Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Deutschlandweit ist die mit PV-Anlagen bebaute landwirtschaftliche Fläche noch gering, aber die Bebauung nimmt massiv zu. Nach Dürre und Starkregengüssen suchen immer mehr Landwirte nach einem Ausweg für die kriselnden Betriebe. Damit fallen aber Äcker für die Nahrungsmittelproduktion zukünftig weg. Die stark gefallenen Preise für Solarmodule haben unter anderem dazu geführt, dass sich eine Photovoltaikanlage auch ohne Förderung rechnet. Wie auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) fordern wird, dass Ackerland der Nahrungs- und Futtermittelproduktion dienen soll. Für die Solaranlagen müssen konsequent Dachflächen und andere Flächen wie z. B. Deponien genutzt werden. Auf vorgesehenen landwirtschaftlichen Freiflächen für PV-Anlagen muss unbedingt eine Ackerwertzahl von unter 23 berücksichtigt werden. Das Brandenburger Landwirtschaftsministerium hat eine vorläufige Handlungsempfehlung für Kommunen herausgegeben, wo und wie solche Anlagen errichtet werden dürfen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Beschluss:
Die Gemeinde beschließt, die Umnutzung von Ackerflächen mit einer Ackerwertzahl ab 23 in Flächen für Photovoltaikanlagen nicht zu genehmigen.
Bei Anträgen zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist gemäß der Handreichung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim zu den Planungskriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (2. Auflage 2020) zu verfahren.
Anlagen:
Originalantrag
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