Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz
Datum: Di, 14.01.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 05.11.2013 und vom 18.11.2013  
OB W-40/2013  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Diskussion zur Vorbereitung eines Nutzungskonzeptes für das Grundstück Kirchstraße 11 im OT Wandlitz      
Ö 9  
Zuschüsse Vereine und Verbände OT Wandlitz  
BV-Ob/2013-0094  
Ö 10  
2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühen im Gebiet der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0602  
Ö 11  
1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportstätte der Gemeinde Wandlitz" Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0605  
Ö 12  
Straßenausbau Seebadkorso / Rheinallee, OT Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2013-0592  
Ö 13  
Widmung der Straßen Am Töppersberg, Buchwiesenweg und Kastanienallee  
BV-GV/2013-0600  
Ö 14  
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage  
Enthält Anlagen
BV-HA/2013-0369  
Ö 15  
Bauantrag zur Umnutzung des Cafes zur Wohnung und Büro (Heizungsbau und Badsanierung) sowie Rückbau von Veranda, Überdachung Eingang und Nebengebäude  
Enthält Anlagen
BV-HA/2013-0372  
    VORLAGE
   

 

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier einer Überschreitung der GRZ auf 0,639 und der GFZ auf 0,354, für dieses Grundstück zu zustimmen. Wegen der besonderen Bestandssituation kann die Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung nicht für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ herangezogen werden.

 

  1. Der beantragten Befreiung von der Dachform, hier Pultdach mit 3° Dachneigung, für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

  1. Der beantragten Überschreitung der Gebäudekanntenlänge von 16 Metern, hier 19,80 Meter, für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

  1. Der beantragten Befreiung von der Überschreitung der Breite (4 Meter) von Bestandsnebenanlagen an der Grundstücksgrenze für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

 

 

   
    14.01.2014 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

 

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier einer Überschreitung der GRZ auf 0,639 und der GFZ auf 0,354, für dieses Grundstück zu zustimmen. Wegen der besonderen Bestandssituation kann die Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung nicht für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II herangezogen werden.

 

  1. Der beantragten Befreiung von der Dachform, hier Pultdach mit 3° Dachneigung, für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

  1. Der beantragten Überschreitung der Gebäudekanntenlänge von 16 Metern, hier 19,80 Meter, für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

  1. Der beantragten Befreiung von der Überschreitung der Breite (4 Meter) von Bestandsnebenanlagen an der Grundstücksgrenze für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .7

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .1

   
    28.01.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

 

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier einer Überschreitung der GRZ auf 0,639 und der GFZ auf 0,354, für dieses Grundstück zu zustimmen. Wegen der besonderen Bestandssituation kann die Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung nicht für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II herangezogen werden.

 

  1. Der beantragten Befreiung von der Dachform, hier Pultdach mit 3° Dachneigung, für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

  1. Der beantragten Überschreitung der Gebäudekanntenlänge von 16 Metern, hier 19,80 Meter, für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

  1. Der beantragten Befreiung von der Überschreitung der Breite (4 Meter) von Bestandsnebenanlagen an der Grundstücksgrenze für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    03.02.2014 - A1 Hauptausschuss
    Ö 29 - ungeändert beschlossen
   

 

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier einer Überschreitung der GRZ auf 0,639 und der GFZ auf 0,354, für dieses Grundstück zu zustimmen. Wegen der besonderen Bestandssituation kann die Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung nicht für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II herangezogen werden.

 

  1. Der beantragten Befreiung von der Dachform, hier Pultdach mit 3° Dachneigung, für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

  1. Der beantragten Überschreitung der Gebäudekanntenlänge von 16 Metern, hier 19,80 Meter, für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

  1. Der beantragten Befreiung von der Überschreitung der Breite (4 Meter) von Bestandsnebenanlagen an der Grundstücksgrenze für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              10

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

Ö 16  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Sporthalle an der Kegelbahn, 1. Änderung" Gemarkung Wandlitz Flur 6, Flurstücke 532 und 533  
Enthält Anlagen
BV-HA/2013-0373  
Ö 17  
während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Sonstiges      
N 18     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 19     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 05.11.2013 und vom 18.11.2013