Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
In der vereinheitlichten Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Gemeinde Wandlitz ist in § 2 Abs. 6 geregelt, dass die Kosten für die von der Gemeinde durchgeführten Reinigung durch die Erhebung von Gebühren gedeckt werden.
Mit der vorliegenden Straßenreinigungsgebührensatzung sollen nähere Festlegungen getroffen werden.
Die Gemeinde Wandlitz führt für die in der beigefügten Anlage 1 aufgelisteten Straßen die Reinigung der Fahrbahnen durch.
Der dadurch entstehende Vorteil für die Personengruppen an der jeweiligen Straße im Vergleich zu den Personengruppen, denen die Reinigung zu Selbstvornahme übertragen wurde, wird durch die Erhebung von Gebühren gedeckt. Damit ist dem Gleichheitsgrundsatz genüge getan.
Von der Gemeinde Wandlitz wird der Winterdienst auf allen Fahrbahnen der kommunalen Straßen in der geschlossenen Ortslage, die sich in der Baulast der Gemeinde Wandlitz befinden und der Ortsdurchfahrten (Bundes- ,Landes- und Kreisstraßen) durchgeführt. Da eine Ungleichbehandlung der Personengruppen hierbei nicht vorliegt, wird von der Erhebung einer Gebühr für den von der Gemeinde Wandlitz überall durchgeführten Winterdienst abgesehen. Die beiliegende Gebührenkalkulation ist Bestandteil der Beschlussvorlage.
Eine Änderung der Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung wurde auf Grund einer Neuordnung der Straßengruppe 1 notwendig.
Die zu erhebende Gebühr dient ausschließlich der Refinanzierung der entstehenden Reinigungskosten (keine Pflegeleistungen) für die in der beiliegenden Anlage erfassten Straßen.
Für den Fall, dass weitere Straßen in die Straßengruppe 1 aufgenommen werden sollen, die Reinigungsleistungen oder Handreinigungen der Pflanzstreifen erfordern, müsste zwingend die Gebührensatzung überarbeitet werden.
Gesetzliche Grundlagen
§ 5 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) § 35 Abs. 2 Nr. 10 Gemeindeordnung (GO) § 49 a Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) § 1,2,4 und 6 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die Straßenreinigungs-gebührensatzung in der vorliegenden Fassung.
Anlagen:
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