Herr Stern erläutert die Grundlage der Erstellung
der Werbekonzeption sowie die wesentlichen Inhalte. Die Hauptaufgabe bestand in
der Suche nach Steuerungsmöglichkeiten unter ordnungsbehördlichen
Gesichtspunkten.
Herr Becker fragt nach der Gestaltung der
Plakatierung / Werbung. Welche Standards sind gewünscht?
Herr Stern erklärt, dass keine Pappschilder
verwendet werden sollten, sondern Werbung auf PVC-Trägern bevorzugt werden.
Danach fragt Herr Becker nach der Werbung an
Straßengeländern, die bisher durch die Fa. Multi display betrieben wurde.
Welche Möglichkeit besteht, dort wieder Werbung anzubringen?
Frau Luther gibt zu bedenken, dass bei dieser Art
der Werbung das Bau- und das Verkehrsrecht zu beachten sind und teilweise
private Flächen betroffen sind.
Herr Becker wünscht sich mehr Kontrollen bei den
Plakatierungen. Aus seiner Sicht hängen die Wahlwerbungen zu lange.
Hierzu antwortet Herr Stern, dass durch die
Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes Kontrollen stattfinden, aber auch der
Bauhof bei seinen Fahrten auf illegale und abgelaufene Werbung achtet.
Frau Bohnebuck sieht Probleme mit der Befestigung
von Werbung an Laternen. Diese werden dadurch zerkratzt. Die Bürger wurden zur
Zahlung der Straßenlaternen herangezogen. Das Ortsbild ist durch die
Plakatierungen nicht ansehenswert.
Es gibt kaum andere Möglichkeiten der Plakatierung,
so Herr Stern.
Frau Bohnebuck ist der Meinung, dass hierfür die
Buswartehäuschen genutzt werden sollten.
Frau Luther merkt hierzu an, dass die kurzfristige
Werbung gut sichtbar entlang der Fahrbahn angebracht werden sollte.
An den Märkten wie z.B. LIDL und Aldi würde sich
Werbung anbieten, so Frau Bohnebuck.
Wer macht die Werbung wieder ab, fragt Herr
Sperling.
Der, der die Werbung anbringt, muss sie auch wieder
entfernen, so Herr Stern. Sollte diese über den genehmigten Zeitraum hinaus
angebracht sein, wird zunächst der Werbetreibende telefonisch kontaktiert und
zur Entfernung aufgefordert. Die Gebühr wird weiter berechnet und zudem ein Bußgeld
erhoben. Es werden auch Plakate durch den Bauhof entfernt, die dann im Lager
abgeholt werden können.
Herr Häser findet, dass sehr viel für
Veranstaltungen plakatiert wird, die außerhalb des Gemeindegebietes
stattfinden.
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz sind auch diese
Plakatierungen zu genehmigen, so Herr Stern, wenn die Voraussetzungen erfüllt
werden.
Herr Lange fragt nach, ob die Werbekonzeption auch
für Wahlwerbung gilt. Dies verneint Herr Stern.
Herr Striegler bemerkt, dass bei einem 50 %igen
Rückgang der Werbung mit einer Vervierfachung der Einnahmen gerechnet wird. Wie
kam diese Neuberechnung zustande?
Hierzu antwortet Herr Stern, dass die neue Anzahl
anhand der bisherigen Antragstellungen ermittelt wurde.
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung nimmt die vorliegende Werbekonzeption zur Kenntnis.