Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2012-0442 wurden Lösungsvarianten für den Ausbau der Straßen Seebadkorso und Rheinallee vorgestellt und beraten. Im Ergebnis hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Planung mit folgendem Ausbauprogramm weiter zu führen:
In der Einwohnerversammlung am 22.10.2013 wurde den Anliegern der vorgesehene Bauumfang vorgestellt und erläutert. Das Protokoll ist in der Anlage beigefügt.
Die Fahrbahnoberfläche zwischen der Igelallee bis zur B 109 ist unbefestigt und weist durchgängig starke Unebenheiten auf. Die genutzte Fahrfläche variiert im Streckenverlauf zwischen vier- und acht Meter breiten Abschnitten. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Durch die sich ständig verändernde Fahrbahnoberfläche ist eine geordnete Verkehrsführung nicht gegeben. Die Straßen dienen vorwiegend der Erschließung der Anliegergrundstücke. Entsprechend der straßenbaurechtlichen Vorgaben und den örtlichen Gegebenheiten ist hier eine Fahrbahnbreite von 4,80 m vorzusehen.
Die Rheinallee ist derzeit unbeleuchtet. Für die Beleuchtung des Seebadkorsos wurden in den 1970iger Jahren an verschiedenen Freileitungsmasten Lampenköpfe montiert. Die elektrotechnische Installation ist veraltet und spröde, so dass ein hoher Energieverbrauch und Unterhaltungsaufwand verursacht wird. Für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, insbesondere der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer, ist die Errichtung einer einheitlichen Beleuchtungsanlage vorgesehen. Es wird vorgeschlagen Mastaufsatzleuchten in der Farbe moosgrün Typ „Bügelleuchte Wandlitz“, oder gleichwertige zu verwenden. Diese Leuchten wurden in dem Siedlungsgebiet bereits bei vorausgegangenen Straßenbaumaßnahmen eingesetzt. Bei der elektrotechnischen Ausstattung wird der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt.
Das Siedlungsgebiet ist verkehrsrechtlich als Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Als gleichrangige Straßen unterliegen sie der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Daher ist bei der Planung auf bauliche Anlagen zur Verkehrsberuhigung verzichtet worden.
Für das Bauvorhaben sind Anliegerbeiträge, gemäß der Satzungen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch (BauGB) und gemäß Straßenausbaubeitragssatzung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), zu erheben. Die voraussichtliche Beitragshöhe wurde aus der Kostenschätzung der Vorplanung ermittelt. Der Beitragspflichtige, umzulegende Aufwand, beträgt 65 % der Investitionskosten. Daraus ergeben sich überschläglich folgende Anliegerbeiträge pro anrechenbare Grundstücksfläche.
Für die Herstellung der privaten Grundstückszufahrten wird gemäß der Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde (GZS) ein voraussichtlicher Kostenersatz in Höhe von 100,00 €/m² hergestellte Zufahrtsfläche erhoben. Nach dem Beitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau einer Straße sowie die Art der Herstellung im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit dem vorliegenden Beschluss ausgeübt.
Gesetzliche Grundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)
Finanzielle Auswirkungen: Ja Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt:
• Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m. • Beidseitige Anordnung von 0,5 m tragfähigen Bankettstreifen. • Abführung des Niederschlagwassers über Mulden –Rigolen. • Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.
Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor. Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Seebadkorso/Rheinallee“ einzusehen.
Anlagen: öffentlich; Protokoll der Einwohnerversammlung nicht öffentlich; Teilnehmerverzeichnis
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