Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2013-0605  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Sportstätte der Gemeinde Wandlitz"
Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:612601
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
14.01.2014 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
28.01.2014 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
03.02.2014 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
13.02.2014 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
140109 Begründung
wandlitz Sportplatz-Plan-500er-140109

Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ be-schlossen. 

 

Das Vorhaben wurde gemäß Artikel 12 Abs. 1 des Landesplanungsvertrages bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim mit der Anfrage zu den Zielen der Raumordnung und Landes-planung angezeigt. Des Weiteren wurde wurde beim Ministerium für Umwelt, Ge-sundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ein Antrag auf land-schaftsschutzrechtliche Entscheidung zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Schutz-zweck des Landschaftsschutzgebietes „Wandlitz-Biesenthal-Prendener- Seengebiet gestellt.

 

Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlich-keit sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde auf Grund des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) verzichtet.     

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz


Finanzielle Auswirkungen:                 Ja  

 

 

o              Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

o              Erträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

6.410,-- €

 

 

o              Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

2014

51100.529158 (Ansatz für sämtliche B-Planverfahren im OT Wandlitz)

 

35.000,-- €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt,

 

  1. dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird,
  2. dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Anlagen:

 

Entwurf des Bebauungsplanes „1.Änderung des Bebauungsplanes Sportstätte der Gemeinde Wandlitz““

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 140109 Begründung (433 KB)    
Anlage 2 2 wandlitz Sportplatz-Plan-500er-140109 (1091 KB)