Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften
Gremium: A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
Datum: Do, 28.08.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 29.04.2014  
A5-38/2014  
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Bericht des Tourismusvereins zur Arbeit im 1. Halbjahr 2014      
Ö 8  
Information zum Stand der Umsetzung der Erholungsortentwicklungskonzeption      
Ö 9  
Wahl des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden  
BV-A5/2014-0001  
Ö 10  
Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0019  
    VORLAGE
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 

   
    18.08.2014 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              . 6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    18.08.2014 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .3

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    18.08.2014 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .5

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    19.08.2014 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .2

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    19.08.2014 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .4

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    19.08.2014 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              . 5

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    19.08.2014 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

(nach Klärung/Änderung Punkt 2)

 

Zustimmung:              .7 (Herr Hintze)

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .2

   
    20.08.2014 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    28.08.2014 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    01.09.2014 - A1 Hauptausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              9

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    11.09.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .24

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

Ö 11  
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0039  
Ö 12  
3. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0042  
Ö 13  
Stellungnahme der Gemeinde Wandlitz zum Sachlichen Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und - gewinnung" Beteiligungsverfahren Entwurf 2013  
Enthält Anlagen
MV-GV/2014-0002  
Ö 13.1  
während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Sonstiges      
N 14     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 29.04.2014    
N 15     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung