Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften
TOP: Ö 10
Gremium: A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.08.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2014-0019 Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:KM
Die Bürgermeisterin
Federführend:KM_Kulturamt   

Frau Dr. Schmid-Rathjen verteilt das Austauschblatt zur Beschlussvorlage und erläutert die Notwendigkeit der Änderung.

Es ist kommunalrechtlich nicht zulässig, dass ein beratender Ausschuss, wie ursprünglich angedacht, abschließend über die Vergabe von Zuschüssen entscheidet.

Frau Bohnebuck fragt an, ob Frauentagsfeiern, Rentnerfeiern etc. weiterhin unterstützt werden.

Frau Dr. Schmid-Rathjen antwortet, dass eine Bezuschussung möglich ist.

Die neue Richtlinie trifft nun auch Aussagen darüber, welche Vorhaben nicht gefördert werden, damit deutlich zum Ausdruck kommt, dass kommerzielle und private Vorhaben keinesfalls förderungsfähig sind.


Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie zur Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .