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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Eröffnung und Begrüßung |
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Ö 2 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit |
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Ö 3 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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Ö 4 |
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Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 20.06.2022 |
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Ob K-23/2022 |
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Ö 5 |
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Bericht des Ortsvorstehers |
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Ö 6 |
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Informationen und Anfragen von Ortsbeiratsmitgliedern |
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Ö 7 |
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Beantwortung von Protokollanfragen |
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Ö 8 |
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Einwohnerfragestunde |
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Ö 9 |
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Vorstellung Tourismusverein - Problemlagen und Lösungen |
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Ö 10 |
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Bauantrag - Repowering von vier Bestandsanlagen Typ ENERCON E-66 hin zu einer Windkraftanlage Typ ENERCON E-138 nach §16 b des BImSchG |
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MV/2022-0110 |
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Ö 11 |
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Bebauungsplan "Klosterfelder Hauptstraße 37", Flur 7, Gemarkung Klosterfelde
- Satzungsbeschluss - |
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BV-GV/2022-0500 |
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VORLAGE |
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Beschlusshistorie/vorangegangene Vorlagen: BV-GV/2020-0148 – Aufstellungsbeschluss MV/2020-0048 – Mitteilung der Ergebnisse der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung BV-GV/2021-0392 – Auslegungsbeschluss BV-GV/2022-0461 – Durchführung des Abwägungsverfahrens Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“ wird gebilligt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Der Beschluss über die Genehmigung der Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen, wenn die voraussetzende Verpflichtung des Vorhabenträgers aus der Kostenvereinbarung erfüllt ist. |
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12.09.2022 - Ortsbeirat Klosterfelde |
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Ö 11 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“ wird gebilligt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Der Beschluss über die Genehmigung der Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen, wenn die voraussetzende Verpflichtung des Vorhabenträgers aus der Kostenvereinbarung erfüllt ist.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 5 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0
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27.09.2022 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung |
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Ö 21 - ungeändert beschlossen |
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Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“ wird gebilligt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Der Beschluss über die Genehmigung der Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen, wenn die voraussetzende Verpflichtung des Vorhabenträgers aus der Kostenvereinbarung erfüllt ist.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 3 Ablehnung: 1 (Hr. Hintze) Enthaltung: 1
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10.10.2022 - A1 Hauptausschuss |
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Ö 36 - geändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“ wird gebilligt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Der Beschluss über die Genehmigung der Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen, wenn die voraussetzende Verpflichtung des Vorhabenträgers aus der Kostenvereinbarung erfüllt ist.
Abstimmungsergebnis: mit 2 Ergänzungen Zustimmung: 7 Ablehnung: 0 Enthaltung: 1
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20.10.2022 - Gemeindevertretung Wandlitz |
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Ö 18 - ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), als Satzung gemäß § 10 (1) BauGB. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan „Klosterfelder Hauptstraße 37“ wird gebilligt. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, die Verfahrensunterlagen bei der Höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Der Beschluss über die Genehmigung der Satzung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekannt zu machen, wenn die voraussetzende Verpflichtung des Vorhabenträgers aus der Kostenvereinbarung erfüllt ist.
Abstimmungsergebnis: Zustimmung: 11 Ablehnung: 3 (Hintze) Enthaltung: einige
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Ö 12 |
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Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler: Keine Umwandlung von Ackerflächen in Solarflächen |
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BV-GV/2022-0495 |
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Ö 13 |
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Antrag der Fraktion BVB/Freie Wähler: Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der
Gemeinde Wandlitz (Erschließungsbeitragssatzung) |
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BV-GV/2022-0494 |
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Ö 14 |
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Errichtung eines Löschwasserbrunnens am Adamweg, OT Klosterfelde
Vergabe von Planungsleistungen |
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BV-A1/2022-0192 |
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N 1 |
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Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung |
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N 2 |
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Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 20.06.2022 |
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