Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0592  

 
 
Betreff: Straßenausbau Seebadkorso / Rheinallee, OT Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 14
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
14.01.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.01.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
03.02.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
13.02.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Protokoll Einwohnervers

Begründung / Erläuterung

Mit der Beschlussvorlage BV-GV/2012-0442 wurden Lösungsvarianten für den Ausbau der Straßen Seebadkorso und Rheinallee vorgestellt und beraten. Im Ergebnis hat die Gemeindevertretung beschlossen, die Planung mit folgendem Ausbauprogramm weiter zu führen:

 

  1. Für den mit Natursteinpflaster befestigten Fahrbahnabschnitt im Seebadkorso, von der Thälmannstraße bis zur Igelallee, wird die Straßenplanung nicht fortgeführt.
  2. Von der Igelallee bis zur B 109 wird der Fahrbahnausbau in Asphaltbauweise, mit einer Regelbreite von 4,80 m geplant. Das Niederschlagwasser soll über Mulden bzw.-Rigolen zur Versickerung gebracht werden. Die Grundstückszufahrten sollen in Betonsteinpflaster hergestellt werden.
  3. Für die Beleuchtungsanlage soll die Planung in dem gesamten Abschnitt, von der Thälmannstraße bis zur B 109, fortgeführt werden.

 

In der Einwohnerversammlung am 22.10.2013 wurde den Anliegern der vorgesehene Bauumfang vorgestellt und erläutert. Das Protokoll ist in der Anlage beigefügt.

 

Die Fahrbahnoberfläche zwischen der Igelallee bis zur B 109 ist unbefestigt und weist durchgängig starke Unebenheiten auf. Die genutzte Fahrfläche variiert im Streckenverlauf zwischen vier- und acht Meter breiten Abschnitten. Funktionierende Quer- und Längsgefälle sind nicht vorhanden. Das anfallende Niederschlagswasser sammelt sich in den Straßenvertiefungen und ausgefahrenen Seitenbereichen. Durch die sich ständig verändernde Fahrbahnoberfläche ist eine geordnete Verkehrsführung nicht gegeben.

Die Straßen dienen vorwiegend der Erschließung der Anliegergrundstücke. Entsprechend der straßenbaurechtlichen Vorgaben und den örtlichen Gegebenheiten ist hier eine Fahrbahnbreite von 4,80 m vorzusehen.

 

Die Rheinallee ist derzeit unbeleuchtet. Für die Beleuchtung des Seebadkorsos wurden in den 1970iger Jahren an verschiedenen Freileitungsmasten Lampenköpfe montiert. Die elektrotechnische Installation ist veraltet und spröde, so dass ein hoher Energieverbrauch und Unterhaltungsaufwand verursacht wird.

Für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit, insbesondere der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer, ist die Errichtung einer einheitlichen Beleuchtungsanlage vorgesehen. Es wird vorgeschlagen Mastaufsatzleuchten in der Farbe moosgrün Typ „Bügelleuchte Wandlitz“, oder gleichwertige zu verwenden. Diese Leuchten wurden in dem Siedlungsgebiet bereits bei vorausgegangenen Straßenbaumaßnahmen eingesetzt. Bei der elektrotechnischen Ausstattung wird der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt.

 

Das Siedlungsgebiet ist verkehrsrechtlich als Zone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ausgewiesen. Als gleichrangige Straßen unterliegen sie der Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Daher ist bei der Planung auf bauliche Anlagen zur Verkehrsberuhigung verzichtet worden.

 

Für das Bauvorhaben sind Anliegerbeiträge, gemäß der Satzungen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch (BauGB) und gemäß Straßenausbaubeitragssatzung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), zu erheben. Die voraussichtliche Beitragshöhe wurde aus der Kostenschätzung der Vorplanung ermittelt. Der Beitragspflichtige, umzulegende Aufwand, beträgt 65 % der Investitionskosten. Daraus ergeben sich überschläglich folgende Anliegerbeiträge pro anrechenbare Grundstücksfläche.

 

  • Für den Straßenbau;              (von der Igelallee bis B 109)                            3,25 €
  • Für die Beleuchtung;              (von der Thälmannstraße bis B 109)              0,70 €

 

Für die Herstellung der privaten Grundstückszufahrten wird gemäß der Grundstückszufahrtensatzung der Gemeinde (GZS) ein voraussichtlicher Kostenersatz in Höhe von 100,00 €/m² hergestellte Zufahrtsfläche erhoben.

Nach dem Beitragsrecht liegt die Entscheidung über den Ausbau einer Straße sowie die Art der Herstellung im Ermessen der Gemeinde. Das Ermessen wird mit dem vorliegenden Beschluss ausgeübt.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg

Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06)

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja   Nein

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

425.000,00

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

276.000,00

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

Bisher bereitgestellt

 

  45.000,00

 

2014

54100 08 001

785200

380.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:              Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Den Ausbau der Straßen Seebadkorso/Rheinallee, von der Igelallee bis zur B109, auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung vom Ingenieurbüro WATIPLAN GmbH, Projekt Nr. 14-13 mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

                     Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m.

                     Beidseitige Anordnung von 0,5 m tragfähigen Bankettstreifen.

                     Abführung des Niederschlagwassers über Mulden –Rigolen.

                     Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

 

  1. Die Errichtung einer Beleuchtungsanlage, von der Thälmannstraße bis zur B109, Typ „Bügelleuchte Wandlitz“, oder gleichwertig, in der Farbe moosgrün.

 

  1. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung und beschreiben insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

  1. Die Baumaßnahmen sind erschließungsbeitrags- bzw. straßenausbaubeitragspflichtig.

Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

  1. Der bereits befestigte Teil des Seebadkorsos wird jetzt nicht ausgebaut. Dementsprechend erfolgt nach dem Straßenbau, von der Igelallee bis zur Karl- Marx- Straße, gemäß § 5 der Erschließungsbeitragssatzung die Beitragserhebung nur für diesen Abschnitt.

 

Die Planungsunterlagen liegen zu den Sitzungen gemäß der Beratungsfolge vor. Die Lagepläne und Schnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Seebadkorso/Rheinallee“ einzusehen.

 

 


Anlagen:              öffentlich;                             Protokoll der Einwohnerversammlung                                                        nicht öffentlich;              Teilnehmerverzeichnis

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Protokoll Einwohnervers (208 KB)