Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Auszug - Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Barnim für den Planungszeitraum der Schuljahre 2002/03 bis 2007/08 hier: Benehmensherstellung  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: A1 Hauptausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 28.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 20:34
Raum: Ratssaal der Gemeindeverwaltung
Ort: Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz
BV-GV/2005-0387 Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Barnim für den Planungszeitraum der Schuljahre 2002/03 bis 2007/08
hier: Benehmensherstellung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Peter, Gisela
Federführend:HA_Hauptamt   

Die Sitzung wurde für 10 Minuten (v

 

Die Sitzung wurde für 10 Minuten (v. 18.51 Uhr – 19.01 Uhr) unterbrochen, um die von Frau Peter ausgeteilten Austauschblätter zur Vorlage durchzulesen.

 

 

Herr Dr. Steinbach teilt mit, dass der Absatz:

„ Der durch schulpolitische Fehler verursachte Leerstand von Schulen in Trägerschaft des Landkreises soll auf Kosten der Gemeinde Wandlitz beseitigt werden.“

aus der Beschlussvorlage gestrich soll.

 

Weitere Veränderung im Beschluss:

 

Die Schulentwicklungsplanung wird aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

„ Der SEP verlagert Probleme bei der wirtschaftlichen Auslastung von kreislichen Schulstandorten ( Schaffung zusätzlicher Kapazitäten ) einseitig auf die untere kommunale Ebene, hier die Gemeinde Wandlitz.

Wegfall: durch den Landkreis

Beschluss:

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Wandlitz  beschließt das Benehmen zur Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Barnim für den Planungszeitraum der Schuljahre 2002/03 bis 2007/08, Teil V gemäß § 102 BbgSchulG nicht herzustellen und beiliegendes Schreiben an den Landrat zu senden.

 

Die Schulentwicklungsplanung wird  aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

  • Beschlüsse des Kreistages und des Ausschusses für Bildung und Sport  zur Schulentwicklungsplanung und zur Festlegung von Kapazitätsobergrenzen für Gymnasien vom 22.01.2003  werden ignoriert.

 

  • Nach dem Schulgesetz gilt für einen geordneten Schulbetrieb, dass Gymnasien mindestens 2-zügig mit je 27 Schülern/Zug betrieben werden. Diese Regelung findet keine Berücksichtigung.

 

  • Die Übergangsquoten zum Gymnasium werden mit 33 % bewusst niedrig gehalten, obwohl sich das Anwahlverhalten mit Einführung des zweigliedrigen Schulsystems wesentlich verändert hat.

 

  • Die Planungsbereiche werden so festgelegt, dass traditionell gewachsene Schulwege keine Berücksichtigung finden. Gegenüber dem ursprünglichen SEP von 2003 werden Planungsbereiche neu festgelegt, wobei Biesenthal und Wandlitz besonders kleingliedrig sind.

 

  • Der SEP berücksichtigt keine Profilierungen und Spezialisierungen der Schulen.

 

  • Der SEP verlagert verursachte Probleme bei der wirtschaftlichen Auslastung von Schulstandorten einseitig auf die untere kommunale Ebene, hier die Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis einschließlich Veränderungen:

Abstimmungsergebnis einschließlich Veränderungen:

 

Zustimmung:            .8

Ablehnung:            .

Enthaltung:            .