Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Di, 18.11.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Hotel-Barnimer Hof
Ort: Basdorf, Am Markt 9

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 07.10.2014  
A2-02/2014  
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Sachstand Erarbeitung eines kommunalen Energiekonzeptes      
Ö 8  
Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden  
BV-A2/2014-0002  
Ö 9  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2015
BV-GV/2014-0063  
Ö 10  
Wegebau einschließlich Beleuchtung "Prendener Straße", OT Klosterfelde  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0035  
Ö 11  
Gehwegbau einschließlich Beleuchtung "Oranienburger Straße" am Jünemannplatz, OT Wandlitz Bestätigung der Vorplanung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0041  
Ö 12  
Einleitung eines Einziehungsverfahrens Stolzenhagener Straße und Klosterfelder Straße (Stege)  
BV-GV/2014-0070  
Ö 13  
Erneuerung der Beleuchtungsanlage an der Schönerlinder Chaussee  
Enthält Anlagen
BV-HA/2014-0022  
Ö 14  
Sportstätte Wandlitz Umsetzungsbeschluss für das Funktionsgebäude am Kunstrasenplatz in Wandlitz mit den Funktionen Sport und Hort  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0068  
Ö 15  
Widmung der Fuchsienstraße und Am Markt  
BV-GV/2014-0064  
    VORLAGE
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

die Straßen „Fuchsienstraße“ und „Am Markt“ in der Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstücke 1400 tlw. als Gemeindestraßen und die Flurstücke 728, 1211, 693 und 1400 tlw. als sonstige öffentliche Straßen gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Die sonstigen öffentlichen Straßen werden auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg beschränkt.

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Die öffentlichen Straßen sind in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist

 

 

 

   
    05.11.2014 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

die Straßen „Fuchsienstraße“ und „Am Markt“ in der Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstücke 1400 tlw. als Gemeindestraßen und die Flurstücke 728, 1211, 693 und 1400 tlw. als sonstige öffentliche Straßen gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Die sonstigen öffentlichen Straßen werden auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg beschränkt.

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Die öffentlichen Straßen sind in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .7

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    18.11.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

die Straßen „Fuchsienstraße“ und „Am Markt“ in der Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstücke 1400 tlw. als Gemeindestraßen und die Flurstücke 728, 1211, 693 und 1400 tlw. als sonstige öffentliche Straßen gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Die sonstigen öffentlichen Straßen werden auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg beschränkt.

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Die öffentlichen Straßen sind in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              7

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    24.11.2014 - A1 Hauptausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

die Straßen „Fuchsienstraße“ und „Am Markt“ in der Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstücke 1400 tlw. als Gemeindestraßen und die Flurstücke 728, 1211, 693 und 1400 tlw. als sonstige öffentliche Straßen gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Die sonstigen öffentlichen Straßen werden auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg beschränkt.

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Die öffentlichen Straßen sind in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              8

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    04.12.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt,

die Straßen „Fuchsienstraße“ und „Am Markt“ in der Gemarkung Basdorf, Flur 4, Flurstücke 1400 tlw. als Gemeindestraßen und die Flurstücke 728, 1211, 693 und 1400 tlw. als sonstige öffentliche Straßen gemäß § 6 BbgStrG zu widmen. Die sonstigen öffentlichen Straßen werden auf die Benutzungsart Fuß- und Radweg beschränkt.

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Die öffentlichen Straßen sind in das Straßenverzeichnis der Gemeinde einzutragen, wenn die Widmung unanfechtbar geworden ist

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .24 (Herr Hintze)

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .1

Ö 16  
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens am "Mühlenbecker Damm" im OT Basdorf  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0065  
Ö 17  
1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz" -Auslegungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0048  
Ö 18  
Bebauungsplan "Berliner Straße/ Schorfheidestraße", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse -Satzungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0066  
Ö 19  
Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel", 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse -ergänzender Abwägungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0067  
Ö 20  
Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel", 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse -Satzungsbeschluss-  
BV-GV/2014-0069  
Ö 21  
Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Schorfheide OT Groß Schönebeck  
Enthält Anlagen
MV-HA/2014-0005  
N 22     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 07.10.2014    
N 23     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung