TOP |
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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 05.11.2013 und vom 18.11.2013 |
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OB W-40/2013 |
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Ö 6 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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Diskussion zur Vorbereitung eines Nutzungskonzeptes für das Grundstück Kirchstraße 11 im OT Wandlitz |
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Ö 9 |
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Zuschüsse Vereine und Verbände OT Wandlitz |
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BV-Ob/2013-0094 |
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Ö 10 |
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2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Parkgebühen im Gebiet der Gemeinde Wandlitz |
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BV-GV/2013-0602 |
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Ö 11 |
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1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportstätte der Gemeinde Wandlitz"
Auslegungsbeschluss |
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BV-GV/2013-0605 |
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Ö 12 |
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Straßenausbau Seebadkorso / Rheinallee, OT Wandlitz |
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BV-GV/2013-0592 |
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Ö 13 |
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Widmung der Straßen Am Töppersberg, Buchwiesenweg und Kastanienallee |
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BV-GV/2013-0600 |
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Ö 14 |
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Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage |
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BV-HA/2013-0369 |
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Ö 15 |
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Bauantrag zur Umnutzung des Cafes zur Wohnung und Büro (Heizungsbau und Badsanierung) sowie Rückbau von Veranda, Überdachung Eingang und Nebengebäude |
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BV-HA/2013-0372 |
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VORLAGE |
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Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: - Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier einer Überschreitung der GRZ auf 0,639 und der GFZ auf 0,354, für dieses Grundstück zu zustimmen. Wegen der besonderen Bestandssituation kann die Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung nicht für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ herangezogen werden.
- Der beantragten Befreiung von der Dachform, hier Pultdach mit 3° Dachneigung, für dieses Grundstück zu zustimmen.
- Der beantragten Überschreitung der Gebäudekanntenlänge von 16 Metern, hier 19,80 Meter, für dieses Grundstück zu zustimmen.
- Der beantragten Befreiung von der Überschreitung der Breite (4 Meter) von Bestandsnebenanlagen an der Grundstücksgrenze für dieses Grundstück zu zustimmen.
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14.01.2014 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 15 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: - Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier einer Überschreitung der GRZ auf 0,639 und der GFZ auf 0,354, für dieses Grundstück zu zustimmen. Wegen der besonderen Bestandssituation kann die Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung nicht für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ herangezogen werden.
- Der beantragten Befreiung von der Dachform, hier Pultdach mit 3° Dachneigung, für dieses Grundstück zu zustimmen.
- Der beantragten Überschreitung der Gebäudekanntenlänge von 16 Metern, hier 19,80 Meter, für dieses Grundstück zu zustimmen.
- Der beantragten Befreiung von der Überschreitung der Breite (4 Meter) von Bestandsnebenanlagen an der Grundstücksgrenze für dieses Grundstück zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .7 Ablehnung: . Enthaltung: .1
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28.01.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 20 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: - Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier einer Überschreitung der GRZ auf 0,639 und der GFZ auf 0,354, für dieses Grundstück zu zustimmen. Wegen der besonderen Bestandssituation kann die Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung nicht für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ herangezogen werden.
- Der beantragten Befreiung von der Dachform, hier Pultdach mit 3° Dachneigung, für dieses Grundstück zu zustimmen.
- Der beantragten Überschreitung der Gebäudekanntenlänge von 16 Metern, hier 19,80 Meter, für dieses Grundstück zu zustimmen.
- Der beantragten Befreiung von der Überschreitung der Breite (4 Meter) von Bestandsnebenanlagen an der Grundstücksgrenze für dieses Grundstück zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 6 Ablehnung: . Enthaltung: .
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03.02.2014 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 29 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt: - Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier einer Überschreitung der GRZ auf 0,639 und der GFZ auf 0,354, für dieses Grundstück zu zustimmen. Wegen der besonderen Bestandssituation kann die Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung nicht für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ herangezogen werden.
- Der beantragten Befreiung von der Dachform, hier Pultdach mit 3° Dachneigung, für dieses Grundstück zu zustimmen.
- Der beantragten Überschreitung der Gebäudekanntenlänge von 16 Metern, hier 19,80 Meter, für dieses Grundstück zu zustimmen.
- Der beantragten Befreiung von der Überschreitung der Breite (4 Meter) von Bestandsnebenanlagen an der Grundstücksgrenze für dieses Grundstück zu zustimmen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 10 Ablehnung: . Enthaltung: .
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Ö 16 |
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Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Sporthalle an der Kegelbahn, 1. Änderung" Gemarkung Wandlitz
Flur 6, Flurstücke 532 und 533 |
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BV-HA/2013-0373 |
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Ö 17 |
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während der Sitzung zusätzlich aufgenommen:
Sonstiges |
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N 18 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 19 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 05.11.2013 und vom 18.11.2013 |
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