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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 07.10.2014 |
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A2-02/2014 |
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Ö 5 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Sachstand Erarbeitung eines kommunalen Energiekonzeptes |
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Ö 8 |
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Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden |
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BV-A2/2014-0002 |
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Ö 9 |
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Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2015 |
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BV-GV/2014-0063 |
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Ö 10 |
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Wegebau einschließlich Beleuchtung "Prendener Straße", OT Klosterfelde |
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BV-GV/2014-0035 |
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Ö 11 |
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Gehwegbau einschließlich Beleuchtung "Oranienburger Straße" am Jünemannplatz, OT Wandlitz
Bestätigung der Vorplanung |
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BV-GV/2014-0041 |
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Ö 12 |
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Einleitung eines Einziehungsverfahrens Stolzenhagener Straße und Klosterfelder Straße (Stege) |
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BV-GV/2014-0070 |
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Ö 13 |
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Erneuerung der Beleuchtungsanlage an der Schönerlinder Chaussee |
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BV-HA/2014-0022 |
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Ö 14 |
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Sportstätte Wandlitz
Umsetzungsbeschluss für das Funktionsgebäude am Kunstrasenplatz in Wandlitz mit den Funktionen Sport und Hort |
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BV-GV/2014-0068 |
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Ö 15 |
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Widmung der Fuchsienstraße und Am Markt |
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BV-GV/2014-0064 |
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Ö 16 |
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Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens am "Mühlenbecker Damm" im OT Basdorf |
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BV-GV/2014-0065 |
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Ö 17 |
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1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz"
-Auslegungsbeschluss- |
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BV-GV/2014-0048 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Der Entwurf der 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.
- Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen. |
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23.09.2014 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 8 - zur Kenntnis genommen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Der Entwurf der 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.
- Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
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04.11.2014 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Der Entwurf der 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.
- Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .6 Ablehnung: . Enthaltung: .2 (Herr Hintze)
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18.11.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 17 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Der Entwurf der 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.
- Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: 1 Enthaltung: .
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24.11.2014 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Der Entwurf der 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.
- Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich zugestimmt
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04.12.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: - Der Entwurf der 1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern „Dorf Wandlitz wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt.
- Der Satzungsentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen. Ihnen ist Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats zu geben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .21 Ablehnung: . Enthaltung: .4 (Herr Hintze)
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Ö 18 |
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Bebauungsplan "Berliner Straße/ Schorfheidestraße", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse
-Satzungsbeschluss- |
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BV-GV/2014-0066 |
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Ö 19 |
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Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel", 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse
-ergänzender Abwägungsbeschluss- |
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BV-GV/2014-0067 |
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Ö 20 |
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Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel", 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse
-Satzungsbeschluss- |
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BV-GV/2014-0069 |
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Ö 21 |
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Änderung Flächennutzungsplan Gemeinde Schorfheide OT Groß Schönebeck |
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MV-HA/2014-0005 |
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N 22 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 07.10.2014 |
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N 23 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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