Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: A1 Hauptausschuss
Datum: Mo, 28.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:34
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung des Protokolls vom 17.10.2005      
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 6  
Museumsbeirat hier:Berufung von Mitgliedern (Verfasser : Peter, Gisela)  
BV-GV/2005-0268-1  
Ö 7  
Bebauungsplan "Wohnungsbau Gartenstraße", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Klosterfelde hier: Auslegung und Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit (Verfasser : Lenken, Kerstin)
BV-GV/2005-0371  
Ö 8  
Haushaltssatzung 2006 einschließlich Haushaltsplan 2006 mit dem Investitionsplan und seinen Anlagen (Verfasser : Degen, Heike)
BV-GV/2005-0372  
Ö 9  
Satzung der Gemeinde Wandlitz, Ortsteil Prenden über den Bebauungsplan "Hinter dem Weinberg", Prenden 2. Satzungsänderungs-Beitrittsbeschluss (Verfasser : Bornkessel, Katrin)  
BV-GV/2005-0380  
Ö 10  
Gemeinsamer Flächennutzungsplan -Aufstellungsbeschluss- (Verfasser : Bornkessel, Katrin)
BV-GV/2005-0381  
Ö 11  
OT Klosterfelde - Straßenausbau Heidestraße (Verfasser : Fiedler, Silvia)  
BV-GV/2005-0382  
Ö 12  
Bebauungsplan "Lehmannstraße" OT Wandlitz Auslegungsbeschluss (Verfasser : Henke, Jutta)  
BV-GV/2005-0384  
Ö 13  
Verwendung Preisgeld "Naturpark" Gemeinde Wandlitz (Verfasser : Peter, Gisela)  
BV-GV/2005-0386  
Ö 14  
Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Barnim für den Planungszeitraum der Schuljahre 2002/03 bis 2007/08 hier: Benehmensherstellung (Verfasser : Peter, Gisela)
Enthält Anlagen
BV-GV/2005-0387  
    VORLAGE
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz  beschließt das Benehmen zur Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Barnim für den Planungszeitraum der Schuljahre 2002/03 bis 2007/08, Teil V gemäß § 102 BbgSchulG nicht herzustellen und beiliegendes Schreiben an den Landrat zu senden.

 

Die Schulentwicklungsplanung wird  aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

  • Beschlüsse des Kreistages und des Ausschusses für Bildung und Sport  zur Schulentwicklungsplanung und zur Festlegung von Kapazitätsobergrenzen für Gymnasien vom 22.01.2003  werden ignoriert.

 

  • Nach dem Schulgesetz gilt für einen geordneten Schulbetrieb, dass Gymnasien mindestens 2-zügig mit je 27 Schülern/Zug betrieben werden. Diese Regelung findet keine Berücksichtigung.

 

  • Die Übergangsquoten zum Gymnasium werden mit 33 % bewusst niedrig gehalten, obwohl sich das Anwahlverhalten mit Einführung des zweigliedrigen Schulsystems wesentlich verändert hat.

 

  • Die Planungsbereiche werden so festgelegt, dass traditionell gewachsene Schulwege keine Berücksichtigung finden. Gegenüber dem ursprünglichen SEP von 2003 werden Planungsbereiche neu festgelegt, wobei Biesenthal und Wandlitz besonders kleingliedrig sind.

 

  • Der SEP berücksichtigt keine Profilierungen und Spezialisierungen der Schulen.

 

  • Der SEP verlagert verursachte Probleme bei der wirtschaftlichen Auslastung von Schulstandorten einseitig auf die untere kommunale Ebene, hier die Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    21.11.2005 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz  beschließt das Benehmen zur Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Barnim für den Planungszeitraum der Schuljahre 2002/03 bis 2007/08, Teil V gemäß § 102 BbgSchulG nicht herzustellen.

 

Die Schulentwicklungsplanung wird  aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

  • Beschlüsse des Kreistages und des Ausschusses für Bildung und Sport  zur Schulentwicklungsplanung und zur Festlegung von Kapazitätsobergrenzen für Gymnasien vom 22.01.2003  werden ignoriert.

 

  • Nach dem Schulgesetz gilt für einen geordneten Schulbetrieb, dass Gymnasien mindestens 2-zügig mit je 27 Schülern/Zug betrieben werden. Diese Regelung findet keine Berücksichtigung.

 

  • Die Übergangsquoten zum Gymnasium werden mit 33 % bewusst niedrig gehalten, obwohl sich das Anwahlverhalten mit Einführung des zweigliedrigen Schulsystems wesentlich verändert hat.

 

  • Die Planungsbereiche werden so festgelegt, dass traditionell gewachsene Schulwege keine Berücksichtigung finden. Gegenüber dem ursprünglichen SEP von 2003 werden Planungsbereiche neu festgelegt, wobei Biesenthal und Wandlitz besonders kleingliedrig sind.

 

  • Der SEP berücksichtigt keine Profilierungen und Spezialisierungen der Schulen.
  • Der SEP verlagert durch den Landkreis verursachte Probleme bei der wirtschaftlichen Auslastung von Schulstandorten (Schaffung zusätzlicher Kapazitäten) einseitig auf die untere kommunale Ebene, hier die Gemeinde Wandlitz.

 

Empfehlung des A 3 zur Ergänzung der Beschlussvorlage:

Die Beschlussvorlage soll um den Hinweis zum Beschluss des Kreistages vom 09.05.2001 zur Profilierung des Barnim Gymnasiums und dem § 102 (2) Brandenburgisches Schulgesetz erweitert werden.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

mit Ergänzung

Zustimmung:            .4

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    28.11.2005 - A1 Hauptausschuss
    Ö 14 - geändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz  beschließt das Benehmen zur Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Barnim für den Planungszeitraum der Schuljahre 2002/03 bis 2007/08, Teil V gemäß § 102 BbgSchulG nicht herzustellen und beiliegendes Schreiben an den Landrat zu senden.

 

Die Schulentwicklungsplanung wird  aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

  • Beschlüsse des Kreistages und des Ausschusses für Bildung und Sport  zur Schulentwicklungsplanung und zur Festlegung von Kapazitätsobergrenzen für Gymnasien vom 22.01.2003  werden ignoriert.

 

  • Nach dem Schulgesetz gilt für einen geordneten Schulbetrieb, dass Gymnasien mindestens 2-zügig mit je 27 Schülern/Zug betrieben werden. Diese Regelung findet keine Berücksichtigung.

 

  • Die Übergangsquoten zum Gymnasium werden mit 33 % bewusst niedrig gehalten, obwohl sich das Anwahlverhalten mit Einführung des zweigliedrigen Schulsystems wesentlich verändert hat.

 

  • Die Planungsbereiche werden so festgelegt, dass traditionell gewachsene Schulwege keine Berücksichtigung finden. Gegenüber dem ursprünglichen SEP von 2003 werden Planungsbereiche neu festgelegt, wobei Biesenthal und Wandlitz besonders kleingliedrig sind.

 

  • Der SEP berücksichtigt keine Profilierungen und Spezialisierungen der Schulen.

 

  • Der SEP verlagert verursachte Probleme bei der wirtschaftlichen Auslastung von Schulstandorten einseitig auf die untere kommunale Ebene, hier die Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis einschließlich Veränderungen:

Abstimmungsergebnis einschließlich Veränderungen:

 

Zustimmung:            .8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .

   
    08.12.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz  beschließt das Benehmen zur Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Barnim für den Planungszeitraum der Schuljahre 2002/03 bis 2007/08, Teil V gemäß § 102 BbgSchulG nicht herzustellen und beiliegendes Schreiben an den Landrat zu senden.

 

Die Schulentwicklungsplanung wird  aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

  • Beschlüsse des Kreistages und des Ausschusses für Bildung und Sport  zur Schulentwicklungsplanung und zur Festlegung von Kapazitätsobergrenzen für Gymnasien vom 22.01.2003  werden ignoriert.

 

  • Nach dem Schulgesetz gilt für einen geordneten Schulbetrieb, dass Gymnasien mindestens 2-zügig mit je 27 Schülern/Zug betrieben werden. Diese Regelung findet keine Berücksichtigung.

 

  • Die Übergangsquoten zum Gymnasium werden mit 33 % bewusst niedrig gehalten, obwohl sich das Anwahlverhalten mit Einführung des zweigliedrigen Schulsystems wesentlich verändert hat.

 

  • Die Planungsbereiche werden so festgelegt, dass traditionell gewachsene Schulwege keine Berücksichtigung finden. Gegenüber dem ursprünglichen SEP von 2003 werden Planungsbereiche neu festgelegt, wobei Biesenthal und Wandlitz besonders kleingliedrig sind.

 

  • Der SEP berücksichtigt keine Profilierungen und Spezialisierungen der Schulen.

 

  • Der SEP verlagert verursachte Probleme bei der wirtschaftlichen Auslastung von Schulstandorten einseitig auf die untere kommunale Ebene, hier die Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:            26

Ablehnung:            -

Enthaltung:            -

Ö 14.1  
Diskussion Schulentwicklungsplanung      
Ö 15  
Um/Ausbau " Goldener Löwe" im Ot Wandlitz (Verfasser : Herzog, Lutz)
BV-GV/2005-0390  
Ö 16  
Bebauungsplan "Am Birkenwald", OT Schönwalde, Flur 12, Flurstücke 588,589 und 591 Errichtung von Gartengerätehäusern und einer Sichtschutzwand hier: Befreiung von den Planfestsetzungen (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-HA/2005-0129  
Ö 17  
Befreiungsantrag zum B-Plan "An den Heidebergen" im OT Schönerlinde An den Heidebergen 6, Flur 2, Flurstück 422 (Verfasser : Kopischke, Carmen)  
BV-HA/2005-0132  
Ö 18  
Gemarkung Klosterfelde, Flur 3, Flurstücke 991 und 992 hier: Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Änderung der Autoverwertungsanlage (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-HA/2005-0134  
Ö 19  
Gemarkung Schönwalde, Flur 12, Flurstück 300/19 hier: Errichtung eines Lebensmittelmarktes Errichtung eines Werbepylonen und Anbringung von drei Werbeanlagen am Gebäude (Verfasser : Lenken, Kerstin)  
BV-HA/2005-0135  
Ö 19.1  
Genehmigung anliegender überplanmäßiger Ausgaben (Verfasser : Degen, Heike)  
MV-GV/2005-0043  
Ö 19.2  
Entwurf Gemeindewappen      
N 20     Aufhebung des Beschlusses "SW" 51/2003-04 vom 27.05.2003 Verkauf des Grundstückes, Bernauer Straße 1, Ortsteil Schönwalde, Flur 3 Flurstücke 92, 289,391 und 392 (Verfasser : Mallabar, Simone)   BV-GV/2005-0373  
N 21     Vergabe des Grundstückes in Wandlitz, Bahnpromenade 29, Flur 2, Flurstück 740 (Verfasser : Rohland, Anja)   BV-GV/2005-0388  
N 22     Vergabe des Grundstücks in Wandlitz, Flur 4, Flurstück 1588 nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (Verfasser : Rohland, Anja)   BV-HA/2005-0128  
N 23     Erbbaurecht für Gemarkung Basdorf, Flur7, Flurstück 358 (Verfasser : Hoffmann, Monika)   BV-HA/2005-0130  
N 24     Verkauf des Grundstückes, Flur 12 Flurstück 306 im Ortsteil Schönwalde (Verfasser : Mallabar, Simone)   BV-HA/2005-0131  
N 25     Vergabe des Grundstücks in Wandlitz, Isoldestraße 6, Flur 6, Flurstück 1483 (Verfasser : Rohland, Anja)   BV-HA/2005-0136  
N 26     Vergabe von Planungsleistungen, Straßenausbau OT Basdorf (Verfasser : Pöplau, Otto)   BV-HA/2005-0137  
N 27     Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes, Lindenstraße 11, Flur 12 Flurstück 749 im Ortsteil Schönwalde (Verfasser : Mallabar, Simone)   BV-HA/2005-0139  
N 28     Aufhebung des Beschlusses BV-GV/2004-0118 Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes, Neumühler Straße 13, Flur 12 Flurstück 341 im Ortsteil Schönwalde (Verfasser : Mallabar, Simone)   BV-HA/2005-0140  
N 29     Einstufung des Amtes des Bürgermeisters (Verfasser : Gorn, Gudrun)   BV-GV/2005-0391