den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich
in die Teilbereiche I und Teilbereich II aufzuteilen, so dass zwei
separate Satzungsgebiete entstehen.
für den Teilbereich I ein Änderungsverfahren
durchzuführen. Der Teilbereich umfasst die Flurstücke 174/2 und 174/1
teilweise der Flur 2, in der Gemarkung Schönerlinde.
27.07.2004 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 7 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
16.08.2004 - Ortsbeirat Schönerlinde
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich
in die Teilbereiche I und Teilbereich II aufzuteilen, so dass zwei
separate Satzungsgebiete entstehen.
für den Teilbereich I ein Änderungsverfahren
durchzuführen. Der Teilbereich umfasst die Flurstücke 174/2 und 174/1
teilweise der Flur 2, in der Gemarkung Schönerlinde.
Der Ortsbeirat Schönerlinde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
23.08.2004 - A1 Hauptausschuss
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich
in die Teilbereiche I und Teilbereich II aufzuteilen, so dass zwei
separate Satzungsgebiete entstehen.
für den Teilbereich I ein Änderungsverfahren
durchzuführen. Der Teilbereich umfasst die Flurstücke 174/2 und 174/1
teilweise der Flur 2, in der Gemarkung Schönerlinde.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
02.09.2004 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich
in die Teilbereiche I und Teilbereich II aufzuteilen, so dass zwei
separate Satzungsgebiete entstehen.
für den Teilbereich I ein Änderungsverfahren
durchzuführen. Der Teilbereich umfasst die Flurstücke 174/2 und 174/1
teilweise der Flur 2, in der Gemarkung Schönerlinde.