Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine
Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung „Die Errichtung von Garagen im
Sinne des § 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist nur innerhalb der Baugrenzen
zulässig.“
15.01.2008 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine
Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung „Die Errichtung von Garagen im
Sinne des § 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist nur innerhalb der Baugrenzen
zulässig.“
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag
zu.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
29.01.2008 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine
Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung „Die Errichtung von Garagen im
Sinne des § 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist nur innerhalb der Baugrenzen
zulässig.“
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
5
Ablehnung:
Enthaltung:
11.02.2008 - A1 Hauptausschuss
Ö 23 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine
Zustimmung zur Befreiung von der Festsetzung „Die Errichtung von Garagen im
Sinne des § 12 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist nur innerhalb der Baugrenzen
zulässig.“