Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-HA/2013-0372  

 
 
Betreff: Bauantrag zur Umnutzung des Cafés zur Wohnung und Büro (Heizungsbau und Badsanierung) sowie Rückbau von Veranda, Überdachung Eingang und Nebengebäude
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage A1
Verfasser:BA 35Aktenzeichen:W 6340084/13
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
14.01.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.01.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Entscheidung
03.02.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Flurkartenauszug
Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag mit Befreiungen zur Umnutzung eines ehemaligen Cafés im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord II“ auf dem Grundstück, Gemarkung Wandlitz, Bonner Straße 9, Flur 4, Flurstücke 571 vor.

 

Die Befreiungen beziehen sich auf die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet, hier auf die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 (gesamt 0,225) und Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,25, auf die Dachform, welche Pult- und Flachdächer ausschließt, sowie auf die Länge der Gebäudekannten, welche 16 Meter nicht überschreiten dürfen und die Breite von Nebenanlagen, welche an der Grundstücksgrenze nicht breiter als 4 Meter sein dürfen.

 

Die o.g. Festsetzungen (Befreiungstatbestände) werden durch die baurechtlich genehmigten Bestandsgebäude bereits jetzt und auch schon zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ deutlich überschritten.

Im jetzigen Zustand beträgt die GRZ für das Hauptgebäude 0,215 (gesamt 0,725) und die GFZ 0,215 (gesamt 0,430). Das Hauptgebäude hat ein Pultdach mit einer Dachneigung von 3° und eine Gebäudekannte von 19,80 Metern.

 

Durch die Umnutzung des Cafés zur Wohnung mit Büro (Heizungsbau und Badsanierung) sowie Rückbau von Veranda, Überdachung Eingang und Nebengebäude, würden sich einige der Kennzahlen leicht positiv verändern.

Dachform und –neigung, Gebäudekantenlänge und die Breite der Nebenanlagen bleiben unverändert. Die GRZ für das Hauptgebäude beträgt nach Umbau- und Abrissmaßnahmen 0,179 (gesamt 0,639) und die GFZ 0,179 (gesamt 0,354).

 

Dies entspricht im Ergebnis einer entsiegelten Fläche von 111,60 m².

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ unter dem Aspekt der Nachnutzung der vorhandenen Gebäude städtebaulich vertretbar.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung

§ 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:                 Nein

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

  1. Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung, hier einer Überschreitung der GRZ auf 0,639 und der GFZ auf 0,354, für dieses Grundstück zu zustimmen. Wegen der besonderen Bestandssituation kann die Befreiung vom Maß der baulichen Nutzung nicht für andere Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ herangezogen werden.

 

  1. Der beantragten Befreiung von der Dachform, hier Pultdach mit 3° Dachneigung, für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

  1. Der beantragten Überschreitung der Gebäudekanntenlänge von 16 Metern, hier 19,80 Meter, für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

  1. Der beantragten Befreiung von der Überschreitung der Breite (4 Meter) von Bestandsnebenanlagen an der Grundstücksgrenze für dieses Grundstück zu zustimmen.

 

 

 


Anlagen:

 

-          Flurkartenauszug

-          Antragsunterlagen (4 Seiten)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Flurkartenauszug (118 KB)    
Anlage 2 2 Antragsunterlagen (240 KB)