Bürgerinfo - Gemeinde Wandlitz

Tagesordnung - Sitzung des Ortsbeirates Basdorf  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsbeirates Basdorf
Gremium: Ortsbeirat Basdorf
Datum: Mi, 20.08.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:20
Raum: Hotel-Barnimer Hof
Ort: Basdorf, Am Markt 9

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung und Begrüßung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung      
Ö 3  
Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 4  
Änderungsanträge/Bestätigung des öffentlichen Teils der Tagesordnung      
Ö 5  
Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils vom 16.04.2014 und vom 19.06.2014  
Ob B-01/2014  
Ö 6  
Bericht des Ortsvorstehers      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Richtlinie der Gemeinde Wandlitz über die Vergabe von Zuschüssen für die Förderung von Kultur, Kunst und Heimatpflege
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0019  
Ö 9  
Einleitungsbeschluss zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wandlitz über die Herstellung und Ablösung notwendiger Stellplätze -Stellplatzsatzung-     BV-GV/2014-0023  
Ö 10  
Vorstellung der Vorplanung zur Sanierung des Schulhofes der Grundschule im OT Basdorf - Teilfläche II (Hof)  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0029  
Ö 11  
Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 1" in der Gemarkung Basdorf - Durchführung des Abwägungsverfahrens -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0031  
Ö 12  
Bebauungsplan "Ehemalige Landespolizeischule - Teilbereich 1" in der Gemarkung Basdorf - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0032  
Ö 13  
Wohnprojekt "Basdorfer Gärten" auf dem Gelände der ehemaligen Landespolizeischule  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0033  
Ö 14  
Satzung der Gemeinde Wandlitz zum Schutz von Bäumen (Baumschutzsatzung)     BV-GV/2014-0036  
Ö 15  
2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0039  
    VORLAGE
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

   
    18.08.2014 - Ortsbeirat Klosterfelde
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    18.08.2014 - Ortsbeirat Prenden
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .3

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    18.08.2014 - Ortsbeirat Schönerlinde
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .5

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    19.08.2014 - Ortsbeirat Lanke
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .2

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    19.08.2014 - Ortsbeirat Schönwalde
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .4

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    19.08.2014 - Ortsbeirat Stolzenhagen
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .5

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    19.08.2014 - Ortsbeirat Wandlitz
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .9

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    20.08.2014 - Ortsbeirat Basdorf
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .6

Ablehnung:              .0

Enthaltung:              .0

   
    25.08.2014 - A3 Ausschuss für Bildung, Jugend, Kitas und Sport
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .4

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    25.08.2014 - A4 Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Sicherheit
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              6

Ablehnung:              0

Enthaltung:              0

   
    26.08.2014 - A2 Ausschuss für Bauen und Gemeindeentwicklung
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              7

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    28.08.2014 - A5 Ausschuss für Soziales, Senioren, Wohnen, Tourismus, Kultur und Städtepartnerschaft
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .6

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    01.09.2014 - A1 Hauptausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              9

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

   
    11.09.2014 - Gemeindevertretung Wandlitz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Gemäß § 46 Abs. 1 Satz 3 BbgKVerf. findet eine Anhörung des Ortsbeirates Zerpenschleuse nicht statt, weil der Ortsbeirat tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechtes gehindert ist.

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Wandlitz.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:              .24

Ablehnung:              .

Enthaltung:              .

Ö 16  
3. Änderung der Hauptsatzung  
Enthält Anlagen
BV-GV/2014-0042  
Ö 17  
Stellungnahme der Gemeinde Wandlitz zum Sachlichen Teilplan "Windnutzung, Rohstoffsicherung und - gewinnung" Beteiligungsverfahren Entwurf 2013  
Enthält Anlagen
MV-GV/2014-0002  
Ö 18  
Machbarkeitsuntersuchung "ZukunftsQuartier Energie" auf dem Gelände der ehemaligen Landespolizeischule im Ortsteil Basdorf  
MV-GV/2014-0005  
Ö 18.1  
während der Sitzung zusätzlich aufgenommen: Sonstiges      
N 19     Änderungsanträge/Bestätigung des nicht öffentlichen Teils der Tagesordnung    
N 20     Bestätigung der Niederschrift des nicht öffentlichen Teils vom 16.04.2014 und vom 19.06.2014    
N 21     Übertragung Erbbaurechtsanteil Gemarkung Basdorf Flur 3 Flurstück 520   BV-HA/2014-0007