Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Straße der Freundschaft“ im Ortsteil Klosterfelde für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet gemäß § 13a BauGB.
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller vorzubereiten und abzuschließen.
Die Flurkarte (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
15.04.2019 - Ortsbeirat Klosterfelde
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Straße der Freundschaft“ im Ortsteil Klosterfelde für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet gemäß § 13a BauGB.
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller vorzubereiten und abzuschließen.
Die Flurkarte (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 5
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
30.04.2019 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Ö 12 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Straße der Freundschaft“ im Ortsteil Klosterfelde für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet gemäß § 13a BauGB.
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller vorzubereiten und abzuschließen.
Die Flurkarte (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 4
Ablehnung:
Enthaltung:
06.05.2019 - A1 Hauptausschuss
Ö 16 - ungeändert beschlossen
Herr Borchert entgegnet, dass er sich dort mehrgeschossigen Wohnungsbau vorstellen kann.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Straße der Freundschaft“ im Ortsteil Klosterfelde für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet gemäß § 13a BauGB.
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller vorzubereiten und abzuschließen.
Die Flurkarte (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 8Ablehnung: 0Enthaltung: 1
16.05.2019 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 28 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Straße der Freundschaft“ im Ortsteil Klosterfelde für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet gemäß § 13a BauGB.
Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind abzufragen.
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller vorzubereiten und abzuschließen.
Die Flurkarte (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.