Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0248  

 
 
Betreff: Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie der Gemeinde Wandlitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:K,BA3
Federführend:K_Kämmerei   
Beratungsfolge:
Ortsbeirat Wandlitz Vorberatung
16.06.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Wandlitz ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Klosterfelde Vorberatung
20.06.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Klosterfelde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Schönerlinde Vorberatung
20.06.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Schönerlinde ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
22.06.2016 
Sitzung des Ortsbeirates Basdorf geändert beschlossen   
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
05.07.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
05.07.2016 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.07.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.07.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
WUS Wandlitz2

Begründung / Erläuterung

Am 23.02.2016 wurde die Richtlinie zur Förderung der generationsgerechten und barrierefreien Anpassung von Mietwohngebäuden durch Modernisierung und Instandsetzung und den Mietwohnungsneubaus (MietwohnungsbauförderungsR) erlassen.

 

Die Verwaltung ist bereits seit dem Oktober 2015 vom Ministerium für Infrastrukur und Landesplanung (MIL) über die wesentlichen Inhalte der Richtlinie informiert.

 

Nicht nur der Neubau wird vom Land gefördert, sondern auch die Modernisierung und die barrierefreie Anpassung von Wohngebäuden.

 

Die Gemeinde Wandlitz erwägt, diese Förderung für den Wohnungsneubau „Basdorfer Gärten“ in Anspruch zu nehmen. Kern der Förderung ist hier ein zinsloses Darlehen für bis zu 80% der Baukosten. (Auf der anderen Seite fallen aber Verwaltungsentgelte in Höhe von 1% einmalig und 0,5% jährlich an. Das Förderprogramm wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) betreut.)

 

 

Die Kommunen haben nach der o.g. Förderungsrichtlinie nur Zugang zur Förderung, wenn sie über „Vorranggebiete Wohnen“ bzw. „Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung“ verfügen.

 

 

Diese Abgrenzung geschieht in Mittelzentren bereits jetzt mit sogenannten „Integrierten Stadtentwicklungskonzepten“ (kurz: INSEK). Da aber viele, insbesondere kleinere Umlandkommunen über ein solches Steuerungsinstrument bislang nicht verfügen, wird hier eine sogenannte „Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie“ (kurz: WUS) gefordert.

 

 

Die Verwaltung hat diese Anregung aufgenommen.

 

Die beigefügte Konzeption wurde im Auftrag der Gemeinde Wandlitz von der Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSM) erarbeitet.

 

 

Ziele der Strategie sind:

 

-          Stärkung der Siedlungszentren

-          Vorrang der Innenentwicklung und die Konzentration neuer Siedlungsflächen auf räumlich geeignete Schwerpunkte der Landesplanung bei Mietwohnungsneubau

-          Beachtung der eigenen nachhaltige strategischen Ziele der Ortsentwicklung

-          Verbesserung der städtebaulichen Ordnung sowie des Ortsbildes

-          ÖPNV-orientierte Verkehrserschließung der Gebiete zur Neubauförderung von Mietwohnungen (Reduzierung von Individualverkehr)

 

 

Eine Abstimmung mit dem MIL und dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) hat bereits stattgefunden. Darin wurde der vorliegende Entwurf inhaltlich bestätigt.

 

Die in der Konzeption vorgeschlagenen Gebietskulissen wurden zunächst aus den bestehenden Planungsinstrumenten (FNP, B-Pläne) abgeleitet. Natürlich soll aber auch ein Anreiz für Investitionen durch die Eigentümer der in der Gebietskulisse befindlichen Immobilien gesetzt werden. So wäre es dem Eigentümer der Blöcke in der Mühlenbecker Straße im Ortsteil Schönerlinde nun möglich, Fördermittel für die Modernisierung und Instandsetzung in Anspruch zu nehmen.

 

Auch ein Austausch mit der B.B.S.M (beauftragtes Büro zur Begleitung des Leitbildprozesses) hat stattgefunden, so dass die Inhalte der Konzeption in den Leitbildprozess mit einfließen können.

 

Wie alle Planungsinstrumente kann  auch diese Konzeption fortgeschrieben werden. Anders als bei Bauleitverfahren ist hier kein aufwendiges Verfahren (z.B. Träger- und Bürgerbeteiligung) erforderlich. So hält sich auch der Fortschreibungsaufwand in Grenzen.

 

Gesetzliche Grundlagen

§28 Abs. 1 BbgKVerf

 

 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja  

 

oErträge und Aufwendungen

(wenn nicht Investitionen, Erwerb von Sachanlagenvermögen, Investitionszuschüsse)

 

Betrag in EURO

Erträge

 

Aufwendungen

5.000

 

Veranschlagung im Haushalt

Nein

Jahr

Produktkonto

ggf. Investitionsnr.

Betrag in EURO

 

HHR aus 2015

52200.529101

 

5.000

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wandlitz beschließt die in der Anlage beigefügte Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie.

 

Zugleich ist eine Fortschreibung der Umsetzungsstrategie unter Beteiligung aller Ortsbeiräte bis zum Jahresende vorzunehmen.

 

 


Anlagen:

Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie mit Stand vom 04.04.2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WUS Wandlitz2 (15861 KB)