Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz  

 
 
Bezeichnung: Sitzung der Gemeindevertretung Wandlitz
Gremium: Gemeindevertretung Wandlitz
Datum: Do, 04.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30
Raum: Kulturbühne "Goldener Löwe"
Ort: Breitscheidstraße 18, 16348 Wandlitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Beschlussfassung über die Niederschrift des öffentlichen Teils 23.10.2014  
GV-03/2014  
Ö 4  
Änderungsanträge/ Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bericht der Bürgermeisterin      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Anfragen von Gemeindevertretern      
Ö 8  
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan der Gemeinde Wandlitz für das Haushaltsjahr 2015
BV-GV/2014-0063  
Ö 9  
Widmung der Fuchsienstraße und Am Markt  
BV-GV/2014-0064  
Ö 10  
Zentralisierung und Virtualisierung der IT-Infrastruktur  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0053  
Ö 11  
1. Änderung der Gestaltungssatzung für den Ortskern "Dorf Wandlitz" -Auslegungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0048  
Ö 12  
Bebauungsplan "Berliner Straße/ Schorfheidestraße", Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse -Satzungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0066  
Ö 13  
Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel", 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse -ergänzender Abwägungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0067  
Ö 14  
Bebauungsplan "Wasserwanderstützpunkt Marina Zerpenschleuse- nördlich Langer Trödel", 1. Änderung, Gemeinde Wandlitz, Gemarkung Zerpenschleuse -Satzungsbeschluss-  
BV-GV/2014-0069  
Ö 15  
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens am "Mühlenbecker Damm" im OT Basdorf  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0065  
Ö 16  
Sportstätte Wandlitz Umsetzungsbeschluss für das Funktionsgebäude am Kunstrasenplatz in Wandlitz mit den Funktionen Sport und Hort  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0068  
Ö 17  
Wegebau einschließlich Beleuchtung "Prendener Straße", OT Klosterfelde  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0035  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
  • Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
  • Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder  Mulden-Rigolen System beidseitig vom  Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).

 

  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.

 

3.   Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

      Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die  Berech-

      nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.

 

   
    03.11.2014 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
  • Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
  • Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder  Mulden-Rigolen System beidseitig vom  Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).

 

  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.

 

3.   Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

      Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die  Berech-

      nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .5

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    18.11.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
  • Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
  • Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder  Mulden-Rigolen System beidseitig vom  Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).

 

  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.

 

3.   Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

      Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die  Berech-

      nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Herr Fahrendholz erklärt sich für befangen

 

Zustimmung:              6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    24.11.2014 - A1 Hauptausschuss
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
  • Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
  • Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder  Mulden-Rigolen System beidseitig vom  Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).

 

  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.

 

3.   Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

      Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die  Berech-

      nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    04.12.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. In der Prendener Straße die Wegeführungen auf der nördlichen und südlichen Fahrbahnseite einschließlich Beleuchtung vom Bahnübergang bis in Höhe Kolo-niestraße nach folgenden Eckpunkten auszubauen:
  • Gehweg mit Zulassung des Radverkehrs (Radfahrer frei in beide Richtun-gen) auf der nördlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 2,00 m (in Eng-stellen 1,60 m) zwischen Bahnübergang und Koloniestraße, durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Gehweg auf der südlichen Fahrbahnseite in einer Breite von 1,60 m vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis Ende der Bebauung Pren-dener Straße 26 - Flur 3, Flurstück 1053), durchgängige Bauweise über die Grundstückszufahrten   
  • Herstellung der Gehwege in versickerungsfähigem Betonsteinpflaster, Farbe rot (analog Farbgebung Bahnhofstraße)
  • Herstellung der Grundstückszufahrten in Natursteinpflaster vom Bahnüber-gang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Prendener Straße 25a – Flur 3, Flurstück 1151)
  • Entwässerung über Versickerungsmulden und punktuell zusätzlich über Rigolen- oder  Mulden-Rigolen System beidseitig vom  Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße (bis einschließlich Flur 3, Flurstück 915)
  • Herstellen der Beleuchtung mit dem Lampentyp „Klosterfelde“ in moderner energiesparender LED-Technik, wechselseitig im Abstand von i.M. 30 m, vom Bahnübergang bis in Höhe Koloniestraße sowie zusätzlich auf der nördlichen Seite von Koloniestraße bis Ruhlsdorfer Weg (Lückenschluss).

 

  1. Die vorgenannten Eckpunkte sind Bestandteil der Entwurfs- / Genehmigungspla-nung. Diese liegt zu den Sitzungen vor und beschreibt insgesamt den vorzuneh-menden Baumumfang. Der Gehwegbau ist im Übrigen nach den einschlägigen technischen Baubestimmungen vorzunehmen.

 

3.   Die Baumaßnahme ist straßenausbaubeitragspflichtig.

      Die Herstellung der Grundstückszufahrten ist kostenersatzpflichtig. Die  Berech-

      nung erfolgt nach den tatsächlichen Aufwendungen. 

 

Die Lagepläne und Querschnitte sind im Ratsinformationssystem unter Downloads im Ordner „Prendener Straße“ einzusehen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

(Frau Brandt verlässt den Sitzungsraum, 25 Abstimmungsberechtigte anwesend)

 

Zustimmung:              .24

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .1 (Herr Hintze)

Ö 18  
Gehwegbau einschließlich Beleuchtung "Oranienburger Straße" am Jünemannplatz, OT Wandlitz Bestätigung der Vorplanung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0041  
Ö 19  
Einleitung eines Einziehungsverfahrens Stolzenhagener Straße und Klosterfelder Straße (Stege)  
BV-GV/2014-0070  
N 20     Beschlussfassung über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils 23.10.2014    
N 21     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 22     Während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Sonstiges