Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Außenbereichssatzung Basdorfer Straße, OT Stolzenhagen (Entwurf) Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 BauGB   

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
TOP: Ö 6
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 18.08.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31
BV-GV/2004-0148 Außenbereichssatzung Basdorfer Straße, OT Stolzenhagen (Entwurf)
Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt:

1. Der Entwurf der Außenbereichssatzung wird in der zum Sitzungstermin vorliegenden Form 

    gebilligt.

2. Der Entwurf der Außenbereichssatzung  ist gemäß  § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und es sind

    die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie die Nachbargemeinden gemäß

    § 2 (2) BauGB zu beteiligen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung durchzuführen und die

    ausgewählten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung in Kenntnis zu setzen.

 

 

Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gem. der Beschlussvorlage zu.