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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
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Ö 3 |
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Feststellung der Beschlussfähigkeit |
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Ö 4 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 5 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 27.03.2012 |
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OB W-29/2012 |
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Ö 6 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 7 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 8 |
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Bebauungsplan "Wohnanlage Thälmannstraße" Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss - |
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BV-GV/2012-0393 |
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Ö 9 |
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Grundschule Wandlitz, Spielplatzgestaltung
- Verbesserung der Entwässerungssituation- |
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BV-GV/2012-0417 |
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Ö 10 |
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Straßenausbau Lehmannstraße, OT Wandlitz |
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BV-GV/2012-0424 |
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VORLAGE |
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Beschluss:Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Den Ausbau der Lehmannstraße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Projekt Nr.: PVW 1137, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen: · Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m. · Ausbau des Einmündungsbereiches Eugenstraße. · Einbau einer Aufpflasterung in Abstimmung mit den Anliegern. · Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden. · Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. · Errichtung der Beleuchtungsanlage. 2. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. |
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15.05.2012 - Ortsbeirat Wandlitz |
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Ö 10 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Den Ausbau der Lehmannstraße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Projekt Nr.: PVW 1137, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen: · Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m. · Ausbau des Einmündungsbereiches Eugenstraße. · Einbau einer Aufpflasterung in Abstimmung mit den Anliegern. · Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden. · Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. · Errichtung der Beleuchtungsanlage. 2. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 7 Ablehnung: . Enthaltung: .
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30.05.2012 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 13 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Den Ausbau der Lehmannstraße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Projekt Nr.: PVW 1137, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen: · Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m. · Ausbau des Einmündungsbereiches Eugenstraße. · Einbau einer Aufpflasterung in Abstimmung mit den Anliegern. · Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden. · Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. · Errichtung der Beleuchtungsanlage. 2. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: Enthaltung:
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04.06.2012 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 29 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Den Ausbau der Lehmannstraße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Projekt Nr.: PVW 1137, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen: · Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m. · Ausbau des Einmündungsbereiches Eugenstraße. · Einbau einer Aufpflasterung in Abstimmung mit den Anliegern. · Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden. · Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. · Errichtung der Beleuchtungsanlage. 2. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 10 Ablehnung: . Enthaltung: .
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14.06.2012 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 22 - ungeändert beschlossen |
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Herr Hintze möchte wissen, wie viel Prozent der Anwohner an der Versammlung teilgenommen habenHerr Hintze möchte wissen, wie viel Prozent der Anwohner an der Versammlung teilgenommen haben. Die Anwendung von Induktionsleuchtmittel würde eine Einsparung und weniger Leuchtpunkte bedeuten. Mit dieser Thematik wurde sich umfassend in der Arbeitsgruppe befasst, zu der Herr Hintze zugegen war, so Herr Pawlowski. Herr Liste ist dafür, zu dieser Thematik „Induktionsleuchtmittel“ einen Fachmann einzuladen. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Den Ausbau der Lehmannstraße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Projekt Nr.: PVW 1137, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen: · Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m. · Ausbau des Einmündungsbereiches Eugenstraße. · Einbau einer Aufpflasterung in Abstimmung mit den Anliegern. · Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden. · Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster. · Errichtung der Beleuchtungsanlage. 2. Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.
Abstimmungsergebnis:Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 18 Ablehnung: . Enthaltung: 1 (Herr Hintze)
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Ö 11 |
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Bebauungsplan "SPH Haus am Wandlitzsee" Gemarkung Wandlitz
- Abwägungsbeschluss - |
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BV-GV/2012-0430 |
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Ö 12 |
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Bebauungsplan "SPH Haus am Wandlitzsee" Gemarkung Wandlitz
- Satzungsbeschluss - |
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BV-GV/2012-0431 |
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Ö 13 |
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Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen Kreisverkehr B273 und "An der Dachsbaude"
Vorstellung der Vorplanung |
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BV-GV/2012-0432 |
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Ö 14 |
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Bebauungsplan "Louisenhain", Gemarkung Wandlitz
- Aufstellungsbeschluss - |
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BV-GV/2012-0433 |
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Ö 15 |
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Bebauungsplan "August-Bebel-Straße" Gemarkung Wandlitz, 2. Änderung
- Einleitungsbeschluss - |
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BV-GV/2012-0434 |
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Ö 16 |
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Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Breitscheidstraße" Gemarkung Wandlitz,
Flur 6, Flurstück 2695, Am Töppersberg |
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BV-HA/2012-0266 |
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Ö 17 |
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Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "August-Bebel-Straße", Gemarkung Wandlitz,
Flur 4, Flurstück 1444, August-Bebel-Straße 33 |
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BV-HA/2012-0267 |
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Ö 18 |
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Bauvoranfrage zur Errichtung eines Drogeriemarktes, Gemarkung Wandlitz,
Flur 6, Flurstück 2693, Prenzlauer Chaussee 118 - 120 |
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BV-HA/2012-0268 |
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Ö 19 |
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Während der Sitzung zusätzlich aufgenommen:
Sonstiges |
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N 20 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 21 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 27.03.2012 |
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N 22 |
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Vergabe des Grundstücks in Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2636 |
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BV-GV/2012-0427 |
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N 23 |
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Zustimmung zur Übertragung des hälftigen Anteils des Erbbaurechts am Flurstück 1661 der Flur 4 von Wandlitz |
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MV-Ob/2012-0015 |
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N 24 |
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Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechts für das Grundstück in Wandlitz, Flur 2, Flurstück 740 |
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MV-Ob/2012-0016 |
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N 25 |
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Vergabe des Grundstückes in Wandlitz, Bacharachstraße 2, Flur 4, Flurstück 1861 im Erbbaurecht |
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MV-Ob/2012-0017 |
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N 26 |
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Vergabe von Planungsleistungen Einbau einer neuen Lüftungsanlage in der Kurlturbühne Goldener Löwe
Fachplanung Lüftungstechnik |
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BV-HA/2012-0269 |
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