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Aufgrund der Änderung wird der Beschluss zurückgestellt.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt, - dass der vorliegende Planentwurf mit Begründung gebilligt wird.
- dass die Gemeindeverwaltung beauftragt wird, die Öffentlichkeit zu unterrichten und die Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 und die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
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