Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Auf dem ehemaligen Gelände der Versuchstierproduktion Schönwalde soll ein Lebensmittelmarkt der Fa. ALDI errichtet werden. Der Markt soll auf einem Grundstück errichtet werden, welches im Teilflächennutzungsplan Schönwalde als Wohnbaufläche dargestellt ist. Diese Darstellung steht nicht im Einklang mit der gegenüberliegenden Gewerbegebietesausweisung als auch mit der Wohngebietsausweisung westlich der B 109. Aus diesem Grund empfiehlt die Gemeindeverwaltung bei einer Überarbeitung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich eine Anpassung vorzunehmen.
Gesetzliche Grundlagen
§ 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz § 35 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zum Antrag zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes, zur Errichtung eines Werbepylonen und zur Anbringung von drei Werbeanlagen am Gebäude. Anlagen:
Auszug aus dem FNP Auszug aus dem Bauantrag |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||