Die Gemeindevertretung Wandlitzbeschließt das Benehmen zur
Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Barnim für den Planungszeitraum der
Schuljahre 2002/03 bis 2007/08, Teil V gemäß § 102 BbgSchulG nicht herzustellen
und beiliegendes Schreiben an den Landrat zu senden.
Die Schulentwicklungsplanung wirdaus folgenden Gründen abgelehnt:
Beschlüsse des Kreistages und des Ausschusses für
Bildung und Sportzur
Schulentwicklungsplanung und zur Festlegung von Kapazitätsobergrenzen für
Gymnasien vom 22.01.2003werden
ignoriert.
Nach dem Schulgesetz gilt für einen geordneten
Schulbetrieb, dass Gymnasien mindestens 2-zügig mit je 27 Schülern/Zug
betrieben werden. Diese Regelung findet keine Berücksichtigung.
Die Übergangsquoten zum Gymnasium werden mit 33 %
bewusst niedrig gehalten, obwohl sich das Anwahlverhalten mit Einführung
des zweigliedrigen Schulsystems wesentlich verändert hat.
Die Planungsbereiche werden so festgelegt, dass
traditionell gewachsene Schulwege keine Berücksichtigung finden. Gegenüber
dem ursprünglichen SEP von 2003 werden Planungsbereiche neu festgelegt,
wobei Biesenthal und Wandlitz besonders kleingliedrig sind.
Der SEP berücksichtigt keine Profilierungen und
Spezialisierungen der Schulen.
Der SEP verlagert verursachte Probleme bei der
wirtschaftlichen Auslastung von Schulstandorten einseitig auf die untere
kommunale Ebene, hier die Gemeinde Wandlitz.
21.11.2005 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
Ö 5 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitzbeschließt das Benehmen zur
Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Barnim für den Planungszeitraum der
Schuljahre 2002/03 bis 2007/08, Teil V gemäß § 102 BbgSchulG nicht
herzustellen.
Die Schulentwicklungsplanung wirdaus folgenden Gründen abgelehnt:
Beschlüsse des Kreistages und des Ausschusses für
Bildung und Sportzur
Schulentwicklungsplanung und zur Festlegung von Kapazitätsobergrenzen für
Gymnasien vom 22.01.2003werden ignoriert.
Nach dem Schulgesetz gilt für einen geordneten
Schulbetrieb, dass Gymnasien mindestens 2-zügig mit je 27 Schülern/Zug
betrieben werden. Diese Regelung findet keine Berücksichtigung.
Die Übergangsquoten zum Gymnasium werden mit 33 %
bewusst niedrig gehalten, obwohl sich das Anwahlverhalten mit Einführung
des zweigliedrigen Schulsystems wesentlich verändert hat.
Die Planungsbereiche werden so festgelegt, dass
traditionell gewachsene Schulwege keine Berücksichtigung finden. Gegenüber
dem ursprünglichen SEP von 2003 werden Planungsbereiche neu festgelegt,
wobei Biesenthal und Wandlitz besonders kleingliedrig sind.
Der SEP berücksichtigt keine Profilierungen und
Spezialisierungen der Schulen.
Der SEP verlagert durch den Landkreis verursachte
Probleme bei der wirtschaftlichen Auslastung von Schulstandorten
(Schaffung zusätzlicher Kapazitäten) einseitig auf die untere kommunale
Ebene, hier die Gemeinde Wandlitz.
Empfehlung des A 3 zur Ergänzung der
Beschlussvorlage:
Die Beschlussvorlage soll um den Hinweis zum
Beschluss des Kreistages vom 09.05.2001 zur Profilierung des Barnim Gymnasiums
und dem § 102 (2) Brandenburgisches Schulgesetz erweitert werden.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
mit Ergänzung
Zustimmung:.4
Ablehnung:.
Enthaltung:.
28.11.2005 - A1 Hauptausschuss
Ö 14 - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitzbeschließt das Benehmen zur
Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Barnim für den Planungszeitraum der
Schuljahre 2002/03 bis 2007/08, Teil V gemäß § 102 BbgSchulG nicht herzustellen
und beiliegendes Schreiben an den Landrat zu senden.
Die Schulentwicklungsplanung wirdaus folgenden Gründen abgelehnt:
Beschlüsse des Kreistages und des Ausschusses für
Bildung und Sportzur
Schulentwicklungsplanung und zur Festlegung von Kapazitätsobergrenzen für
Gymnasien vom 22.01.2003werden
ignoriert.
Nach dem Schulgesetz gilt für einen geordneten
Schulbetrieb, dass Gymnasien mindestens 2-zügig mit je 27 Schülern/Zug
betrieben werden. Diese Regelung findet keine Berücksichtigung.
Die Übergangsquoten zum Gymnasium werden mit 33 %
bewusst niedrig gehalten, obwohl sich das Anwahlverhalten mit Einführung
des zweigliedrigen Schulsystems wesentlich verändert hat.
Die Planungsbereiche werden so festgelegt, dass
traditionell gewachsene Schulwege keine Berücksichtigung finden. Gegenüber
dem ursprünglichen SEP von 2003 werden Planungsbereiche neu festgelegt,
wobei Biesenthal und Wandlitz besonders kleingliedrig sind.
Der SEP berücksichtigt keine Profilierungen und
Spezialisierungen der Schulen.
Der SEP verlagert verursachte Probleme bei der
wirtschaftlichen Auslastung von Schulstandorten einseitig auf die untere
kommunale Ebene, hier die Gemeinde Wandlitz.
Abstimmungsergebnis einschließlich Veränderungen:
Abstimmungsergebnis einschließlich Veränderungen:
Zustimmung:.8
Ablehnung:.
Enthaltung:.
08.12.2005 - Gemeindevertretung Wandlitz
Ö 14 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Wandlitzbeschließt das Benehmen zur
Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Barnim für den Planungszeitraum der
Schuljahre 2002/03 bis 2007/08, Teil V gemäß § 102 BbgSchulG nicht herzustellen
und beiliegendes Schreiben an den Landrat zu senden.
Die Schulentwicklungsplanung wirdaus folgenden Gründen abgelehnt:
Beschlüsse des Kreistages und des Ausschusses für
Bildung und Sportzur
Schulentwicklungsplanung und zur Festlegung von Kapazitätsobergrenzen für
Gymnasien vom 22.01.2003werden ignoriert.
Nach dem Schulgesetz gilt für einen geordneten
Schulbetrieb, dass Gymnasien mindestens 2-zügig mit je 27 Schülern/Zug
betrieben werden. Diese Regelung findet keine Berücksichtigung.
Die Übergangsquoten zum Gymnasium werden mit 33 %
bewusst niedrig gehalten, obwohl sich das Anwahlverhalten mit Einführung
des zweigliedrigen Schulsystems wesentlich verändert hat.
Die Planungsbereiche werden so festgelegt, dass
traditionell gewachsene Schulwege keine Berücksichtigung finden. Gegenüber
dem ursprünglichen SEP von 2003 werden Planungsbereiche neu festgelegt,
wobei Biesenthal und Wandlitz besonders kleingliedrig sind.
Der SEP berücksichtigt keine Profilierungen und
Spezialisierungen der Schulen.
Der SEP verlagert verursachte Probleme bei der
wirtschaftlichen Auslastung von Schulstandorten einseitig auf die untere
kommunale Ebene, hier die Gemeinde Wandlitz.
Aufhebung des Beschlusses BV-GV/2004-0118
Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes, Neumühler Straße 13, Flur 12 Flurstück 341 im Ortsteil Schönwalde (Verfasser : Mallabar, Simone)