Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2005-0381  

 
 
Betreff: Gemeinsamer Flächennutzungsplan
-Aufstellungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:Bornkessel, Katrin
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
14.11.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde geändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
14.11.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönwalde Vorberatung
14.11.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Schönwalde abgelehnt   
Ortsbeirat Stolzenhagen Vorberatung
14.11.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Zerpenschleuse Vorberatung
14.11.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Zerpenschleuse ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Lanke Vorberatung
15.11.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Lanke ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
15.11.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
16.11.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Prenden Vorberatung
21.11.2005 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden vertagt   
16.01.2006 
Sitzung des Ortsbeirates Prenden ungeändert beschlossen     
A1 Hauptausschuss Vorberatung
28.11.2005 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
22.11.2005 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
08.12.2005 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   

Gesetzliche Grundlagen
Begründung / Erläuterung

Gemäß § 5 Abs. 1 Baugesetzbuch ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen.

Werden Gemeinden in ihrem Gebiet oder Bestand geändert oder geht die Zuständigkeit zur Aufstellung von Flächennutzungsplänen auf Verbände oder sonstige kommunale Körperschaften über, gelten unbeschadet abweichender landesrechtlicher Regelungen bestehende Flächennutzungspläne fort. Vor der kommunalen Neugliederung eingeleitete und nicht rechtswirksame Flächennutzungsplanverfahren können jedoch nicht beendet werden.

Von den 9 Ortsteilen der Gemeinde verfügen 8  über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Einzig der Ortsteil Stolzenhagen verfügt nicht über einen rechtswirksamen Flächennutzungsplan. Die Problematik wurde bereits in der Beschlussvorlage BV-GV/2005-0304 vom 16.6.2005 ausführlich erläutert und durch die Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen.

Die Rechtswirksamkeit der bestehenden Flächennutzungspläne reicht zudem bis in das Jahr 1997 zurück. Das heißt, dass zwischenzeitlich in allen Ortsteilen Änderungsbegehren vorliegen. Die eingeleiteten Änderungen werden  in das neuerliche Verfahren integriert bzw. übernommen.

Die rechtswirksamen Flächennutzungspläne gelten solange fort.

 

Gesetzliche Grundlagen

§§ 2, 5 BauGB

§ 3 Abs. 2 Gemeindeordnung

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:           ja nein

 

 

keine

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffungs-/Herstellungskosten)

 

 

Jährliche Folgekosten /-lasten

 

 

Finanzierung / Eigenanteil (i.d.R. Kreditbedarf)

 

 

Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/ Beträge)

 

 

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapitaldienst., Folgelasten ohne kalkulat. Kosten)

 

 

 

Veranschlagung im

nein

Jahr

Betrag in EURO

Haushaltstelle

   Verwaltungshaushalt

 

2006

50 000,-

610.60400

   Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt,  für das gesamte Gemeindegebiet  einen Flächennutzungsplan  aufzustellen.

 

Der Beschluss ist entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.