Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Mit Beschluss-nr. BV-GV/ 2014-0022 wurde der Beschluss über die Abwägung der Hinweise und Anregungen aus den Stellungnahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gefasst. Die abschließende naturschutzfachliche Bewertung durch die Fachbehörde konnte auf Grund der damals unzureichend vorliegenden Unterlagen nicht erfolgen. Nunmehr hat der Vorhabenträger bei der Unteren Naturschutzbehörde prüffähige Unterlagen vorgelegt. Die naturschutzfachliche Bewertung konnte erfolgen. Somit ist es notwendig hierfür einen ergänzenden Abwägungsbeschluss zu fassen.
Gesetzliche Grundlagen
§ 1 ff. Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
Beschluss:
Die Gemeindevertretung nimmt die in der Anlage aufgeführten Hinweise und Anregungen aus der Stellungnahme der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, der naturschutzfachlichen Bewertung, zum Bebauungsplan zur Kenntnis und bestätigt den Abwägungsvorschlag.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass der Abwägungsvorschlag in der weiteren Planung berücksichtigt wird.
Anlagen:
ergänzendes Abwägungsprotokoll
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