |
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Flächenerwerb Ortsteil Wandlitz, Flur 2, Flurstücke 551-555 |
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BV-HA/2014-0032 |
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N 31 |
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während der Sitzung zusätzlich aufgenommen:
Sonstiges |
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