Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - 2. BA Siedlung Waldheim - OT Basdorf Ausbaubeschluss  

 
 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf
TOP: Ö 7
Gremium: Ortsbeirat Basdorf Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 20.04.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:30
Raum: Ortsvorsteherbüro
Ort: OT Basdorf, Am Markt 10
BV-GV/2010-0197 2. BA Siedlung Waldheim - OT Basdorf
Ausbaubeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Fiedler, Silvia
Federführend:HB AL   

Der Ortsbeirat Schönwalde stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag einstimmig zu

Ausführliche Erläuterung durch Vertreter Planungsbüro, besonders zu teilweise notwendigen Baumfällungen, Notwendigkeit teilweise Verlegung Weg 4, Rigeolenkörper, Kurvenradien. Alle Anfragen wurden beantwortet.

Der Ortsbeirat Basdorf stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag einstimmig zu.

Beschluss:

 

 

 

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.      Den Straßenbau des 2. Bauabschnittes der Siedlung Waldheim auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom April 2010 mit folgenden Eckpunkten.

·        Die Straßen Parkstraße (einschl. ehemals Weg Nr. 4), Lange Straße (beginnend ab der Straße Zur Heide) und Waldwinkel werden als Mischverkehrsfläche mit einer Fahrbahnbreite von 4,75 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·        Die Straßen Waldmeistersteig und Ginstergrund werden als Mischverkehrsfläche mit einer überwiegenden Fahrbahnbreite von 3,50 m in Asphaltbauweise hergestellt.

·        Die Regenentwässerung erfolgt in Abhängigkeit von den verfügbaren Straßenraumbreiten über Rigolenversickerungsanlagen sowie über offene Muldenversickerungen.

·        In den vom Straßenausbau betroffenen Straßenzügen wird eine Beleuchtungsanlage errichtet. Die Lichtpunktabstände betragen im Mittel ca. 30 m. Die Lichtpunktanordnung ist einseitig. Es wird der Leuchtentyp „Lisa 1402“ der Firma SLF oder ein gleichwertiges Produkt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m verwendet.

·        Im Zuge des Straßenausbaus werden die Grundstückszufahrten in Pflasterbauweise hergestellt.

 

2.      Der Straßenausbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Bestimmungen vorzunehmen. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfsplanung vom April 2010. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzunehmenden Bauumfang.

 

3.      Die Straßenbaumaßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Die ermittelten Gesamtkosten betragen ca. 805.000,- €. Gemäß der Satzung über die Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner in der Gemeinde Wandlitz wurden die Anlieger über die Baumaßnahme, die Kosten, die zu erwartende Höhe des Erschließungsbeitrages sowie den Kostenersatz für die Grundstückszufahrten informiert:

·        Der voraussichtliche Beitragssatz beträgt ca. 3,69 €/ m² anrechenbare Grundstücksfläche.

·        Die voraussichtliche Höhe des Kostenersatzes beträgt ca. 60,- bis 70,- € / m² hergestellte Zufahrtsfläche.

Darüber hinaus beschließt die Gemeinde Wandlitz, dass bei der Erhebung der Erschließungsbeiträge die beitragsfähigen Kosten von den Grunderwerbskosten abgespalten werden.