Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Nachtrag (Änderung) zu einem durch den Landkreis Barnim bereits genehmigten Bauvorhaben vor. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „August-Bebel-Straße“, Flur 4, Flurstücke 1514, 1515, Thälmannstraße 64. Das zu errichtende Einfamilienhaus und die dazu gehörige Garage sollen nachträglich als gestalterisches Element teilweise mit Holz verkleidet werden. Gemäß der Festsetzung Punkt 2, Gestaltung der Fassaden, ist die flächenhafte Verwendung von sichtbarem Holz nicht zulässig. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die Umgebung ein und ist städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschluss beschließt, der teilweisen Holzverkleidung gemäß den Antragsunterlagen zu zustimmen.
Anlagen:
- Antragsunterlagen (1 Seite)
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