Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Vorlage - BV-GV/2016-0243  

 
 
Betreff: Entwurfsplanung Wohnanlage "Basdorfer Gärten"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage GV
Verfasser:BA 25
Federführend:HB AL   
Beratungsfolge:
A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung Vorberatung
05.07.2016 
Sitzung des Ausschusses Bauen und Gemeindeentwicklung ungeändert beschlossen   
A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft Vorberatung
05.07.2016 
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren, Wohnen, Kultur und Städtepartnerschaften ungeändert beschlossen   
Ortsbeirat Basdorf Vorberatung
05.07.2016 
(Sonder-) Sitzung des Ortsbeirates Basdorf ungeändert beschlossen   
A1 Hauptausschuss Vorberatung
11.07.2016 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Wandlitz Entscheidung
21.07.2016 
Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
01_Uebersichtsplan
02_Freianlagenplanung
03_Grundrisse
04_Systemschnitt
05_Fassadenansichten_V1
06_Fassadenansichten_V2
07_Kostenberechnung

Begründung / Erläuterung

Mit dem Beschluss BV- GV/2015-0113 wurde im Mai 2015 der Umsetzungsbeschluss für das Wohnprojekt „Basdorfer Gärten“ gefasst.

Danach war zunächst das Vergabeverfahren für die Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen durchzuführen. Hierzu erfolgte die EU-weite Ausschreibung der beabsichtigten losweisen Vergabe von Generalplanerleistungen für das Bauvorhaben auf dem Baufeld 8.1 (Los 1) und für das Bauvorhaben auf dem Baufeld 8.2 (Los 2). Das Verfahren wurde nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durchzuführt.

Zur Abwicklung dieses Vergabeverfahrens ist eine erfahrene und fachkundige Begleitung beauftragt worden.

Das Vergabeverfahren ist über die vorgeschriebenen Veröffentlichungswege und mit dem vorgeschriebenen Vergabeprocedere durchgeführt worden. Es fand ein mehrstufiges Verfahren statt. Die Verfahrensschritte und Kriterien zur Wertung sind in mehreren Terminen mit der AG Baucontrolling abgestimmt worden.

Im Ergebnis wurde das Büro van geisten.marfels architekten aus Potsdam im Dezember 2015 mit der Erbringung der Planungsleistungen für beide Lose beauftragt.

Im Zeitraum Januar bis März ist die Vorplanung (LP 2) vorgenommen worden. Hierbei wurden die Gebäude auf beiden Baufeldern betrachtet. 

In dieser Phase sind im 2 bis 3 wöchigen Rhythmus Planungsbesprechungen unter Teilnahme der Baupaten, des Bauausschussvorsitzenden, der Kämmerei/ Wohnungsverwaltung, des Bauamtes und des Planungsbüros durchgeführt worden.

Grundlage der Bearbeitungen im Rahmen der Vorplanung war neben den vorliegenden Untersuchungen aus der Machbarkeitsstudie und zur Statik, die bereits ab Dezember vorgenommenen Bestandsaufnahme der Gebäude.

Mit zunehmender Detaillierung der Erkenntnisse zu den Baukörpern stellten sich folgende Rahmenbedingungen für die Konzipierung des Umbauvorhabens heraus:

  1. Der typische Kasernengrundriss ist geprägt durch die langen Kasernenflure. Diese sind eingefasst mit tragenden Wänden. Für eine effektive und wirtschaftliche Gestaltung der Wohnungsgrundrisse sind Eingriffe in diesen Bereich möglichst gering zu halten.

 

  1. Die vorhandene Außenhülle ist aus wirtschaftlichen Erwägungen weitgehend zu erhalten. Hierbei ist von besonderer Bedeutung der Erhalt der gegebenen Fensteröffnungen. Speziell bei der konkreten Ausarbeitung des Wohnungszuschnittes sind dadurch Grenzen gesetzt.                                                             

 

  1. Der Umbau zu einem 4- geschossigen Wohngebäude erfordert neben dem Ausbau des Kellergeschosses zum Wohngeschoss auch den Dachgeschossausbau. Hier stellte sich heraus, dass die vorhandene Dachkonstruktion in Form von Nagelbrettbindern ungeeignet ist für das Einbringen einer beträchtlichen Anzahl von Öffnungen, insbesondere für die erforderlichen Fensterformate. Nach Abschätzung des Aufwandes zu einer weitgehenden Änderung der Nagelbrettbinderkonstruktion wurde empfohlen, die Dachkonstruktion komplett zu erneuern und in Kombination mit entsprechender Aufmauerung der Außenwände ein 4. Vollgeschoss herzustellen. (siehe Anlage 04)

 

  1. Zur Realisierung des auf der Grundlage des Umsetzungsbeschlusses basierenden Raumprogramms war die Flächeninanspruchnahme für Nichtwohnflächen zu optimieren. Im Hinblick auf die Erschließungsflächen wurde hierzu eine Erschließung über 5 Hauseingänge mit teilweise außen liegenden Treppenhäusern und außen „angedockten“ Aufzügen konzipiert.

 

  1. Für die konstruktive Gestaltung der Außenanlagen war maßgeblich, dass mit der Umnutzung des Kellergeschosses zum Wohngeschoss ein entsprechender Flächenabtrag erforderlich ist. Hieraus resultierte, dass die im Abstand von ca. 15m verlaufende Erschließungsstraße (Planstraße 3) um ca. 60 bis 70 cm über dem künftigen Eingangsniveau lag. Aufgrund der Einbindung dieser Straßenführung in das übrige Straßennetz waren einer Tieferlegung der Straße Grenzen gesetzt. Mit den ineinander greifenden Planungen für die Freianlage und die Straßenfläche ist eine gemeinsame Regenwasserverbringung (Mulde mit Rigole) konzipiert, die eine vom Gebäude weg führende Geländegestaltung ermöglicht.

 

Neben weiteren, insbesondere aus der Gebäudestatik (Fundamentunterfangung) und der TGA sich ergebenden Rahmenbedingungen mündeten diese für die konstruktive Gestaltung des Umbauvorhabens maßgeblichen Parameter in die Erarbeitung der Entwurfsplanung.

Ab 24.03.2016 erfolgten mehrere Abstimmungen mit der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) zur Förderfähigkeit.

Im Ergebnis bewertet die ILB das Gebäude mit dem jetzigen Planungsstand, insbesondere auch in Bezug auf die barrierefreie Erschließung und dem sozial gestaffelten Mietniveau als förderfähig.

Im Zeitraum April bis Juni ist die Entwurfsplanung für das Los 1 (Baufeld 8.1) für alle Fachbereiche vorgenommen worden. Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar:

1.Grundrissgestaltung

Generell ist die Grundrissgestaltung (siehe Anlage 03) dadurch gekennzeichnet, dass mit dem Prinzip der integrierten Küche zur Wohnküche ein der Wohnungsgröße angemessener Aufenthaltsmittelpunkt gegeben ist. Der Küchenbereich verfügt damit auch über eine natürliche Belichtung.

Alle Wohnungen verfügen über einen Balkon bzw. in Erdgeschoss eine Terrasse. Die Erdgeschosswohnungen haben direkten Zugang zum Gartenbereich.

In alle Wohnungen konnte ein gesonderter Abstellbereich (überwiegend als Abstellraum ausgebildet) eingeordnet werden.

Insgesamt sind in den vier Wohngeschossen des Gebäudes folgende Wohnungen integriert worden:

-          9 Zweiraumwohnungen

-          25 Dreiraumwohnungen

-          12 Vierraumwohnungen bis 90m²

-          3 Vierraumwohnungen ab 90m²

-          3 rollstuhlgerechte Wohnungen

Abbildung 1 Soll-Ist-Vergleich Aufgabenstellung

Im Vergleich zur Aufgabenstellung (siehe Abb. 1) ist festzustellen, dass die Aufgabenstellung erfüllt werden konnte, bis auf die Anzahl der Zweizimmerwohnungen. Nach Einschätzung der Wohnungsverwaltung ist dieser Bedarf nicht vordringlich. Der Wohnungsschlüssel ist auch in dieser Form bedarfsgerecht. Die Nachfrage nach Dreiraumwohnungen ist deutlich höher, als der derzeitige Wohnungsbestand der Gemeinde Wandlitz an Dreiraumwohnungen.

Das Portfolio der Gemeinde weist ohnehin deutlich mehr Zweiraumwohnungen auf, so dass die leichte Reduzierung der Anzahl dieser Wohnungen dem Bedarf gerecht wird.

Es sind drei rollstuhlgerechte Wohnungen geplant, die in ihrer Aufteilung verschieden genutzt werden können. Alle Wohnungen haben drei Zimmer, die als Dreiraumwohnung oder als rollstuhlgerechte Wohnung für Schwerstbehinderte mit Assistenz genutzt werden können. Der dritte Raum kann jedoch auch der Wohnküche zugeschlagen werden, so dass eine großzügige Zweiraumwohnung entsteht.

Im Hinblick auf die Barrierefreiheit ist festzustellen, dass 71% der Wohnungen diesem Anspruch genügen. Laut Aufgabenstellung sollten dies 65 % sein.

 

2. Fassadengestaltung

Für die Fassadengestaltung wurden durch das Planungsbüro mehre Vorschläge in unterschiedlichen Detailierungsgraden erarbeitet. Letztlich kristallisierten sich zwei dieser Vorschläge heraus, die jeweils von einem unterschiedlichen Ansatz ausgehen (siehe Variantenbeschreibung).

Gemäß dem Entwurfskonzept - Leitidee der van geisten.marfels architekten „… werden die Gebäude die ersten realisierten Projekte im B-Plan-Gebiet sein und stellen damit den städtebaulichen Auftakt bei der Einfahrt in den Ortsteil Basdorf dar. Wenn das Plangebiet künftig auch weiter südlich bebaut sein wird, rücken die beiden ehemaligen Kasernen in den Mittelpunkt der neuen Wohnsiedlung und definieren einen Bereich der höchsten Verdichtung innerhalb des neuen Wohngebiets. Als solche können und sollen sie sich selbstbewusst in die Mitte des Planungsgebietes stellen. Mit der neuen Gestaltung der ehemaligen Kasernengebäude soll die künftige Wohnnutzung zum Ausdruck gebracht werden. Die gestalterische Strenge der Bestandsgebäude wird dabei durch den gezielten Einsatz von neuen Gestaltungselementen aus den neuen Anforderungen der Wohnnutzung aufgelockert. Eine ganz besondere Behandlung erhalten die Oberflächen der Fassaden. Diese werden durch feingliedrige Eingriffe gegliedert und strukturiert.“


Gestaltung Variante 1

 

Variante 1 stellt eine sehr schlichte und feingliedrige, einheitlich farblich homogene Fassade dar. Die Fassade wird mit im Wechsel aus glatten und vertikal genuteten Putzflächen fein strukturiert. Das Erdgeschoss ist als Sockel besonders abgesetzt, damit darüber wieder ein „dreigeschossiges Haus“ entsteht. Der Aufzugschacht transluzent abgesetzt, gleichzeitig farblich ebenfalls mit eingefasst. Die Balkone verspringen als einziges „bewegtes“ Element von Geschoss zu Geschoss.

 

Abbildung 2 Variante 1 Südfassade

Abbildung 3 Variante 1 Nordfassade


Gestaltung Variante 2

Der zweiten Fassadeansicht wird durch eine dominante Längsausrichtung durch horizontale Putznuten und Bänderung der Fassade und einen farblich abgesetzten Erdgeschoss die Höhe genommen. Die drei hellen Obergeschosse wirken dadurch als dreigeschossiges Gebäude auf einem Sockel. Die Längsausrichtung ist im Mittelbereich der Südfassade durch eine vertikale Bänderung gebrochen, dadurch konnte die bereits im Ursprung vorhandene, abweichende Fassadengliederung im Mittelbereich herausgearbeitet werden. Es entsteht optisch ein flaches Gebäude mit herausspringende Balkon- und Teppenhauselementen. 

 

Abbildung 4 Variante 2 Südfassade

 

Abbildung 5 Variante 2 Nordansicht

 

Die kompletten Ansichten sind in den Anlagen 05 und 06 beigefügt.

Im Rahmen der Entwurfsplanung ergab sich, insbesondere auf Grund aller Rahmenbedingungen, dass das zweite Haus auf der Grundlage des Bauentwurfes auf Baufeld 8.1, für das Baufeld 8.2 (siehe Anlage 01) entwickelt werden kann.

Es wurden zwei Fassadenvarianten vorgestellt, die beide zur Ausführung kommen sollten. Dies stellt in den Ansichten und der Außendarstellung des Projekts eine grundlegende Zweiteilung dar, die im Umsetzungsbeschluss gefordert war.

3. Technische Gebäudeausrüstung

Die Planung der technischen Gebäudeausrüstung mit den Fachbereichen

-          Heizungsinstallation

-          Sanitärinstallation

-          Elektrotechnik

-          Lüftung

ist Bestandteil der Entwurfsplanung. Die Wohnungen werden mit einer Fußbodenheizung versehen.

Im Ergebnis der Untersuchung der effektivsten Lösung zur rationellen Energieanwendung nach den aktuellen Regeln der Energieeinsparverordnung (ENEV) ist eine Heizanlage bestehend aus einem BHKW und einen Brennwertkessel vorgesehen. Die bauliche Realisierung erfolgt über einen Contractor.

Das Dach ist für die Installation ergänzender Photovoltaik-/ Solarthermie-Elemente ausgelegt.

4. Freianlagenplanung

Der Entwurf der Freianlagengestaltung (siehe Anlage 02) ist geprägt durch die Anordnung der Mietergärten auf der Südseite des Gebäudes. Diese Gärten sind von den Erdgeschosswohnungen direkt erreichbar und diesen Wohnungen auch zugeordnet. Diese Gärten werden getrennt  hergestellt und  refinanzieren sich über eine gesonderte Gartenpacht.

Ebenso auf der Südseite ist eine Umfahrungsstraße vorgesehen. Deren Notwendigkeit ergab sich zunächst aus der Anordnung einer entsprechenden Feuerwehrzufahrt. Nunmehr sind hier auch ein Teil der erforderlichen Stellplätze angeordnet. Hierfür wird ein Zukauf vom 1.200 qm Grundstück notwendig.

Im Übrigen sind in der Freianlagenplanung die erforderlichen Anlagen zu Abfallentsorgung, der Stellplätze (einschließlich Fahrradabstellplätze) integriert.

 

Zusammengefasst ist festzustellen, dass die vorgelegte Entwurfsplanung die Aufgabenstellung erfüllt.

 

 

 

 

 

5.Wirtschaflichkeitsberechnung/Finanzierung

Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 15.792 T€. Sie liegen damit ca. 1.621 T€ über die im Umsetzungsbeschluss festgelegten Budgetrahmen von 14.171 T€. Dies relativiert sich aber, weil ca. 745 qm mehr Wohnfläche geschaffen wird. Dies insbesondere durch den Flächengewinn im Dachgeschoss (Ausbildung als Vollgeschoss). Der Gesamtfinanzierungsaufwand je Quadratmeter Wohnfläche liegt um 24,29 € höher als in der Wirtschaftlichkeitsberechnung. 

 

 

Umsetzungsbeschluss

Stand Entwurfsplanung

Anzahl Wohnungen/Einheiten

100

104

Bruttogeschossfläche in qm

11.312

11.921

Mietfläche in qm

7.422

8.167

 

 

 

Gesamtfinanzierungsaufwand

           14.171.012,75 €

      15.792.066,44 €

 

 

 

davon aus Eigenmitteln

5.000.012,75

       6.621.066,44 €

davon aus Kreditmittel

9.171.000,00

       9.171.000,00 €

 

 

 

Gesamtfinanzierungsaufwand je qm Bruttogeschossfläche

                    1.252,74 €

                1.324,73 €

Gesamtfinanzierungsaufwand je qm Mietfläche

                   1.909,33 €

                1.933,62 €

 

Die Kostenberechnung befindet sich in der Anlage. Sämtliche Kostenpositionen der KG 300-500 enthalten eine Sicherheit von 10%. Die ursprünglich in der Wirtschaftlichkeitsberechnung des Umsetzungsbeschlusses enthaltenen 25% Sicherheit wurden damit zum großen Teil benötigt.

 

Ursprünglich sollten alle Wohnungen zu einem Mietpreis von 6,50 € je Quadratmeter angeboten werden. Dabei darf das Einkommen der Mieter die WBS-Kriterien (§9 Absatz 2 WoFG) nicht mehr als 60% übersteigen. Die Finanzierung sollte über ein Kommunaldarlehen erfolgen. Der angenommene Zinssatz betrug 1,45% p.a. für eine Zinsbindungszeit von 20 Jahren.

 

Im Oktober 2015 erhielt die Gemeinde Kenntnis davon, dass das Land Brandenburg eine neue Mietwohnraumbauförder-Richtlinie erlassen möchte, welche über die ILB ausgereicht wird (im Folgenden kurz ILB-Förderung genannt). Im Kern erfolgt die Förderung in Form eines zinslosen Darlehens mit einer 20-jährigen Laufzeit und einem Tilgungssatz von 2% p.a. Im Gegenzug werden jedoch 0,5% p.a. Verwaltungskosten erhoben und ein einmaliges Entgelt bei Abschluss des Fördervertrages von 1%. Die Gemeinde erhält dafür aber auch umfangreiche Unterstützung durch die baubegleitende Betreuung im Förderverfahren. Die ILB hat dafür die B.B.S.M. aus Potsdam verpflichtet. Zu den Aufgaben gehört u.a. die bautechnische Begleitung mit beratendem Charakter, Überprüfung der Kostenberechnung, Beratung zur Barrierefreiheit, Ökologie und Energieeffizienz und nicht zuletzt die Durchführung von Baukontrollen. So wäre auch die Forderung der Gemeindevertretung nach einer externen Baubegleitung erfüllt, ohne dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

Die vorgelegt Entwurfsplanung ist bereits hinsichtlich der Grundrisse und der Gebäudeerschließung mit der ILB und der B.B.S.M. abgestimmt.

 

 

Hinsichtlich der Mietpreis- und Belegungsbindung schreibt die beabsichtigte Förderung nach der des Landes Brandenburg andere Bedingungen vor. Diese sind aber äußerst sinnvoll, weil sie eine soziale Mischung innerhalb des Mietgebäudes ermöglichen:

 

-          37,5 % aller Mietwohnungen werden für WBS-Inhaber vorgehalten. Diese dürfen maximal 5,50 € je Quadratmeter bezahlen. Damit diese Gruppe u.U. auch die Kosten der Unterkunft erstattet bekommt (Jobcenter), darf die Miete 5,43 € je Quadratmeter nicht übersteigen (4,85 €/qm plus 12%).

-          37,5 % aller Mietwohnung werden an Berechtigte vermietet, die die Einkommensgrenzen des §9 Absatz 2 WoFG um max. 40% überschreiten. Im Grundsatzbeschluss wurde hier eine Überschreitung von 60% festgelegt. Für diese Mietergruppe soll die Miete 6,50 € je Quadratmeter (7,00 € Maximum lt. Förderrichtlinie) betragen. Die Festlegung orientiert sich hier am Umsetzungsbeschluss.

-          25% der Wohnungen werden frei vermietet, d.h. ohne Belegungsbindung. Für diese Wohnungen wird ein Mietpreis von 8,00 € je Quadratmeter festgelegt.

 

Im Mittel beträgt die Miete 6,47 € je Quadratmeter und damit sind die Vorgaben des Umsetzungsbeschlusses erfüllt.

 

In Auswertung der Vorgaben zur sozialen Staffelung der Wohnungen (siehe Abb. 2) ist festzustellen, dass

-          für 20 Wohnungen die Vermietbarkeit an WBS- Inhaber gegeben ist,

-          19 Wohnungen in der Kategorie WBS+40% vergeben werden können und

-          13 Wohnungen frei vermietbar sind.

Im Vergleich zur Aufgabenstellung ist festzustellen, dass die Vorgabe zur Mietpreis- und Belegungsbindung des Landes Brandenburg (siehe Punkt 5.Wirtschaflichkeitsberechnung/ Finanzierung) erfüllt ist.

Abbildung 6 Kategorisierung


Durch Inanspruchnahme der ILB-Förderung, könnten in den ersten 20 Jahren etwa 1.057 T€ Zinskosten gegenüber der ursprünglichen Wirtschaftlichkeitsberechnung gespart werden.

Am Ende der 20 Jahre ist die Restschuld des Darlehens zwar höher als ursprünglich angenommen, aber dafür ist der kumulierte Liquiditätsüberschuss höher.

 

 

Umsetzungsbeschluss

Stand Entwurfsplanung

Restschuld Kredit nach 20 Jahren

              3.519.656,56 €

          5.502.600,00 €

kumulierter Liquidüberschuss aus Cash-Flow-Rechnung

              1.495.941,64 €

          5.433.118,33 €

 

So ergäbe sich zum einen die Möglichkeit, die jährlichen Liquiditätsüberschüsse von ca. 270 T€ zu nutzen, um weiter im Bereich Wohnungswirtschaft zu investieren, oder aber die Liquiditätsüberschüsse „anzusparen“ und am Ende der 20 Jahre das Darlehen vollständig zurückzuzahlen. Im Rahmen des Förderdarlehens sind auch Sondertilgungen zu jeder Zeit und in jeder Höhe möglich. Dies ist ein weiterer Vorteil gegenüber einem klassischen Kommunaldarlehen. Die Mietpreis- und Belegungsbindung gilt dennoch für die Zeit von 20 Jahren.

 

Es wird empfohlen, den zusätzlichen Finanzierungsbedarf als Eigenanteil zur Verfügung zu stellen. Eine Ausweitung der Kreditfinanzierung würde ein neues Genehmigungsverfahren erforderlich machen. Angesichts des engen Zeitrahmens für die Umsetzung des Projektes, ist dies nicht angeraten.

 

Aufgrund des guten Jahresergebnisses im Jahr 2014 von ca. 4,5 Mio. € und einem derzeitigen Liquiditätsbestand von ca. 30 Mio. € sind der zusätzliche Eigenanteil ohne weiteres finanzierbar. Weil mit dieser Investition auch zusätzlich Einnahmen generiert werden, stellt sie auch kein Risiko für die zukünftige Leistungsfähigkeit der Gemeinde dar.

 

 

 

Gesetzliche Grundlagen

 

Zuständigkeitsordnung der Gemeinde Wandlitz

Kommunalfassung des Landes Brandenburg

 


 


Finanzielle Auswirkungen:   Ja  

 

 

oInvestitionen, Erwerb von Sachanlagevermögen u. Grundstücken, Investitionszuschüsse

 

Betrag in EURO

Gesamtkosten der Maßnahme (Auszahlung: Beschaffungs-/Herstellungskosten; Einmalkosten)

15.792.100

Maßnahmebezogene Einzahlungen ( Förderdarlehen

  9.171.000

 

Abschätzung der Auswirkungen im Ergebnishaushalt:

 

Dauer in Jahren

Betrag in EURO

jährl. laufende Haushaltsbelastung aus Abschreibungen o. Aufl. ARAP

60

     244.974,83

jährl. laufende Erträge aus Auflösung  Mieteinnahmen

 

     605.910,00

übrige jährliche Belastung (Folgekosten wie Instandhaltungen, Verwaltungskosten, Zinskosten und Liegenschaftszins)

 

     198.742,00

 

 


Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt

 

  1. Der Entwurfsplanung für das auf dem Baufeld  8.1 (Los 1) gelegene Bauvorhaben des Wohnprojektes „Basdorfer Gärten“ zuzustimmen mit der Maßgabe den Gestaltungsvorschlag - Variante 1-  oder - Variante 2 - umzusetzen.

 

  1. Der Bauentwurf für das  auf dem Baufeld  8.2 (Los 2) gelegenen Bauvorhaben des Wohnprojektes „Basdorfer Gärten“ soll auf der Grundlage des Bauentwurfes für das Los 1 erarbeitet werden. Dazu ist der Gestaltungsvorschlag - Variante 1-  oder                    - Variante 2 - umzusetzen.

 

Das Ergebnis der Abstimmung wird im Sitzungsprotokoll vermerkt.

 

Die Entwurfsplanung wird am 05.Juli 2016 in der Sondersitzung des Ortsbeirates Basdorf, im A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung, und im A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft sowie am 21.Juli 2016 in der Gemeindevertretung vorgestellt. Die Entwurfsplanung wird in den Sitzungen zur Einsicht vorliegen.

 


Anlagen:

 

01 Übersichtsplan

02 Freianlagenplanung

03 Grundrisse 1:200

04 Systemschnitt

05 Fassadenansichten Variante 1

06 Fassadenansichten Variante 2

07 Kostenberechnung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01_Uebersichtsplan (3436 KB)    
Anlage 2 2 02_Freianlagenplanung (457 KB)    
Anlage 3 3 03_Grundrisse (2076 KB)    
Anlage 4 4 04_Systemschnitt (160 KB)    
Anlage 5 5 05_Fassadenansichten_V1 (1168 KB)    
Anlage 6 6 06_Fassadenansichten_V2 (510 KB)    
Anlage 7 7 07_Kostenberechnung (85 KB)