Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Auf der Grundlage der BV-GV/2013-0585 (Dezember 2013) zur Errichtung des Funktionsgebäudes mit zusätzlichen Horträumen, in Verbindung mit den Beschlussvorlagen BV-GV/2013-0585-1 (April 2014) und BV-GV/2014-0037 (September 2014) wurde die Entwurfsplanung fertiggestellt. Im Jahr 2013 ergab sich die Erfordernis, die Hortnutzung mit in die Planung zu integrieren. Zum Beschluss im Dezember 2013 wurde der entsprechende Entwurf vorgestellt. In den Beratungen in den Gremien sind dann nocheinmal 5 Punkte zur Einarbeitung in den Planentwurf benannt worden. Diese Punkte fanden nun Niederschlag in der vorliegenden Entwurfsplanung. Darüber hinaus erfolgten Vorabstimmungen mit den Fachbehörden des Landkreises. Hieraus ergab sich unter anderem die Problematik des Einbaus eines Aufzuges. Entsprechend der Beschlussfassung im September 2014 ist nun eine entsprechende Aufzugsanlage integriert worden.
Im Ergebnis des Umsetzungsbeschlusses sollen die Bauantragsunterlagen für die Sportstätte Wandltiz um das neue Funktionsgebäude erweitert und Anfang 2015 zur Genehmigung beim Bauordnungsamt eingereicht werden.
Die Sportstätte Wandlitz besteht im Wesentlichen aus drei Bestandteilen, der Buswendeschleife mit Parkplätzen, dem Kunstrasenplatz mit Trainingsbeleuchtung und dem Funktionsgebäude. Der Kunstrasenplatz und die Buswendeschleife wurden 2011 fertiggestellt und sind seitdem in Benutzung. Das Funktionsgebäude war ursprünglich nur für den Sportbereich konzipiert und sollte zeitnah nach der Fertigstellung des Kunstrasenplatzes errichtet werden.
Der vorliegende Entwurf mit allen Erkenntnissen aus dem Planungsprozess stellt das Gebäude folgendermaßen dar. Das Grundkonzept der Gebäudestruktur und die Aufteilung der Funktionsbereiche sind in der Baubeschreibung dargelegt und in den beigefügten Plänen ersichtlich. Auszüge aus der Entwurfsplanung liegen als Anlage 1 bis 6 bei. Weitere Detailpläne sind im Bürgerinformationssystem/ Ratsinformationssystem als Anlagen 1 bis 19 hinterlegt.
Die Nutzung der Flure, WC Bereiche und Garderoben ist als gemischte Nutzung für beide Funktionsbereiche vorgesehen. Nur Teilbereiche der Nutzfläche sind ausschließlich einem Nutzungszweck vorbehalten. Die Zuordnung der Nutzungsbereiche ist in den Grundrissen (Anlage 5) mit Nutzungsbereichen ausgewiesen.
Das Gebäude wird ein Mauerwerksbau mit Stahlbetondecken und einem Flachdach. Die allgemeine bauliche Ausstattung ist in der Baubeschreibung (Anlage 6) beschrieben. Im Gebäude wird es vier Horträume und genauso viele Umkleideräume geben. Jeweils zwei Umkleideräume sind einem Dusch- und Sanitärbereich zugeordnet. Im Erdgeschoss (EG) wird es Räume für die Haustechnik im Gebäude und zum unterstellen der Kunstrasenpflegetechnik geben. Im Obergeschoss (OG) wird ein Schiedsrichterbereich, welcher auch als Gemeinschaftsraum zur Verfügung stehen kann, eingerichtet. Im EG befindet sich der WC Bereich Herren und im OG der WC Bereich Damen. Die WC Bereiche werden von beiden Funktionseinheiten gemeinsam genutzt. Notwendige Flure und Fluchtwege gibt es in beiden Geschossen. Die Geschosse sind mit einem Treppenhaus verbunden, die barrierefreie Benutzbarkeit des gesamten Gebäudes ist durch den Einbau eines Aufzuges gegeben. Weitere notwendige Räume wie Garderobe, Erzieherraum, Teeküche, Behinderten WC und Putzmittelraum sind den jeweiligen Nutzungsbereichen zugeordnet (siehe Grundrisse).
Sanitär- und Nassräume werden entsprechend der zu erwartenden Nutzung ausgestattet. Die Waschtische in den WC Räumen erhalten berührungslose Kaltwasserarmaturen. In den Duschräumen erhalten 2 von 6 Waschplätzen berührungslose Kalt- und Warmwasserarmaturen. Die restlichen 4 Waschplätze werden nur mit einem Kaltwasseranschluss versehen. Armaturen und Objekte werden in Standardausführung installiert. Grundlegende Ausstattungsgegenstände der Sanitärräume sind Projektbestandteil. Die Teeküche wird entsprechend des Küchendetailplanes ausgestattet. Es ist nicht vorgesehen, die Küche als „Kinderküche“ zu benutzen. Für den Küchenbetrieb (auch als Nicht-Vollküche) wird ein Fettabscheider erforderlich.
Auf Grund der Lage des Gebäudes und des gegebenen Leitungsnetzes des NWA gibt es bei der Schmutzwasserentsorgung die Besonderheit, dass ein Hauspumpwerk für die Schmutzwasserentsorgung vorzusehen ist. Dazu sind die genaue Lage und der Errichtungstermin mit dem NWA abzustimmen.
Die Wärmeversorgunganlage soll als BHKW realisiert werden. Die Beheizung der Räume erfolgt über eine Fußbodenheizung. Die Raumlufttechnische Anlage wird mit einer Wärmerückgewinnung versehen.
Die Elektroinstallation im Gebäude erfolgt als Flächenprogramm. Zur nachhaltigen Energieeinsparung soll eine LED Beleuchtung realisiert werden. Die Leuchtenarten werden entsprechend dem Nutzungszweck gewählt. Ein Netzwerkanschluss zur Schule/ Sporthallte wird vorgesehen. Ausgestattet wird das Gebäude mit einer ELA-Anlage und einer Einbruchmeldeanlage.
Die Ausstattungen und Installationen sind in den entsprechenden Plänen der Fachplaner ersichtlich.
Der Einbau einer Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlage ist nicht Projektbestandteil. Mögliche Einbaubereiche werden aber auf dem Dach für eine mögliche spätere Nachrüstung freigehalten und konstruktiv berücksichtigt. Eine technische Vorrüstung soll im vertretbaren Umfang bereits Berücksichtigung finden.
Die Zugangsflächen des Gebäudes zum Sportplatz und zur Buswendeschleife werden komplett gepflastert, ein Traufstreifen von ca. 1 m Breite ebenfalls. Die verbleibenden Freiflächen um das Gebäude und die noch nicht fertiggestellten Grün- und Ausgleichsflächen des Gesamtbauvorhabens „Sportstätte Wandlitz“ werden entsprechend des Außenanlagenplanes bepflanzt und begrünt. Der direkte Verbindungsweg vom Funktionsgebäude in Richtung Schulhof wird neu hergestellt und an den bereits fertigen Gehweg parallel zur Buswendeschleife angebunden. Auf Grund des hohen Anteils der befestigten Flächen muss ein Teil des Regenwassers in unterirdischen Rigolen aufgefangen werden.
Im Ergebnis liegt nunmehr ein genehmigungsfähiger Bauentwurf vor, der die Ansprüche der Sportnutzung und der Hortnutzung weitestgehend berücksichtigt. Das Gebäude wird in nachhaltiger Bauweise, mit einem mittleren Ausstattungsgrad unter Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse der rationellen Energieanwendung errichtet.
Auf der Grundlage des gegenwärtigen Preisniveaus ist eine Kostenfortschreibung erforderlich. Die Kostenberechnung erfolgte mit einem hohen Detaillierungsgrad. Grundlage dafür ist die Aufteilung in Lose, analog der späteren Ausschreibung. Diese Aufstellung der Kosten lässt eine bessere Kostenkontrolle bei der Ausschreibung und später in der Bauphase zu. Die Kostenberechnung über alle Kostengruppen ergibt ein zu erwartendes Budget von 1.876.000,00 € brutto.
Gesetzliche Grundlagen
Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Neubau des Funktionsgebäudes am Kunstrasenplatz Wandlitz, für die Nutzung Sport und Hort, entsprechend der vorliegenden Entwurfsplanung umzusetzen. Anlagen: 1) Lageplan (01) 2) Grundriss EG (02.1) 3) Grundriss OG (02.2) 4) Ansichten (02.5) 5) Grundrisse mit Nutzungseinheiten (03.1 und 03.2) 6) Baubeschreibung (04) )
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