Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Erfüllung der Hinweise 1 und 2 der Genehmigungsbehörde gemäß Schreiben (Bestätigung der Maßgabenerfüllung) vom 25.6.2004. Die textliche Festsetzung 10 zur Versickerung des Niederschlagswassers sowie der Satz 2 der textliche Festsetzung 15 zum Ersatz von gefällten Bäumen, werden damit ersatzlos gestrichen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: .8 Ablehnung: . Enthaltung: . |
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