TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 29.04.2014 |
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A5-38/2014 |
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Ö 5 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 6 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 7 |
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Bericht des Tourismusvereins zur Arbeit im 1. Halbjahr 2014 |
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Ö 8 |
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Information zum Stand der Umsetzung der Erholungsortentwicklungskonzeption |
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Ö 9 |
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Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden |
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BV-A5/2014-0001 |
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Ö 10 |
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Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege |
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BV-GV/2014-0019 |
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VORLAGE |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege. |
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18.08.2014 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: . 6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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18.08.2014 - Ortsbeirat Prenden |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .3 Ablehnung: . Enthaltung: .
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18.08.2014 - Ortsbeirat Schönerlinde |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .5 Ablehnung: . Enthaltung: .
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19.08.2014 - Ortsbeirat Lanke |
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Ö 8 - geändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .2 Ablehnung: . Enthaltung: .
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19.08.2014 - Ortsbeirat Schönwalde |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .4 Ablehnung: . Enthaltung: .
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19.08.2014 - Ortsbeirat Stolzenhagen |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: . 5 Ablehnung: . Enthaltung: .
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19.08.2014 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 9 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis: (nach Klärung/Änderung Punkt 2) Zustimmung: .7 (Herr Hintze) Ablehnung: . Enthaltung: .2
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20.08.2014 - Ortsbeirat Basdorf |
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Ö 8 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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28.08.2014 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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01.09.2014 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 9 Ablehnung: . Enthaltung: .
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11.09.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist. Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .24 Ablehnung: . Enthaltung: .
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Ö 11 |
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2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2014-0039 |
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Ö 12 |
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3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2014-0042 |
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Ö 13 |
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Stellungnahme der Gemeinde Wandlitz zum Sachlichen Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und - gewinnung"
Beteiligungsverfahren Entwurf 2013 |
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MV-GV/2014-0002 |
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Ö 13.1 |
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während der Sitzung zusätzlich aufgenommen:
Sonstiges |
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N 14 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 29.04.2014 |
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N 15 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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