Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss BV-GV/2014-0022 und BV-GV/2014-0067 wurden die Beschlüsse über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gefasst. Die Abwägungsergebnisse wurden in die vorliegenden Planunterlagen eingearbeitet.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 ff. Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan „Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel“, 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung. Die Begründung zum o.g. Bebauungsplan wird gebilligt.
Der Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen:
Satzungsunterlagen -Planzeichnung Teil A -textliche Festsetzungen -Begründung
Diese Anlage ist zu finden unter www.wandlitz.de/ Bürgerinformation/Download/ Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse.
http://ris.wandlitz.de/bi/filelist.asp?id=4&folder=Wasserwanderst%FCtzpunkt+Marina+Zerpenschleuse%2F
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