Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0637  

 
 
Betreff: Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Schult, HeikoAktenzeichen:OA-661211
Federführend:OA_Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
14.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
14.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
14.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
14.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
14.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse geändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
15.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
15.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz geändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
16.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit Vorberatung
28.01.2008 
Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit und Umwelt geändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Vorberatung
21.02.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Straßenreinigungsverzeichnis17102007
Straßenreinigungsvergleich14112007
Straßenreinigungssatzung 071211
Gegenüberstellung

Als Ermächtigungsgrundlage zur Schaffung einer einheitlichen Satzung ist das Gemeindereformgesetz zu nennen
Begründung / Erläuterung

Zur Zeit bestehen für die Straßenreinigung und den Winterdienst in den Ortsteilen der Gemeinde Wandlitz neun inhaltlich unterschiedliche Satzungen. Durch die Schaffung einer einheitlichen Straßenreinigungssatzung werden für alle Ortsteile der Gemeinde Wandlitz einheitliche Normen geschaffen.

 

Der Geltungsbereich für die Satzung über die Reinigung und den Winterdienst in der Gemeinde Wandlitz sind kommunale Straßen in der geschlossenen Ortslage, die sich in der Baulast der Gemeinde Wandlitz befinden und Ortsdurchfahrten (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen).

 

Die Gemeinde Wandlitz betreibt als öffentlicher Träger die Straßenreinigung und den Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Sie kann jedoch nach § 49 a Abs. 5 des Brandenburgischen Straßengesetzes die Reinigungspflicht auf die Grundstückseigentümer der erschlossenen Grundstücke oder deren gleichgestellten Nutzungsberechtigten übertragen.

 

Als Bestandteil der Satzung über die Reinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz regelt eine Anlage die Aufgaben und den Umfang der Reinigung. Eine Vergleichsübersicht mit den wichtigsten Änderungen der Aufgaben und des Umfanges der Reinigungen ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

 

Die Gemeinde erhebt für die von ihr vorgenommene Reinigung eine Gebühr. Nähere Festlegungen werden in einer gesonderten Straßenreinigungsgebührensatzung getroffen.

 

Die im folgenden näher erläuterten Änderungen sind auf Grund der Beratungsvorschläge der Ortsbeiräte und des Ausschusses Ordnung, Sicherheit und Umwelt A4 notwendig geworden.

 

Die konkreten Änderungen bezüglich der Straßenzuordnung ergeben sich aus der beiliegenden Gegenüberstellung.

 

Die Gemeinde Wandlitz übernimmt als öffentliche Einrichtung die Reinigungspflicht der Fahrbahnen und Pflanzstreifen für Straßen der Straßengruppe 1 mit hoher Verkehrsbelastung, da dies dem Anlieger nicht zumutbar ist.

 

Des Weiteren übernimmt die Gemeinde Wandlitz die Reinigung der Fahrbahnen und Pflanzstreifen für die Straßen gemäß Straßengruppe 1, denen eine besondere Bedeutung für das Ortsbild zukommt.

 

Die vom Ortsbeirat Klosterfelde gewünschte Änderung der Reinigungszeiten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 der Satzung (Art und Umfang des Winterdienstes), erfolgt auf Grund der Empfehlung des Ausschusses Ordnung, Sicherheit und Umwelt A4 nicht.

 

Eine Streichung des § 1 Abs 2 Satz 4 der Satzung ist rechtlich nicht möglich, da dies gemäß   § 49a Brandenburgisches Straßengesetzt verbindlich ist.

 

Die Ergänzungsformulierung zu § 4 Abs. 6 „dauerhaftes Tauwetter“ wird nicht empfohlen, da es sich hierbei ebenfalls um eine unbestimmte Formulierung handelt.

 

Des Weiteren wurde nach Rechtsprüfung eine ersatzlose Streichung der Kastenrinnen in § 3 Abs 1 Satz 1 und § 4 Abs. 4 Satz. 1 der Satzung vorgenommen.

 

Die Formulierungsänderungen zu § 2 Abs. 1 Satz 1 und § 3 Abs. 1 Satz 3 und 4 der Satzung dienen der rechtlichen Klarstellung und sind kursiv dargestellt.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 5 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) –Satzungen-

§ 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung (GO) -Zuständigkeiten der Gemeindevertretung-

§ 49 a Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) -Straßenreinigung, Winterdienst-

§ 4 Kommunalabgabengesetz (KAG) -Gebühren-

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:              nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

  • Entwurf der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz
  • Anlage Straßenverzeichnis
  • Vergleichsübersicht der wichtigsten Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Straßenreinigungsverzeichnis17102007 (202 KB)    
Anlage 2 2 Straßenreinigungsvergleich14112007 (99 KB)    
Anlage 3 3 Straßenreinigungssatzung 071211 (201 KB)    
Anlage 4 4 Gegenüberstellung (43 KB)