Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 08. November 2007 das Abwägungsverfahren durchgeführt. Die Abwägungsvorschläge wurden in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Im Ergebnis bestand kein weiteres Auslegungserfordernis. Gesetzliche Grundlagen § 10 Baugesetzbuch (BauGB) § 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) §§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz Finanzielle Auswirkungen: ja
Beschluss: Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss: Der Bebauungsplan „Sporthalle an der Kegelbahn“ – 1. Änderung wird als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan „Sporthalle an der Kegelbahn“ – 1. Änderung wird gebilligt. Anlagen: (40 Seiten) Begründung zum Bebauungsplan Planzeichnung und textliche Festsetzungen des Bebauungsplanes
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