Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz
Gremium: Ortsbeirat Wandlitz
Datum: Di, 15.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:55
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 27.03.2012  
OB W-29/2012  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Bebauungsplan "Wohnanlage Thälmannstraße" Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0393  
Ö 9  
Grundschule Wandlitz, Spielplatzgestaltung - Verbesserung der Entwässerungssituation-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0417  
Ö 10  
Straßenausbau Lehmannstraße, OT Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0424  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Den Ausbau der Lehmannstraße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Projekt Nr.: PVW 1137, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·         Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m.

·         Ausbau des Einmündungsbereiches Eugenstraße.

·         Einbau einer Aufpflasterung in Abstimmung mit den Anliegern.

·         Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden.

·         Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

·         Errichtung der Beleuchtungsanlage.

 

2.      Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

   
    15.05.2012 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Den Ausbau der Lehmannstraße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Projekt Nr.: PVW 1137, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·         Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m.

·         Ausbau des Einmündungsbereiches Eugenstraße.

·         Einbau einer Aufpflasterung in Abstimmung mit den Anliegern.

·         Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden.

·         Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

·         Errichtung der Beleuchtungsanlage.

 

2.      Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 7

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    30.05.2012 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Den Ausbau der Lehmannstraße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Projekt Nr.: PVW 1137, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·         Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m.

·         Ausbau des Einmündungsbereiches Eugenstraße.

·         Einbau einer Aufpflasterung in Abstimmung mit den Anliegern.

·         Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden.

·         Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

·         Errichtung der Beleuchtungsanlage.

 

2.      Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              5

Ablehnung:

Enthaltung:             

   
    04.06.2012 - A1 Hauptausschuss
    Ö 29 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Den Ausbau der Lehmannstraße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Projekt Nr.: PVW 1137, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·         Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m.

·         Ausbau des Einmündungsbereiches Eugenstraße.

·         Einbau einer Aufpflasterung in Abstimmung mit den Anliegern.

·         Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden.

·         Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

·         Errichtung der Beleuchtungsanlage.

 

2.      Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              10

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    14.06.2012 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
    Herr Hintze möchte wissen, wie viel Prozent der Anwohner an der Versammlung teilgenommen haben

Herr Hintze möchte wissen, wie viel Prozent der Anwohner an der Versammlung teilgenommen haben. Die Anwendung von Induktionsleuchtmittel würde eine Einsparung und weniger Leuchtpunkte bedeuten.

 

Mit dieser Thematik wurde sich umfassend in der Arbeitsgruppe befasst, zu der Herr Hintze zugegen war, so Herr Pawlowski.

 

Herr Liste ist dafür, zu dieser Thematik „Induktionsleuchtmittel“ einen Fachmann einzuladen.

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Den Ausbau der Lehmannstraße auf Grundlage der Entwurfs- Genehmigungsplanung der HVB Ingenieurgesellschaft mbH, Projekt Nr.: PVW 1137, mit folgenden Eckpunkten vorzunehmen:

 

·         Ausbau der Fahrbahn in Asphaltbauweise mit einer Breite von 4,80 m.

·         Ausbau des Einmündungsbereiches Eugenstraße.

·         Einbau einer Aufpflasterung in Abstimmung mit den Anliegern.

·         Abführung des Niederschlagswassers über Entwässerungsmulden.

·         Herstellung der Grundstückszufahrten in Betonsteinpflaster.

·         Errichtung der Beleuchtungsanlage.

 

2.      Der Straßenbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs-Genehmigungsplanung. Diese lag zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              18

Ablehnung:              .

Enthaltung:              1 (Herr Hintze)

Ö 11  
Bebauungsplan "SPH Haus am Wandlitzsee" Gemarkung Wandlitz - Abwägungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0430  
Ö 12  
Bebauungsplan "SPH Haus am Wandlitzsee" Gemarkung Wandlitz - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0431  
Ö 13  
Gemeinsamer Geh- und Radweg entlang der B109, zwischen Kreisverkehr B273 und "An der Dachsbaude" Vorstellung der Vorplanung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0432  
Ö 14  
Bebauungsplan "Louisenhain", Gemarkung Wandlitz - Aufstellungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0433  
Ö 15  
Bebauungsplan "August-Bebel-Straße" Gemarkung Wandlitz, 2. Änderung - Einleitungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2012-0434  
Ö 16  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Breitscheidstraße" Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2695, Am Töppersberg  
Enthält Anlagen
BV-HA/2012-0266  
Ö 17  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "August-Bebel-Straße", Gemarkung Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1444, August-Bebel-Straße 33  
Enthält Anlagen
BV-HA/2012-0267  
Ö 18  
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Drogeriemarktes, Gemarkung Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2693, Prenzlauer Chaussee 118 - 120  
Enthält Anlagen
BV-HA/2012-0268  
Ö 19  
Während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Sonstiges      
N 20     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 21     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 27.03.2012    
N 22     Vergabe des Grundstücks in Wandlitz, Flur 6, Flurstück 2636   BV-GV/2012-0427  
N 23     Zustimmung zur Übertragung des hälftigen Anteils des Erbbaurechts am Flurstück 1661 der Flur 4 von Wandlitz   MV-Ob/2012-0015  
N 24     Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechts für das Grundstück in Wandlitz, Flur 2, Flurstück 740   MV-Ob/2012-0016  
N 25     Vergabe des Grundstückes in Wandlitz, Bacharachstraße 2, Flur 4, Flurstück 1861 im Erbbaurecht   MV-Ob/2012-0017  
N 26     Vergabe von Planungsleistungen Einbau einer neuen Lüftungsanlage in der Kurlturbühne Goldener Löwe Fachplanung Lüftungstechnik   BV-HA/2012-0269