Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
- den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich
in die Teilbereiche I und Teilbereich II aufzuteilen, so dass zwei
separate Satzungsgebiete entstehen.
- für den Teilbereich I ein Änderungsverfahren
durchzuführen. Der Teilbereich umfasst die Flurstücke 174/2 und 174/1
teilweise der Flur 2, in der Gemarkung Schönerlinde.
Der Ortsbeirat Schönerlinde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.