Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Begründung / Erläuterung
Begründung / Erläuterung
Vor zwei Jahren haben wir als BVB/Freie Wähler mit Hilfe von 100.000 Brandenburgern die Straßenausbaubeiträge für die Erneuerung bestehender Straßen zu Fall gebracht. Ein Drittel der erhobenen Beiträge im Land sind Erschließungsbeiträge. Mit dem Volksbegehren sollten diese Kosten ebenfalls vom Land übernommen werden. Dieses Volksbegehren war wegen der unzähligen Verwaltungsprobleme nunmehr nicht erfolgreich. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer forderte wie die BVB/Freien Wähler, dass die Gemeinden einen höheren Anteil an den Kosten übernehmen. Straßen sind Güter der Allgemeinheit und es ist nicht gerecht, wenn Anlieger teils sehr hohe Abgaben dafür bezahlen müssen. Wir haben die Situation, dass Straßen seit Jahrzehnten als Wohnstraßen in Benutzung sind und jetzt die Bürger nach vielen Jahren, weil sie zufällig an ihnen wohnen, dafür zahlen sollen. Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, dass Familien und Senioren nicht einseitig und unverhältnismäßig belastet werden. Zumal die Erschießungskosten weiter steigen.
Auch wenn das Volksbegehren nicht erfolgreich war, wollen wir durchsetzen, dass die Kosten bei zukünftigen Erschließungsmaßnahmen zwischen Gemeinde und Anwohner fairer geteilt werden zu je 50 %.
Der § 4 soll geändert werden, dass die Gemeinde 50 v.H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes trägt. Letztlich handelt es sich um Anlagevermögen der Gemeinde.
Gesetzliche Grundlagen
BbgKVerf BauGB Erschließungsbeitragssatzung
Finanzielle Auswirkungen: Ja
Beschluss:
Die Gemeinde ändert die Erschließungsbeitragssatzung unter § 4 auf 50 v. H.
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