Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2007-0643  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Wandlitzsee Nord III" - 1. Änderung
Gemarkung Wandlitz
- Durchführung des Abwägungsverfahrens -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Henke, JuttaAktenzeichen:W 612601
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.01.2008 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
29.01.2008 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.02.2008 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.02.2008 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
B-Plan Wandlitzsee Nord III

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 27
Begründung / Erläuterung

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 27. September 2007 beschlossen, die öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchzuführen sowie die relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

 

Die öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekannt gemacht und fristgerecht durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden schriftlich zur fristgerechten Abgabe einer Stellungnahme aufgeordert.

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 Absatz 7, § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

§ 3 Absatz 2 Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO)

§§  2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die in der Anlage enthaltende Abwägung als Beschluss bestätigt wird und beauftragt die Gemeindeverwaltung sicherzustellen, dass die Abwägungsvorschläge berücksichtigt werden.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Abwägungsprotokoll

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 B-Plan Wandlitzsee Nord III (43 KB)