Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz
Begründung / Erläuterung
Am 23.02.2016 wurde die Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und den Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR) erlassen.
Die Verwaltung ist bereits seit dem Oktober 2015 vom Ministerium für Infrastrukur und Landesplanung (MIL) über die wesentlichen Inhalte der Richtlinie informiert.
Nicht nur der Neubau wird vom Land gefördert, sondern auch die Modernisierung und die barrierefreie Anpassung von Wohngebäuden.
Die Gemeinde Wandlitz erwägt, diese Förderung für den Wohnungsneubau „Basdorfer Gärten“ in Anspruch zu nehmen. Kern der Förderung ist hier ein zinsloses Darlehen für bis zu 80% der Baukosten. (Auf der anderen Seite fallen aber Verwaltungsentgelte in Höhe von 1% einmalig und 0,5% jährlich an. Das Förderprogramm wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) betreut.)
Die Kommunen haben nach der o.g. Förderungsrichtlinie nur Zugang zur Förderung, wenn sie über „Vorranggebiete Wohnen“ bzw. „Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung“ verfügen.
Diese Abgrenzung geschieht in Mittelzentren bereits jetzt mit sogenannten „Integrierten Stadtentwicklungskonzepten“ (kurz: INSEK). Da aber viele, insbesondere kleinere Umlandkommunen über ein solches Steuerungsinstrument bislang nicht verfügen, wird hier eine sogenannte „Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie“ (kurz: WUS) gefordert.
Die Verwaltung hat diese Anregung aufgenommen.
Die beigefügte Konzeption wurde im Auftrag der Gemeinde Wandlitz von der Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSM) erarbeitet.
Ziele der Strategie sind:
- Stärkung der Siedlungszentren - Vorrang der Innenentwicklung und die Konzentration neuer Siedlungsflächen auf räumlich geeignete Schwerpunkte der Landesplanung bei Mietwohnungsneubau - Beachtung der eigenen nachhaltige strategischen Ziele der Ortsentwicklung - Verbesserung der städtebaulichen Ordnung sowie des Ortsbildes - ÖPNV-orientierte Verkehrserschließung der Gebiete zur Neubauförderung von Mietwohnungen (Reduzierung von Individualverkehr)
Eine Abstimmung mit dem MIL und dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) hat bereits stattgefunden. Darin wurde der vorliegende Entwurf inhaltlich bestätigt.
Die in der Konzeption vorgeschlagenen Gebietskulissen wurden zunächst aus den bestehenden Planungsinstrumenten (FNP, B-Pläne) abgeleitet. Natürlich soll aber auch ein Anreiz für Investitionen durch die Eigentümer der in der Gebietskulisse befindlichen Immobilien gesetzt werden. So wäre es dem Eigentümer der Blöcke in der Mühlenbecker Straße im Ortsteil Schönerlinde nun möglich, Fördermittel für die Modernisierung und Instandsetzung in Anspruch zu nehmen.
Auch ein Austausch mit der B.B.S.M (beauftragtes Büro zur Begleitung des Leitbildprozesses) hat stattgefunden, so dass die Inhalte der Konzeption in den Leitbildprozess mit einfließen können.
Wie alle Planungsinstrumente kann auch diese Konzeption fortgeschrieben werden. Anders als bei Bauleitverfahren ist hier kein aufwendiges Verfahren (z.B. Träger- und Bürgerbeteiligung) erforderlich. So hält sich auch der Fortschreibungsaufwand in Grenzen.
Gesetzliche Grundlagen §28 Abs. 1 BbgKVerf
Finanzielle Auswirkungen: Ja
oErträge und Aufwendungen (wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)
Veranschlagung im Haushalt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die in der Anlage beigefügte Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie.
Zugleich ist eine Fortschreibung der Umsetzungsstrategie unter Beteiligung aller Ortsbeiräte bis zum Jahresende vorzunehmen.
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