Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen
Gremium: Ortsbeirat Stolzenhagen
Datum: Di, 11.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Bürgerhaus Stolzenhagen
Ort: Stolzenhagen, Dorfstraße 31

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 19.05.2015  
Ob ST-07/2015  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Petition der Familie Alex wegen Lärmbelästigung vom 14.06.2015      
Ö 9  
Antrag des Ortsbeirates zur Geschwindigkeitsbegrenzung Zone 30 km/h vor der Kita Stolzenhagen      
Ö 10  
1. Nachtragssatzung einschließlich 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2015  
BV-GV/2015-0137  
Ö 11  
Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte  
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0140  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
  2. Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
  3. Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.

 

 

   
    10.08.2015 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
  2. Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
  3. Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 6

Ablehnung:              .1

Enthaltung:              .

   
    10.08.2015 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
  2. Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
  3. Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              2

Ablehnung:              .

Enthaltung:              1

   
    10.08.2015 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 5

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    10.08.2015 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
  2. Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
  3. Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 3

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    11.08.2015 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
  2. Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
  3. Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 2

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    11.08.2015 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 9 - abgelehnt
   

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
  2. Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
  3. Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:

Ablehnung:              4

Enthaltung:              .

   
    11.08.2015 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   
   
    11.08.2015 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   
   
    12.08.2015 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   
   
    25.08.2015 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   
   
    31.08.2015 - A1 Hauptausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung Wandlitz beschließt die Richtlinie über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung sozialer Projekte.
  2. Für Alters- und Ehejubiläen werden ab dem Haushaltsjahr 2016 zusätzlich Mittel in den Haushaltsplan eingestellt. Eine gesonderte Beschlussfassung durch den jeweiligen Ortsbeirat ist nicht erforderlich.
  3. Die Bereitstellung und Vergabe finanzieller Mittel für die institutionelle Förderung der Wohlfahrtspflege erfolgt im Rahmen der jährlichen Beschlussfassung des Haushaltsplanes der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              9

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    10.09.2015 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   
Ö 12  
Vergabe von Planungsleistungen für die Umsetzung "Rundwanderweg der Gemeinde Wandlitz"
Enthält Anlagen
BV-HA/2015-0083  
Ö 13  
1. Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung- - Auslegungsbeschluss -
Enthält Anlagen
BV-GV/2015-0147  
Ö 14  
Teileinziehung der Stolzenhagener Straße und der Klosterfelder Straße (Stege)  
BV-GV/2015-0155  
Ö 15  
Straßenausbau Siedlung "Stolzenfels" OT Stolzenhagen Vergabe von Planungsleistungen  
Enthält Anlagen
BV-HA/2015-0081  
Ö 15.1  
während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Sonstiges      
N 16     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 17     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 19.05.2015