Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt: 1. Der Entwurf der Außenbereichssatzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form gebilligt. 2. Der Entwurf der Außenbereichssatzung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und es sind die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB zu beteiligen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gem. der Beschlussvorlage zu. |
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