Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung
Gremium: A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
Datum: Di, 05.07.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:45
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 24.05.2016  
A2-13/2016  
Ö 5  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Bericht aus dem A6 zur Umsetzung des Kommunalen Energiekonzeptes      
Ö 8  
Entwurfsplanung Wohnanlage "Basdorfer Gärten"  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0243  
Ö 9  
Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie der Gemeinde Wandlitz
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0248  
Ö 10  
Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung Wandlitz zum Thema: Soll die Gemeinde Wandlitz den Antrag zur Erlangung des Prädikats "Staatlich anerkannter Erholungsort" stellen?
BV-GV/2016-0251  
Ö 11  
Bebauungsplan "Louisenhain" Gemarkung Wandlitz, 1. Änderung - Einleitungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0249  
Ö 12  
Bebauungsplan "Louisenhain" Gemarkung Wandlitz, 1. Änderung - Auslegungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0250  
Ö 13  
Bebauungsplanverfahren für den Bereich "Schloss Dammsmühle" im OT Schönwalde - Grundsatzbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2016-0253  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Bauverwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller bzw. potentiellen Vorhabenträger Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu führen und diesen Abschluss vorzubereiten.

 

  1. Bei der zuständigen Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ist eine landesplanerische Anfrage zu stellen.

 

  1. Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages und der positiven landesplanerischen Anfrage ist der Aufstellungsbeschluss vorzubereiten und zur Entscheidung einzureichen. Der dann vorliegende Entwurf des städtebaulichen Vertrages wird der Gemeindevertretung zur Bestätigung vorgelegt.

 

 

   
    21.06.2016 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Bauverwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller bzw. potentiellen Vorhabenträger Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu führen und diesen Abschluss vorzubereiten.

 

  1. Bei der zuständigen Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ist eine landesplanerische Anfrage zu stellen.

 

  1. Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages und der positiven landesplanerischen Anfrage ist der Aufstellungsbeschluss vorzubereiten und zur Entscheidung einzureichen. Der dann vorliegende Entwurf des städtebaulichen Vertrages wird der Gemeindevertretung zur Bestätigung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:.4

Ablehnung:.

Enthaltung:.

   
    05.07.2016 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Bauverwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller bzw. potentiellen Vorhabenträger Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu führen und diesen Abschluss vorzubereiten.

 

  1. Bei der zuständigen Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ist eine landesplanerische Anfrage zu stellen.

 

  1. Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages und der positiven landesplanerischen Anfrage ist der Aufstellungsbeschluss vorzubereiten und zur Entscheidung einzureichen. Der dann vorliegende Entwurf des städtebaulichen Vertrages wird der Gemeindevertretung zur Bestätigung vorgelegt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:7

Ablehnung:0

Enthaltung:0

   
    11.07.2016 - A1 Hauptausschuss
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Bauverwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller bzw. potentiellen Vorhabenträger Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu führen und diesen Abschluss vorzubereiten.

 

  1. Bei der zuständigen Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ist eine landesplanerische Anfrage zu stellen.

 

  1. Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages und der positiven landesplanerischen Anfrage ist der Aufstellungsbeschluss vorzubereiten und zur Entscheidung einzureichen. Der dann vorliegende Entwurf des städtebaulichen Vertrages wird der Gemeindevertretung zur Bestätigung vorgelegt.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:8

Ablehnung:.

Enthaltung:.

   
    21.07.2016 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Die Bauverwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller bzw. potentiellen Vorhabenträger Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zu führen und diesen Abschluss vorzubereiten.

 

  1. Bei der zuständigen Gemeinsamen Landesplanungsabteilung ist eine landesplanerische Anfrage zu stellen.

 

  1. Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages und der positiven landesplanerischen Anfrage ist der Aufstellungsbeschluss vorzubereiten und zur Entscheidung einzureichen. Der dann vorliegende Entwurf des städtebaulichen Vertrages wird der Gemeindevertretung zur Bestätigung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:.24

Ablehnung:.

Enthaltung:.

Ö 14  
Befreiungsantrag zum Bebauungsplan "Lanker Straße/ An der Bahn" - 1. Änderung im OT Basdorf  
Enthält Anlagen
BV-HA/2016-0130  
Ö 15  
Gestaltungssatzung des Ortsteils Schönerlinde - Antrag auf Abweichung - Flur 2, Flurstück 598  
Enthält Anlagen
BV-HA/2016-0131  
Ö 16  
Abweichungsantrag zur Gestaltungssatzung für den historischen Bereich Zerpenschleuse Gemarkung Zerpenschleuse, Flur 4, Flurstück 58  
Enthält Anlagen
BV-HA/2016-0132  
N 17     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 24.05.2016    
N 18     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 19     Ankauf eines Grundstückes im OT Klosterfelde   BV-GV/2016-0242  
N 20     Sonstiges