Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2014-0022  

 
 
Betreff: Erneuerung der Beleuchtungsanlage an der Schönerlinder Chaussee
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 22
Die Bürgermeisterin
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
03.11.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.11.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
24.11.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage zur BV_HA_2014_0022

Begründung / Erläuterung

Entsprechend der Aufgabenstellung (vergl. Anlage) soll im Ortsteil Schönerlinde die Beleuchtungsanlage entlang der B 109 in Teilbereichen erneuert werden. Dazu ist eine planerische Vorbereitung erforderlich. Diese umfasst Grundleistungen aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung.

 

Die Planung der Beleuchtungsanlage soll auf der Grundlage der EN 13201 erfolgen. Die Gütemerkmale, wie Beleuchtungsstärke, Blendung, Lichtfarbe und Farbwiedergabe, sind zu berücksichtigen.

 

In Vorbereitung der Beauftragung solcher Leistungen kann entsprechend dem Leistungsumfang eine Auswahl aus den Bewerbungen für den offenen Planerpool getroffen werden.

 

In besonderen Fällen, das heißt

 

  • wenn die geforderte Leistung im verbindlichen Teil der HOAI enthalten ist,
  • keine wesentlichen zusätzlichen Leistungen erforderlich werden,
  • ausschließlich verbindlich fest vorgegebene Zu- und Abschläge vorzunehmen

sind,

  • keine oder nur unwesentliche Nebenkosten anfallen,
  • die Mindestansätze der entsprechenden Honorarzone nicht überschritten wer-den

 

kann eine Vergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber aus dem Planerpool vorgenommen werden.

 

Die Auswahl ist dabei unter Berücksichtigung der Aufgabenbeschreibung (vgl. Anlage) vorzunehmen.

Im Hinblick auf die anstehende Planungsaufgabe ist zu bewerten, welche Bewerber, ausgehend von der nachgewiesenen Eignung gemäß den Bewerbungsbedingungen für den Planerpool, über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse zur Umsetzung des vorgegebenen Leistungsumfanges verfügen. Darüber hinaus ist abzuwägen, welchen Aufwand die Bewerber für die Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten benötigen. Es wird vorausgesetzt, dass von den Bewerbern in den letzten Jahren entsprechende Planungs- und Ingenieurleistungen erbracht wurden.

 

Gemäß den Vorgaben und Bedingungen des Planerpools ist das Ingenieurbüro Fahrendholz, Bahnhofstraße 4 in 16348 Wandlitz, für die Beauftragung mit den anstehenden Planungs- und Ingenieurleistungen in Betracht zu ziehen:

Das Ingenieurbüro Fahrendholz hat die Bewerbungsbedingungen für die Aufnahme in den gemeindlichen Planerpool erfüllt. Somit kann von einer fachkundigen und qualitativ hochwertigen Erbringung der Leistungen ausgegangen werden. Im Übrigen hat das Ingenieurbüro Fahrendholz die angrenzende Straßenbeleuchtung im OT Schönwalde geplant und betreut. Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage an der Schönerlinder Chaussee schließt sich unmittelbar an die Beleuchtung des OT Schönwalde an und ist auch mit dem gleichen Leuchtentyp zu planen. Somit sind einschlägige Erfahrungen und Vorkenntnisse vorhanden, die die effektive Erbringung einer fundierten Planungsleistung erwarten lassen.

 

Das Bauamt der Gemeinde Wandlitz schlägt dementsprechend das Ingenieurbüro Fahrendholz, Bahnhofstraße 4 in 16348 Wandlitz, zur Auftragsvergabe vor.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Vergabeordnung (VOF)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja 

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

6.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2014

54100.7852005410005003

5410005003

6.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Wandlitz beschließt, die Planungs- leistungen für die Erneuerung der Beleuchtungsanlage an der Schönerlinder Chaussee im OT Schönerlinde, an das Ingenieurbüro Fahrendholz, Bahnhofstraße 4 in 16348 Wandlitz zu vergeben..


Anlagen:

 

Aufgabenbeschreibung für die Vergabe der Planungsleistungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur BV_HA_2014_0022 (746 KB)