Die Gemeindevertretung Wandlitz
beschließt, dass für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet eine
Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt wird.
Im Vorentwurf des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen ist das o.g.
Areal größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt.
AlsZiel und Inhalt der Planung wird angestrebt:
- Schaffung von Baurecht zu
Wohnzwecken
- Gewährleistung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung
- Schutz und langfristige
Sicherung der Uferbereiche
27.07.2004 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
18.08.2004 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz
beschließt, dass für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet eine
Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt wird.
Im Vorentwurf des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen ist das o.g.
Areal größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt.
AlsZiel und Inhalt der Planung wird angestrebt:
- Schaffung von Baurecht zu
Wohnzwecken
- Gewährleistung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung
-Schutz und langfristige Sicherung der Uferbereiche
Der Ortsbeirat Stolzenhagen
stimmt gemäß der Beschlussvorlage zu.
23.08.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz
beschließt, dass für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet eine
Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt wird.
Im Vorentwurf des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen ist das o.g.
Areal größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt.
AlsZiel und Inhalt der Planung wird angestrebt:
- Schaffung von Baurecht zu
Wohnzwecken
- Gewährleistung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung
- Schutz und langfristige
Sicherung der Uferbereiche
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
02.09.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitz
beschließt, dass für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet eine
Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt wird.
Im Vorentwurf des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Stolzenhagen ist das o.g.
Areal größtenteils als Wohnbaufläche dargestellt.
AlsZiel und Inhalt der Planung wird angestrebt:
- Schaffung von Baurecht zu
Wohnzwecken
- Gewährleistung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung
- Schutz und langfristige
Sicherung der Uferbereiche