Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
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Die Beantragung der Anerkennung als „ Staatlich anerkannter Erholungsort“ liegt nicht im Interesse des Ortsteiles Schönerlinde. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, für die Ortsteile Lanke, Prenden, Stolzenhagen, Zerpenschleuse und Wandlitz die Anerkennung als staatlich anerkannter Erholungsort gemäß §§ 3 und 9 des Brandenburgischen Kurortegesetzes (BbgKOG) anzustreben. Die Gemeindevertretung verpflichtet sich, keine Beschlüsse zu fassen, die dem Erhalt und der langfristigen Sicherung dieses Status entgegenstehen könnten. Dies betrifft insbesondere die zukünftige Erarbeitung von Entwicklungskonzepten und Planungen. Die Gemeinde ist sich ihrer finanziellen Verantwortung und Mitwirkung im Hinblick auf die Umsetzung der auf dem Gemeindegebiet vorgesehenen zukünftigen Maßnahmen bewusst Der Ortsbeirat Schönerlinde stimmt dem Beschlussvorschlag nicht zu. |
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