Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0064  

 
 
Betreff: Widmung der Fuchsienstraße und Am Markt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Hoffmann, Monika
Federführend:K_Liegenschaften   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
05.11.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.11.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Begründung / Erläuterung

Die Widmung ist ein Verwaltungsakt, durch den die Verkehrsfläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhält und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird.

Der Neubau oder die neue Inanspruchnahme einer Straße bildet den Gegenstand der Widmung. Die Einteilung der Straßen als Gemeindestraßen erfolgte nach § 3 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG).

 

Im Bebauungsplan „Dorfzentrum Basdorf“ sind die Flächen der Straßen Fuchsienstraße und Am Markt sowie die Wege zwischen der Fuchsienstraße und der Hortensienstraße bzw. Am Markt und dem Schulgelände als Fuß- und Radwege  ausgewiesen.

Der Erschließungsvertrag für das Wohngebiet sah die öffentliche Widmung der Straßen nach deren Herstellung, Übergabe und Eigentumsübergang auf die Gemeinde vor. Der Erschließungsvertrag ist erfüllt, die Straßen sind für den öffentlichen Verkehr freigegeben.

 

Somit kann die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast und Eigentümer der dem Verkehr dienenden Flächen die Widmung gemäß § 6 BbgStrG verfügen.

Die Widmung der Straßen nachzuholen ist rechtlich unumgänglich.

Die Widmung ist mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen und wird frühestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz

Straßenverzeichnisverordnung des Landes Brandenburg

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                    Nein

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

die Straßen „Fuchsienstraße“ und „Am Markt“ in der Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstücke 1400 tlw. als Gemeindestraßen und die Flurstücke 728, 1211, 693 und 1400 tlw. als sonstige öffentliche Straßen gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Die sonstigen öffentlichen Straßen werden auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg beschränkt.

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Die öffentlichen Straßen sind in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist

 

 

 


Anlagen:

Flurkarte