Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Der Bebauungsplan „Am Birkenwald“ setzt u. a. für die zur Bebauung mit Gartengerätehäusern und einer Sichtschutzwand vorgesehenen Flächen der Flurstücke 588,589 und 591 private Grünfläche fest. Bei den Gartengerätehäusern und der Sichtschutzwand handelt es sich um bauliche Anlagen, somit sind die Anträge auf Befreiung von der v. g. Festsetzung notwendig. Nach Einschätzung der Gemeindeverwaltung werden durch die beantragte Befreiung die Grundzüge der Planung nicht berührt sowie städtebaulich vertretbar. Gesetzliche Grundlagen § 3 Gemeindeordnung §§ 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gem. Wandlitz § 31 Baugesetzbuch Finanzielle Auswirkungen: nein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt seine Zustimmung zur Befreiung von der planungsrechtlichen Festsetzung, dass auf privaten Grünflächen die Errichtung von Gartengerätehäusern sowie von Sichtschutzelementen zulässig ist.
Anlagen: Antragsunterlagen (6 Seiten) |
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