Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2014-0065  

 
 
Betreff: Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens am "Mühlenbecker Damm" im OT Basdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 33Aktenzeichen:B 61 26 01
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
05.11.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
18.11.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
04.12.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 - Kartenauszug mit Geltungsbereiche
Anlagen 2 - Auszüge aus Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

Vor 14 Jahren wurde der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Mühlenbecker Straße/ Im Grund“ durch die damalige Gemeindevertretung Basdorf gefasst (siehe Anlage 1 – Geltungsbereich                  gekennzeichnet). Im Jahre 2002 gab es umfangreiche Bemühungen der Gemeinde, mit dem Eigentümer, Evangelisches Johannesstift, das angrenzende Areal (siehe Anlage 1 – mit         .                                                                     gekennzeichnet) mit in das Bebauungsplanverfahren aufzunehmen. Dies wurde aber vom Eigentümer, auf mehrmalige Nachfrage, abgelehnt.

 

Das Planverfahren zum Bebauungsplan „Mühlenbecker Straße/ Im Grund“ wurde abgeschlossen und der Satzungsbeschluss erfolgte im September 2007. Derzeit kann durch die NEB kein Erschließungsträger benannt werden. Auf Grund dessen kann keine Bekanntmachung zum Satzungsbeschluss erfolgen und der Bebauungsplan besitzt folglich keine Rechtskraft, da die Erschließung nicht gesichert ist.

 

Im März 2013 begann nun das Interesse des Evangelischen Johannesstifts ihre Grundstücke im Ortsteil Basdorf zu vermarkten. Somit erfolgte im November 2013 die Anfrage zu dem betreffenden Areal am Mühlenbecker Damm.

 

Die Grundstücke haben derzeit keine direkte Anbindung an die öffentliche Straße sondern sind nur über ein Grundstück der NEB an das öffentliche Straßennetz angeschlossen.

 

Das betreffende Areal des Evangelischen Johannesstifts ist im genehmigten Teil-FNP der Gemarkung Basdorf noch als Wohnbaufläche dargestellt. Im Entwurf des Gesamt-FNP der Gemeinde Wandlitz wurde die Wohnbaufläche in Waldfläche geändert. Das Areal hat einen hohen und alten Baumbestand (siehe Antragsunterlagen) und da kein Interesse des Eigentümers bis Nov. 2013 zur Entwicklung bestand, wurde die Darstellung im Gesamt-FNP geändert.

 

Auf der Grundlage eines im März 2010 von der Gemeindevertretung Wandlitz beschlossenen Entwicklungskonzepts, wird für das ehemalige Areal der Landespolizeischule die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um den Bereich einer gemischten Wohn-, Gewerbe- und Gemeinbedarfsnutzung sowie Grünflächen zuzuführen.

 

Diese Flächen stehen im Eigentum des Landes Brandenburg und werden durch die Basdorfer Entwicklungsgesellschaft (BEG) unter Beteiligung der Gemeinde Wandlitz verwaltet. Hiermit steht ein erhebliches Areal von insgesamt ca. 34 ha zur Entwicklung des OT Basdorf zur Verfügung. Grundsätzlich sollte bei der baulichen Nutzbarmachung von Flächen der  Innenentwicklung vor der Außenentwicklung der Vorzug und der Vorrang eingeräumt werden.

In Anbetracht der vorgenannten Ausführungen ist eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise im Bezug, auf den Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens bzw. Änderungsverfahrens, erforderlich.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB

§ 2 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2 u. 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                  Nein

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

a)     die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens am „Mühlenbecker Damm“.

 

oder

 

b)     dass kein Bebauungsplanverfahren am „Mühlenbecker Damm“ eingeleitet wird.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Kartenauszug mit Geltungsbereiche

Anlagen 2 – Auszüge aus Antragsunterlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Kartenauszug mit Geltungsbereiche (147 KB)    
Anlage 2 2 Anlagen 2 - Auszüge aus Antragsunterlagen (560 KB)