Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als
staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen
Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse
zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status
entgegenstehen könnten.
Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung
von Entwicklungskonzepten und Planungen.
Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen
Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem
Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst
14.03.2005 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als
staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen
Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse
zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status
entgegenstehen könnten.
Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung
von Entwicklungskonzepten und Planungen.
Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen
Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem
Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst
Der Ortsbeirat Klosterfelde stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
14.03.2005 - Ortsbeirat Prenden
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich
anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes
(BbgKOG) anzustreben.
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine
Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses
Status entgegenstehen könnten.
Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung
von Entwicklungskonzepten und Planungen.
Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen
Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem
Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst
Der Ortsbeirat Prenden stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag
zu.
14.03.2005 - Ortsbeirat Schönwalde
Ö 7 - abgelehnt
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich
anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes
(BbgKOG) anzustreben.
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine
Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses
Status entgegenstehen könnten.
Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung
von Entwicklungskonzepten und Planungen.
Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen
Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem
Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst
Der Ortsbeirat Schönwalde stimmt dem Beschlussvorschlag
nicht zu.
Wenn die Gemeinde Wandlitz staatlich anerkannter
Erholungsort werden möchte, kann sich dies nur auf die gesamte Gemeinde
beziehen, nicht nur auf einige Ortsteile.
14.03.2005 - Ortsbeirat Stolzenhagen
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich
anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes
(BbgKOG) anzustreben.
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine
Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses
Status entgegenstehen könnten.
Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung
von Entwicklungskonzepten und Planungen.
Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen
Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem
Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst
Der Ortsbeirat Stolzenhagen stimmt gemäß
Beschlussvorschlag zu.
14.03.2005 - Ortsbeirat Zerpenschleuse
Ö 6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich
anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes
(BbgKOG) anzustreben.
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine
Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses
Status entgegenstehen könnten.
Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung
von Entwicklungskonzepten und Planungen.
Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen
Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem
Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst
Der Ortsbeirat Zerpenschleuse stimmt mit geändertem
Beschlussvorschlag zu.
Weil Zerpenschleuse in der Beschlussvorlage fehlt,
außerdem war Zerpenschleuse bereits vor der Gemeindegebietsreform „ Staatlich
anerkannter Erholungsort“
Die Verwaltung sollte in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat
entsprechend tätig werden.
15.03.2005 - Ortsbeirat Lanke
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen und Wandlitz die Anerkennung als staatlich
anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes
(BbgKOG) anzustreben.
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine
Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses
Status entgegenstehen könnten.
Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung
von Entwicklungskonzepten und Planungen.
Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen
Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem
Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst
Der Ortsbeirat Lanke stimmt gemäß dem Beschlussvorschlag
zu.
15.03.2005 - Ortsbeirat Wandlitz
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als
staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen
Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse
zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status
entgegenstehen könnten.
Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung
von Entwicklungskonzepten und Planungen.
Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen
Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem
Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst
Der Ortsbeirat Wandlitz stimmt gemäß dem
Beschlussvorschlag zu.
21.03.2005 - Ortsbeirat Schönerlinde
Ö 6 - abgelehnt
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als
staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen
Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse
zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status
entgegenstehen könnten.
Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung
von Entwicklungskonzepten und Planungen.
Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen
Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem
Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst
Der Ortsbeirat Schönerlinde stimmt dem Beschlussvorschlag
nicht zu.
22.03.2005 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 10 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als
staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen
Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse
zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status
entgegenstehen könnten.
Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung
von Entwicklungskonzepten und Planungen.
Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen
Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem
Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:4.
Ablehnung:2.
Enthaltung:0
04.04.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als
staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen
Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse
zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status
entgegenstehen könnten.
Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung
von Entwicklungskonzepten und Planungen.
Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen
Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem
Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
( Herr Kufeld zur Abstimmung
anwesend )
Zustimmung:.7
Ablehnung:.
Enthaltung:.3
14.04.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile
Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als
staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen
Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben.
Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse
zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status
entgegenstehen könnten.
Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung
von Entwicklungskonzepten und Planungen.
Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen
Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem
Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst