Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Frau Dr. Schmid-Rathjen verteilt das Austauschblatt zur Beschlussvorlage und erläutert die Notwendigkeit der Änderung. Es ist kommunalrechtlich nicht zulässig, dass ein beratender Ausschuss, wie ursprünglich angedacht, abschließend über die Vergabe von Zuschüssen entscheidet. Frau Bohnebuck fragt an, ob Frauentagsfeiern, Rentnerfeiern etc. weiterhin unterstützt werden. Frau Dr. Schmid-Rathjen antwortet, dass eine Bezuschussung möglich ist. Die neue Richtlinie trifft nun auch Aussagen darüber, welche Vorhaben nicht gefördert werden, damit deutlich zum Ausdruck kommt, dass kommerzielle und private Vorhaben keinesfalls förderungsfähig sind. Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: .6 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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