Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 13.06.2013 die Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Sportstätte der Gemeinde Wandlitz“ be-schlossen.
Das Vorhaben wurde gemäß Artikel 12 Abs. 1 des Landesplanungsvertrages bei der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung und der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim mit der Anfrage zu den Zielen der Raumordnung und Landes-planung angezeigt. Des Weiteren wurde wurde beim Ministerium für Umwelt, Ge-sundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg ein Antrag auf land-schaftsschutzrechtliche Entscheidung zur Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Schutz-zweck des Landschaftsschutzgebietes „Wandlitz-Biesenthal-Prendener- Seengebiet gestellt.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der Öffentlich-keit sowie die Erarbeitung eines Umweltberichtes wurde auf Grund des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) verzichtet.
Gesetzliche Grundlagen
§§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB) § 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) §§ 2 und 3 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: Ja
o Investitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse
Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:
o Erträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
o Veräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt,
. Anlagen:
Entwurf des Bebauungsplanes „1.Änderung des Bebauungsplanes Sportstätte der Gemeinde Wandlitz““
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