Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Ausführliche Erläuterung durch Vertreter Planungsbüro, besonders zu teilweise notwendigen Baumfällungen, Notwendigkeit teilweise Verlegung Weg 4, Rigeolenkörper, Kurvenradien. Alle Anfragen wurden beantwortet. Der Ortsbeirat Basdorf stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Beschluss: Die Gemeindevertretung
beschließt: 1. Den Straßenbau des 2. Bauabschnittes der Siedlung
Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom April 2010 mit folgenden
Eckpunkten. ·
Die Straßen Parkstraße
(einschl. ehemals Weg Nr. 4), Lange Straße (beginnend ab der Straße Zur Heide)
und Waldwinkel werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75
m in Asphaltbauweise hergestellt. ·
Die Straßen
Waldmeistersteig und Ginstergrund werden als Mischverkehrsfläche mit einer
überwiegenden Fahrbahnbreite von 3,50 m in Asphaltbauweise hergestellt. ·
Die Regenentwässerung
erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über
Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen. ·
In den vom
Straßenausbau betroffenen Straßenzügen wird eine Beleuchtungsanlage errichtet.
Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 30 m. Die Lichtpunktanordnung ist
einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein
gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet. ·
Im Zuge des
Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.
2. Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den
einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte
sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom April 2010. Diese liegt zu den
Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang. 3. Die Straßenbaumaßnahme ist
erschließungsbeitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca.
805.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der
Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme,
die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den
Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert: ·
Der voraussichtliche
Beitragssatz beträgt ca. 3,69 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche. ·
Die voraussichtliche
Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte
Zufahrtsfläche. Darüber hinaus
beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der
Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten
abgespalten werden. |
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