Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde
Gremium: Ortsbeirat Schönerlinde
Datum: Mo, 21.03.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00
Raum: Gemeindezentrum Schönerlinde
Ort: Schönerlinder Chaussee 40

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 3  
Bestätigung des Protokolls vom 17.01.2005      
Ö 4  
Sonstiges      
Ö 5  
Stellplatzsatzung für die Gemeinde Wandlitz -Aufstellungsbeschluss- (Verfasser : Henke, Jutta)
Enthält Anlagen
BV-GV/2004-0194  
Ö 6  
Beantragung der Anerkennung als "Staatlich anerkannter Erholungsort" (Verfasser : Bornkessel, Katrin)
BV-GV/2005-0265  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

   
    14.03.2005 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    14.03.2005 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Prenden stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    14.03.2005 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 7 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Schönwalde stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu.

Wenn die Gemeinde Wandlitz staatlich anerkannter Erholungsort werden möchte, kann sich dies nur auf die gesamte Gemeinde beziehen, nicht nur auf einige Ortsteile.

   
    14.03.2005 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß Beschlussvorschlag zu.

   
    14.03.2005 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
    Ö 6 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Zerpenschleuse stimmt mit geändertem Beschlussvorschlag zu.

 

Weil Zerpenschleuse in der Beschlussvorlage fehlt, außerdem war Zerpenschleuse bereits vor der Gemeindegebietsreform „ Staatlich anerkannter Erholungsort“

Die Verwaltung sollte in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat entsprechend tätig werden.

   
    15.03.2005 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Lanke stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    15.03.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag zu.

   
    21.03.2005 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 6 - abgelehnt
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Der Ortsbeirat Schönerlinde stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu.

   
    22.03.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            4.

Ablehnung:            2.

Enthaltung:            0

   
    04.04.2005 - A1 Hauptausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

( Herr Kufeld zur Abstimmung anwesend )

 

Zustimmung:            .7

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .3

   
    14.04.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.

 

Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten.

Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen.

 

Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            24

Ablehnung:            1

Enthaltung:            1

Ö 7  
1. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz (Verfasser : Peter, Gisela)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0271  
Ö 8  
Zuschuss an Verbände und Vereine mit örtlicher Bedeutung (Verfasser : Baum, Thea)     BV-Ob/2005-0010  
Ö 9     Jahresrechnung 2004 Gemeinde Wandlitz (Verfasser : Degen, Heike)  
MV-GV/2005-0035  
Ö 10  
Auflösung der Exklaven Sophienstädt 02 und 03 durch einen Vertrag nach § 9 Abs. 2 der Gemeindeordnung (Verfasser : Füssel, Gabriele)
BV-GV/2005-0264  
N 11     Bestellung einer Grundschuld Grundstück im OT Schönerlinde, Flur 5 Flurstück 80 (Verfasser : Mallabar, Simone)   BV-GV/2005-0263  
N 12     Ankauf von Teilflächen der Flur 6, Flurstücke 14/4 und 24/1 der Gemarkung Schönerlinde (Verfasser : Mallabar, Simone)   EV-Bm/2005-0119