Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Bauantrag mit Befreiungen zur Umnutzung eines ehemaligen Cafés im Geltungsbereich des Bebauungsplan „Wandlitzsee Nord II“ auf dem Grundstück, Gemarkung Wandlitz, Bonner Straße 9, Flur 4, Flurstücke 571 vor.
Die Befreiungen beziehen sich auf die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung im reinen Wohngebiet, hier auf die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 (gesamt 0,225) und Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,25, auf die Dachform, welche Pult- und Flachdächer ausschließt, sowie auf die Länge der Gebäudekannten, welche 16 Meter nicht überschreiten dürfen und die Breite von Nebenanlagen, welche an der Grundstücksgrenze nicht breiter als 4 Meter sein dürfen.
Die o.g. Festsetzungen (Befreiungstatbestände) werden durch die baurechtlich genehmigten Bestandsgebäude bereits jetzt und auch schon zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord II“ deutlich überschritten. Im jetzigen Zustand beträgt die GRZ für das Hauptgebäude 0,215 (gesamt 0,725) und die GFZ 0,215 (gesamt 0,430). Das Hauptgebäude hat ein Pultdach mit einer Dachneigung von 3° und eine Gebäudekannte von 19,80 Metern.
Durch die Umnutzung des Cafés zur Wohnung mit Büro (Heizungsbau und Badsanierung) sowie Rückbau von Veranda, Überdachung Eingang und Nebengebäude, würden sich einige der Kennzahlen leicht positiv verändern. Dachform und –neigung, Gebäudekantenlänge und die Breite der Nebenanlagen bleiben unverändert. Die GRZ für das Hauptgebäude beträgt nach Umbau- und Abrissmaßnahmen 0,179 (gesamt 0,639) und die GFZ 0,179 (gesamt 0,354).
Dies entspricht im Ergebnis einer entsiegelten Fläche von 111,60 m².
Aus Sicht der Verwaltung sind die beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wandlitzsee Nord III“ unter dem Aspekt der Nachnutzung der vorhandenen Gebäude städtebaulich vertretbar.
Gesetzliche Grundlagen
§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung § 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz
Finanzielle Auswirkungen: Nein
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Anlagen:
- Flurkartenauszug - Antragsunterlagen (4 Seiten)
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