Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0249  

 
 
Betreff: Bebauungsplan "Louisenhain" Gemarkung Wandlitz, 1. Änderung
- Einleitungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 35
Federführend:HB_Bauleitplanung   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
16.06.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz abgelehnt   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
05.07.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung geändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.07.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.07.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Geltungsbereich
B-Plan_alt
Antragsunterlagen

Begründung / Erläuterung

Die Gemeinde Wandlitz beabsichtigt den rechtskräftigen Bebauungsplan „Louisenhain“ zu ändern.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes „Louisenhain“ ist erforderlich, um die berührten Belange an die Realität in der Umsetzung der Planung anzupassen. Die betroffenen Festsetzungen führen im Einzelfall zu ungewollten Härten bzw. sind in ihrer Durchführung bzw. Ausführungen nicht zweckmäßig.

 

 

Geändert werden soll:

 

1.Die Zulässigkeit von sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben (z.B. eine Büronutzung) in den Baugebieten WA 1 und WA 3 (entlang der L 100)

 

-In der Entwicklung des Plangebietes zeigte sich, dass der Ausschluss aller ausnahmsweise zulässigen Nutzungen (gemäß § 4 Abs. 3 Baunutzungsverordnung) zu ungewollten Härten führte. Generell sind Räume für die Berufsausübung freiberuflich Tätiger und solcher Gewerbetreibender, die ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben gemäß § 13 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zulässig. Eine vergleichbare gewerbliche Büronutzung wurde jedoch bereits durch die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Barnim versagt. Ausgehend von dieser Tatsache sollen zukünftig sonstige nicht störende Gewerbebetriebe in den Baugebieten WA 1 und WA 3 zulässig sein.

 

 

2.Die Reduzierung der Heckenbreite von 5 auf 4 Meter zwischen den Baugebieten WA 1 und WA 2 sowie WA 3 und WA 2

-Die Minderung der Gesamtfläche der Gehölzpflanzung beträgt bei Verringerung der Pflanztiefe um einen Meter 196 m². Als Ausgleich werden zusätzlich innerhalb der Pflanzflächen insgesamt 16 klein- bis mittelgroßkronige Laubbäume gemäß der Pflanzliste verteilt auf die Baugebiete WA 1 und WA 3 gepflanzt.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Louisenhain“ soll gemäß § 13 ff. Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

§ 1 ff Baugesetzbuch (BauGB)

§ 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

§§ 2, 3 und 4 Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Nein

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

 

Maßnahmebezogene Einzahlungen (Zuschüsse/ Beiträge)

 

 

 

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

 

 

jährl. laufende Erträge aus Auflösung SoPo

 

 

übrige jährliche Belastung (Folgekosten)

 

 

 

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

 

 

 

 

oVeräußerung von Grundstücken und sonstigen Vermögensgegenständen

 

Jahr

Betrag in EURO

Einzahlung

 

 

 

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1.Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Louisenhain“ gemäß § 13 ff. BauGB.

 

2.den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Gemeinde Wandlitz und dem Vorhabenträger zur Freistellung der Gemeinde Wandlitz insbesondere von sämtlichen Planungs- und Erschließungskosten.

 

 


Anlagen:

 

-Geltungsbereich

-Planzeichnung rechtskräftiger B-Plan

-Antragsunterlagen (2 Seiten)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Geltungsbereich (120 KB)    
Anlage 2 2 B-Plan_alt (245 KB)    
Anlage 3 3 Antragsunterlagen (125 KB)